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Erziehungsmaßregel Jugendarrest im Blickwinkel

5. April 2019

Kerstin Meyer arbeitet seit zwei Jahren als Vollstreckungsleitung in der Jugendarrestanstalt Hahnöfersand. Manche der jungen Menschen, die hier ihre Strafe absitzen, hat sie selbst verurteilt. Im Amtsgericht Hamburg-Harburg entscheidet sie als Jugendrichterin über die Rechtsfolgen für Jugendliche (14-18) und Heranwachsende (18-21), die eine Straftat begangen haben. Im Vordergrund des Jugendgerichtgesetzes (JGG) steht der Erziehungsgedanke – demnach soll im jungen Menschen ein sozial adäquates Verhalten wiederhergestellt werden.

Unter Würdigung der Persönlichkeit, sollen die Beweggründe zur Tat ermittelt und so eine optimale Sanktion gefunden werden, die zum Lernen von Normen und dem Ausgleich von Sozialisationsdefiziten führen soll. Unterschieden wird im JGG in die drei Guppen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Als Erziehungsmaßregel und Auflagen (Zuchtmittel) kann der*die Jugendliche oder Heranwachsende dazu verpflichtet werden eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle anzunehmen, in einem Heim zu wohnen, Arbeitsleistungen „Sozialstunden“ zu verrichten, an einem Verkehrsunterricht oder einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch bestimmter Örtlichkeiten zu unterlassen. Wenn die angeordneten Maßnahmen nicht erfüllt werden, wird als Folgemaßnahme der sogenannte Beugearrest verhängt.

Erscheinen dem Gericht Erziehungsmaßregeln und Auflagen zu gering, wird direkt Jugendarrest als Freiheitsentzug von bis zu vier Wochen verhängt. Die Jugendstrafe beginnt ab einem Freiheitsentzug von sechs Monaten. Frau Meyer mag ihre Arbeit, sie mag es, die jungen Menschen kennen zu lernen, sie anzuhören und nach passenden Maßnahmen für sie zu suchen. „Im Regelfall glaube ich an die Maßnahmen“. Der Jugendarrest stellt einen „extremen Einschnitt in das Leben der Jugendlichen“ dar, daher sei es wichtig, den Vollzug als kurzeitige Interventionsmöglichkeit zu verstehen und ihn entsprechend der personellen und finanziellen Ressourcen pädagogisch zu gestalten. Das Konzept des „stationären sozialen Trainings“, mit dem die Jugendarrestanstalt Hahnhöfersand arbeitet, beinhaltet Einzelgespräche mit BezugsbetreuerInnen, freizeitpädagogische Angebote von Mitarbeiter*innen und zusätzlich wird mit externen pädagogischen Fachkräften gearbeitet. Frau Meyer betont, dass es jeder Einzelne der jungen Menschen wert sei, mit ihm zu arbeiten.

Prof. Dr. phil. Jens Borchert unterrichtet als Professor für Sozialarbeitswissenschaft/Kriminologie an der Hochschule Merseburg in Sachsen-Anhalt. Das Themenspektrum seines Lehrauftrags beschäftigt sich hauptsächlich Justiz und dem Jugendstrafvollzug. Er hat elf Jahre Berufserfahrung in Justizvollzugs- und Jugendstrafvollzugsanstalten und entwickelt und realisiert Projekte mit Studierenden in Jugendstrafvollzugs- und Jugendarrestanstalten. Besonderes Anliegen ist ihm dabei das Schaffen von Sichtbarkeit derer, die aus der Gesellschaft herausgenommen worden sind.

Am häufigsten begegnet er in Jugendarrestanstalten jungen Menschen, die nicht in die Schule gehen wollen, ohne Ticket gefahren sind oder andere Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Seltener seien Drogen- und Gewaltdelikte. Noch nie sei ihm dort jemand begegnet, bei dem er das Gefühl hatte, es sei richtig ihn wegzusperren. Er sieht keinerlei Sinnhaftigkeit im Jugendarrest und fordert seine ersatzlose Abschaffung.

„Die Struktur im Vollzug des Jugendarrestes, mit seinen Regeln und Tagesabläufen macht die Jugendlichen passend für die Einrichtung, baut eine angebliche Realität auf, die mit der Lebensrealität wenig zu tun hat. Sie werden aus ihrem Umfeld rausgerissen, das als schädlich und defizitär bezeichnet wird, Beziehungen werden angefangen und wieder abgebrochen. Armuts-, Ausgrenzungs- und Suchterfahrung werden als Defizite verstanden – diese Stigmatisierung ihrer Person nehmen viele der jungen Menschen in ihr Selbstverständnis aus.“

In der enormen Deutungsmacht was richtig und was falsch ist, sieht Herr Borchert neben der Stigmatisierung der „Bösen“ auch die Gefahr auf der Seite der „Guten“. Diejenigen, die im Erziehungs- oder Strafsystem arbeiten, werden zum Machtmissbrauch verleitet. Gerade, wenn diese Überzeugungen an ein höheres Wesen wie den Staat gekoppelt und institutionalisiert sind, versteckt und entlastet das die einzelnen Personen und zieht sie aus der Verantwortung. Den Begriff „Resozialisierung“ sieht Borchert ebenso kritisch, da er impliziert, der Mensch wäre noch gar nicht sozialisiert. Der Begriff rücke wieder das vermeintlich Fehlerhafte in den Mittelpunkt des Individuums und nimmt an, dass Sozialisierungsprozesse unter Freiheitsentzug stattfinden können.

Herr Borchert hofft, dass von der Kriminalisierung von SchulverweigerInnen oder Menschen die z.B. auf Grund von Armut ohne Ticket fahren oder andere Ordnungswidrigkeiten begehen, abgesehen werden kann. Stattdessen sollte der Ansatz hin zur Veränderung der jeweiligen Systeme oder Ursachen gehen. Mehr lesen im Flyer…

Zoe Heckelmann | Hochschule Merseburg

 

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