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Haben Strafrecht und Strafvollzug ein Geschlecht?

26. August 2020

Feministische Analysen des Strafrechts gehen zum Teil davon aus, dass es sich um ein von Männern für Männer geschaffenes Regelwerk handelt. Damit hätten sowohl das Strafrecht als auch der Strafvollzug das männliche Geschlecht, einerseits im biologischen, andererseits aber auch im sozialen (Gender) Sinne. Im Strafvollzug führt das dazu, dass sich nur wenige Frauen im Vergleich zu Männern im Strafvollzug befinden. Dies löst Folgeprobleme für die inhaftierten Frauen aus, wie z.B.: Übersicherung oder weit entfernte soziale Kontakte. Im Folgenden wird der Blick auf Visionen gerichtet, die von dieser Dichotomie männlich – weiblich abweichen.

Wie könnte die Zukunft des Umgangs mit Menschen, die gegen eine strafbewährte Norm der Gesellschaft verstoßen haben, aussehen? Wird dem Ansatz von Gender gefolgt, müsste die Einteilung in den Frauen- und Männervollzug nach dem sozialen Geschlecht erfolgen. Dies würde die Zusammensetzung des jeweiligen Vollzuges vollständig verändern sowie neue Optionen und Herausforderungen bieten. Die Diskussion um Intersektionalität zeigt auf, dass der Analysefokus nur auf Geschlecht oder Gender Interpretationen zur Folge haben kann, die andere Kategorien wie Ethnie, Klasse, Körper etc. ausblenden, obwohl sie die eigentlich zentralen Kategorien sind oder erst im Zusammenhang mit der Kategorie Geschlecht bzw. Gender wirken. Zur Verdeutlichung von Gender und Intersektionalität zwei Beispiele:

Visionen

Erstens: Die Untersuchung von Bieneck und Pfeiffer stellt fest, dass Frauen im Strafvollzug Drogen konsumieren und mit Drogen handeln. Bei einer Differenzierung nach alten und neuen Bundesländern zeigt sich jedoch, dass es sich hier hauptsächlich um ein Problem des Frauenvollzuges in den alten Bundesländern zu handeln scheint (Drogenkonsum: 23,1%, Drogenhandel: 16,7%). Demgegenüber stellt beides in den neuen Bundesländern im Frauenvollzug kaum ein Problem dar (Drogenkonsum: 8,1%, Drogenhandel: 5%). Die allein entscheidende Kategorie kann also nicht Geschlecht sein, sondern es muss die Verknüpfung mit einer anderen Kategorie als Erklärung herangezogen werden. Hier wäre eine Analyse im Sinne der Intersektionalität notwendig.
Zweites Beispiel: Sind Frauen tatsächlich im `männlich´ geprägten Strafvollzug hilflose Wesen wie es das folgende Zitat der Gefangenen aus der Untersuchung von Feest zunächst vermuten lässt? Wählte man den Analysefokus Gender ergäben sich andere Interpretationsmöglichkeiten:

Vielleicht arbeiten weibliche Gefangene im Vollzug mit anderen Konfliktregelungsmechanismen – mehr über Kommunikation – als männliche Gefangene und die Instrumente des Strafvollzugsgesetzes. Dann dürfte das Zitat nicht als Defizit der Frauen, sondern als besondere Kompetenz gewertet werden. Möglicherweise ist diese Vorgehensweise etwas, das klassisch das Vorgehen des sozialen weiblichen Geschlechts beschreibt. Dann müsste aber erst eine eigene Erhebung der Konfliktlösungsstrategien im Strafvollzug unabhängig vom biologischen Geschlecht erfolgen, um einen Vergleich der sozialen Geschlechter zu ermöglichen.

Analysiert man das Zitat der Gefangenen (siehe oben) im Sinne der Intersektionalität müssten u.a. folgende Fragen gestellt werden: Verschleiert die Fokussierung auf das Geschlecht möglicherweise, dass Ethnie eigentlich die zentrale Kategorie sein könnte, nämlich fehlende Sprachkenntnisse und ggf. die Sozialisation in einem anderen Rechtssystem verhindern, dass der Rechtsschutz ausgeübt werden kann? Verhindert die Kategorie Klasse, im Sinne fehlender Schulbildung und zum Beispiel fehlenden Schreib- und Lesekompetenzen, dass Rechtsbehelfe genutzt bzw. eine schriftliche Bescheidung gefordert wird? Verhindert das Merkmal Körper aufgrund des Merkmals Alter, Attraktivität, körperliche Verfasstheit es, das der Gefangene Hilfe bei anderen Gefangenen findet? Verstärken sich gegebenenfalls einzelne Kategorien: fehlende Lesekompetenz und körperlich unattraktiv?

Eine Vision für die Zukunft könnte so aussehen, dass zwar das Strafrecht normativ als Regelwerk bestehen bleibt, aber nur eine symbolische Strafrechtsprechung stattfindet und die Sanktionen in der Praxis nicht ausgeführt werden. Alternativ könnten Ansätze wie Restorative und Transformative Justice zur Konfliktregelung eingesetzt werden. Dies würde eine Ablösung des `männlichen ´ Sanktionensystems mit der Institution Strafvollzug bedeuten. Einzelne Elemente davon – wie der Täter-Opfer-Ausgleich – sind im deutschen Strafrecht bereits implementiert.

Anregungen

Frauen haben den Vorteil, dass sie häufig bessere Bedingungen für eine günstige Sozialprognose aufweisen. Für SeelsorgerInnen im männlichen Bereich sollte das ein Hinweis sein, bereits vor, in und nach der Haft über die eigene Arbeit und die Anbindung an Kirchengemeinden für Männer bessere Ausgangsbedingungen zu schaffen. Insbesondere die Probleme der Entlassungsvorbereitung sollten angegangen werden.

Die Symbolik des Schlüssels als ‘Männlichkeitssymbol´ der Institution Vollzug in der Interaktion mit den Gefangenen und seine Handhabung sollten überdacht werden. Es sollten zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für die Gefangenen angeboten werden, die mit den ‘männlichen´ Gefängnisstrukturen überfordert sind.

Väter im Vollzug sollten mit ihren Wünschen genauso ernst genommen werden wie Mütter.

Es sollte überprüft werden, ob es stimmt, dass Frauen sich bei schlimmen Erfahrungen im Vollzug häufiger an die Seelsorger wenden als Männer. Woran könnte dies liegen und wie könnte ein größeres Interesse der Männer hergestellt werden?

Die Kirche bietet im Vollzug eine der wenigen Möglichkeiten der Normalität. Sprechen in einer vertrauensvollen Atmosphäre, keine Gitter vor den Fenstern, Schuld ohne Bindung an die strafrechtliche Schuld, Begehen des Todestages des Kindes etc. Diese Normalität sollte gefördert und beibehalten werden.

Begegnungsräume über die Trennungsgebote hinweg sollten im Vollzug geschaffen und sichergestellt sowie die Bedeutung des eigenen biologischen Geschlechts im Gefangenenkontakt reflektiert werden. Wie geht Seelsorge mit trans­- und intersexuellen Menschen im Vollzug um?

Die völlige Gestaltungsfreiheit… ich bin ja hier im Vollzug völlig frei in dem was ich mache. Und der Bischof sagt, Gott sei Dank macht dies einer, und der macht keine Zicken und so… […] Und wenn ich raus gehe, bin ich draußen…

Das ist natürlich der Traum vom Pastor, man geht hin, arbeitet, was einem richtig erscheint, und natürlich was professionstechnisch […] überlegt ist und so, aber sie machen das, was sie für sinnvoll halten aus ihrem Beruf heraus. Und da kommt nicht X, Y und Z und sagt, Du musst das und dies machen.


Aussage einer Seelsorgerin

Wer bin ich als Mensch? In welchen Kategorien denke ich? Wie werden die Kategorien durch meinen Glauben beeinflusst? Wie bestimmen diese Kategorien meine Tätigkeit im Vollzug?

Wie kann ich mit dem Menschen, der mir begegnet ins Gespräch kommen? Welche Gemeinsamkeiten haben wir? Welche besonderen Fähigkeiten hat mein Gegenüber, die ich gern hätte?

Wie kann ich die Lebenswelt des Anderen verstehen, ohne je in ihr gewesen zu sein?

Worin besteht meine Motivation? Erlange ich meine Freiheit durch das Eingeschlossen-sein der anderen? 

Welchen Beitrag kann ich als GefängnisseelsorgerIn leisten, um die Leid zufügende Institution des Strafvollzuges langfristig zu schließen?


Fazit und Ausblick

In meinem persönlichen Fazit möchte ich einen Weg in drei Abschnitten denken: Solange die biologische Kategorientrennung nach Geschlecht im Strafvollzug noch besteht, sollte die Seelsorge als Kontroll-­ und Ausgleichungsinstanz wirken. Ein Gleichmachen sollte erfolgen, wenn es für die Gleichberechtigung notwendig ist (Beispiel: Vater­-Kind­ Stationen).

Es sollte jegliches Gleichmachen vermieden werden, das in der Praxis zur fehlenden Gleichberechtigung führt. Stichwort: Übersicherung im Frauenvollzug. Gleichzeitig sollte bereits der Weg der Reflexion im Hinblick auf die Dichotomie männlich weiblich beschritten werden, um in die Zukunft denken zu können. Der Blick sollte geöffnet und bisherige Denkmuster und Kategorien sollten kritisch hinterfragt werden (Beispiele: Ausschluss anderer Geschlechter, Überdeckung anderer Kategorien – Intersektionalität). Langfristig sollten Zukunftsvisionen entwickelt werden. Welche Potentiale bieten alternative Konfliktregelungen im Sinne von Restorative und Transformative Justice? Wie können sie die hierarchischen Vorstellungen des Strafrechts und Strafvollzugs ablösen? Ausdruck…

Prof. Dr. Gaby Temme 

 

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