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Gottesdienstbesuch für Inhaftierte eingeschränkt?

29. Juli 2019

Ein Gefangener im Jugendvollzug hat sich hilfesuchend an das Team des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt und um Unterstützung gebeten. Der Gefangene gibt an, er befinde sich seit 22 Monaten in der Justizvollzugsanstalt. Bisher habe er regelmäßig jeden Sonntag den Gottesdienst besuchen können. Nun sei mitgeteilt worden, der Besuch des Gottesdienstes wäre, auf Grund der hohen Anzahl von Inhaftierten, für den betroffenen Gefangenen lediglich in 14-tägigem Abstand möglich. Der Grund ist, dass jeden Sonntag – getrennt nach der Unterbringungs-Abteilung – die gottesdienstliche Feier gestaltet wird. Hierdurch fühlt sich der Gefangene in der Ausübung seiner Religion eingeschränkt.

Stellungnahme seitens der Seelsorger

In der JVA besteht eine gute und sehr enge Zusammenarbeit der beiden Seelsorger von der evangelischen und katholischen Kirche sowie zu den muslimischen Betreuern. Im Wechsel wird jeden Sonntag um 9 Uhr von einem der Seelsorger ein christlich geprägter Gottesdienst gestaltet, der jedem Gefangenen offen steht. Die Teilnahme am Gottesdienst wird seitens der Inhaftierten von Straf- und Untersuchungs-Haft nachgewiesen durch die grüne Gottesdienstkarte (GreenCard). Der Geltungsbereich der Karte ist unabhängig von Konfession und Person des Seelsorgers. Sie gilt ab dem angegebenen Datum über die gesamte Haftzeit. Bei ausgesprochenen Trennungen verliert die Karte ihre Gültigkeit. Die Karte stellen die Seelsorger auf Antrag aus.

Der Hintergrund ist der, dass sich die Gefangenen nicht spontan am Sonntag beim Gottesdienst verabreden können. Zudem sind am Sonntag oft KollegInnen im Dienst, die die Gefangenen nicht kennen und nicht wissen, ob jemand für den Gottesdienst zugelassen ist. Dieses System haben wir von unseren Vorgängern übernommen und ist auch gängige Praxis für den Sport, der Teilnahme am Freitagsgebet oder der Teilnahme an der Sohbet-Gruppe des muslimischen Betreuers. Grundsätzlich sind alle religiösen Angebote offen für alle Gefangenen, unabhängig der Religionszugehörigkeit und der Weltanschauung. Im Integrationskreis – zusammen mit dem Sozialdienst – tauschen wir uns zu Themen der Integration aus und planen gemeinsame Veranstaltungen wie z.B. die Ausstellung „Weltethos“.

Durch unsere Arbeit als Seelsorger haben wir intensive Kontakte zu den Gefangenen. Wir versuchen Gottesdienst religionssensibel und lebensnah zu gestalten. Wir erwarten von den Gefangenen Respekt vor dem, was im Gottesdienst passiert. In der Regel feierten am Sonntag ca. 40-50 Gefangene der Untersuchungs- und Strafhaft mit ausgestellter Gottesdienstkarte den christlich geprägten Gottesdienst. Die Feier ist oft ein Spiegelbild von dem, was in der Anstalt gerade passiert und wird entsprechend thematisiert. Aufgrund dessen, dass die Freistunden neu geordnet wurden, war der Gottesdienst die einzige Möglichkeit in der Woche, sich mit Gefangenen der Untersuchungshaft und den Gefangenen der Strafhaft von anderen Abteilungsflügeln zu treffen. Dies führte dazu, dass die Teilnehmerzahl im Gottesdienst massiv anstieg. Wir wissen, dass Gefangene diese Möglichkeit nutzen, subkulturellen Tätigkeiten nachzugehen. Mit über 80 Gefangenen ist es für die KollegInnen des Allgemeinen Vollzugdienstes, aber auch für uns als Gottesdienstleiter, schwierig den Ablauf in und zur Kirche ohne Vorkommnisse zu begleiten.

In der Bereichsleiterkonferenz wurde diskutiert, wie die gottesdienliche Feier besser organisieren werden kann, ohne dass sich so viele Gefangene an einem Ort versammeln. Nach Konfession und Religion zu trennen, erscheint uns angesichts der Angaben zur Zugehörigkeit einer Kirche schwierig, ebenso die Trennung nach Muslimen und angeblichen Christen. Wir wollen integrieren und nicht weiter in Gruppen spalten. In dieser Konferenz haben wir Seelsorger den Vorschlag gemacht, den Gottesdienst nach der Unterbringung in den Abteilungsflügeln anzubieten. Sollten Inhaftierte im Gottesdienst stören, kann allein der Seelsorger die betreffende Person vom Gottesdienst ausschließen. Bei besonders groben Verstößen wird die Kirchenkarte für vier Wochen entzogen und der Inhaftierte muss eine neue Berechtigungskarte schriftlich beantragen. Im Gottesdienst sind zwei Kollegen des Allgemeinen Vollzugsdienstes im Rahmen von Sicherheit und Ordnung anwesend.

Durch die probeweise Neuregelung der Teilnahme am Gottesdienst ergibt es sich, dass Gefangene der jeweiligen Abteilungen tatsächlich nur alle 14 Tage am sonntäglichen Gottesdienst teilnehmen können. Unsere Überlegung, zwei Gottesdienste am Sonntag anzubieten, ist aufgrund des eng getakteten Ablaufes in der Anstalt schwer möglich. Für uns als Seelsorger wären hintereinander liegende Feiern eine organisatorische und inhaltliche Herausforderung. Auf die Regelung bei besonderen Sicherheitslagen mit zwei Gottesdiensten am selben Sonntag kann aber in Ausnahmefällen zurückgegriffen werden. Der Fachdienst Seelsorge sieht die Durchführung von Gottesdiensten als notwendig an, um dadurch auf besondere Situation im Rahmen der sozialen Sicherheit eingehen zu können.

Am Tag des Heilig Abend am 24.12. findet ein Gottesdienst in der Kirche um 14.15 Uhr mit beiden Seelsorgern statt. Für diesen Gottesdienst ist mit einer besonders hohen Teilnehmerzahl zu rechnen. 2018 waren es über 100 Gefangene. Dies ist aber eine Ausnahme und wird im Vorfeld im Betriebsablauf des Tages zu berücksichtigt und entsprechende MitarbeiterInnen sind vor Ort.

In anderen Gefängnissen werden Gottesdienste ebenso aus Sicherheitsgründen getrennt und zu verschiedenen Zeiten gefeiert. In diesem Fall der Eingabe des Gefangenen können wir uns vorstellen, eine Regelung zu finden, dass der Inhaftierte an jedem Sonntag teilnehmen kann. Wir sollten nur darauf achten, dass nicht andere Inhaftierte ebenso eine Ausnahmeregelung, aus welchen Motiven auch immer, einfordern.

Hinweis des Anstaltsleiters

Grundsätzlich ist mit den beiden Seelsorgern abgesprochen, dass selbstverständlich kein Gefangener daran gehindert wird, das ihm zustehende Recht auf Ausübung seines Glaubens in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme dieses Rechts ist dadurch gewährleistet, dass der Gefangene zum einen am Gottesdienst teilnehmen kann, zum anderen aber auch dadurch, dass die Seelsorger selbstverständlich bereit sind, Wünschen auf ein seelsorgerisches Gespräch  zu entsprechen. Zugleich erlaube ich mir folgenden Hinweis:

Der Gottesdienst erfährt einen hohen Zuspruch, weil jeder Gefangene, egal welchen Glaubens, das Gottesdienstangebot in Anspruch nehmen kann. Dieses auch aus erzieherischer Hinsicht gute und wichtige Angebot hat allerdings zur Folge, dass aus Sicherheitsgründen für den einzelnen Gefangenen nicht mehr die Möglichkeit besteht, an einem umfänglichen Gottesdienstangebot teilzunehmen. Die tatsächlichen Teilnahmemöglichkeiten der Gefangenen am Gottesdienst wären für jeden einzelnen Gottesdiensteilnehmer sicherlich auch nicht höher, wenn wir rein konfessionsgebundene Gottesdienste anbieten würden.

Die Fotos sind Symbolbilder einer Anstaltskirche

 

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