Das Verbrechen oder allgemeiner gesagt: die Kriminalität ist allgegenwärtig in unserer Gesellschaft. Täglich werden wir in den Medien mit fiktionalen Darstellungen und Berichten über reale Fälle von Kriminalität, insbesondere Gewaltkriminalität, konfrontiert. Aber auch im politischen Raum wird Kriminalität wieder verstärkt als wichtiges Problem wahrgenommen und das Gefühl der Bedrohtheit durch Kriminalität nimmt in der Bevölkerung zu, obwohl die statistischen Zahlen eher einen Rückgang anzeigen. Es ist Zeit, dieser von momentanen Stimmungen und oberflächlichen Beobachtungen geprägten öffentlichen Debatte etwas entgegenzusetzen, das eine grundlegendere Auseinandersetzung mit dem Verbrechen befördert.
Zunächst ist daran zu erinnern, dass das Verbrechen die Menschheitsgeschichte von ihren Anfängen an begleitet, wie die Schöpfungsmythen zeigen. Schon früh haben sich verschiedene Disziplinen mit dem Verbrechen befasst. Waren es zunächst Philosophen, Theologen und Rechtsgelehrte, so sind es die sich seit dem 19. Jahrhundert etablierenden Wissenschaften der Biologie, Psychiatrie und der Soziologie sowie später der Psychologie, die sich zumindest in Teilbereichen mit Kriminalität beschäftigen. Naturgemäß betrachten die verschiedenen Disziplinen die Kriminalität aus ihrem je fachspezifischen Blickwinkel. Nimmt man die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und Erklärungsansätze zusammen, so entsteht ein facettenreiches multidiziplinäres Bild des Verbrechens. Der vorliegende Band versucht, die für das Thema bedeutsamen (Teil)Disziplinen und inhaltlichen Aspekte zu Wort kommen zu lassen. Zunächst gibt Jörg- Martin Jehle einen Überblick, wie sich die unterschiedlichen fachspezifischen Sichtweisen in einen interdisziplinären kriminologischen Rahmen einordnen, wie sich die aktuelle Kriminalitätslage darstellt und was zu ihrer präventiven Eingrenzung getan werden kann.
Ausgehend von Konrad Lorenz legendärem Buchtitel „Das sogenannte Böse“, der auch diesem Band als Titel dient, diskutiert Dietmar Zinner grundlegende verhaltensethologische Erkenntnisse über die Aggression bei Primaten – verbunden mit der Frage, inwieweit sich diese Erkenntnisse auch auf Aggressionshandlungen von Menschen übertragen lassen. Aus theologischer Sicht thematisiert Thomas Kaufmann mit dem Zentralbegriff der (Erb-)Sünde die grundsätzliche Fehlerhaftigkeit des Menschen und zeigt auf, wie die Kirche in der frühen Christenheit, im Mittelalter und nach der Trennung von weltlichem und geistlichem Regiment mit dem Verbrecher (als Mitbruder) umgegangen ist. Das Verbrechen ist nicht nur zentral für die spezielle Gattung der Kriminalromane, sondern vielfach ein wichtiger Gegenstand in der Literatur. Anhand herausragender Autoren und Werke, die einen Bogen vom 4. bis zum 19. und 20. Jahrhundert spannen, arbeitet Franziska Meier heraus, wie „das Böse in uns“ literarisch reflektiert wird.
Die Psychiatrie gehört in Deutschland zu den Disziplinen, die sich als erste wissenschaftlich um die Verbrecher gekümmert haben. Mit der Frage, wie psychisch kranke oder gestörte Täter heute behandelt werden, befasst sich Jürgen Müller, wobei er sich insbesondere kritisch mit der Unterbringung im Maßregelvollzug auseinander setzt. Schon lange ist der Zusammenhang zwischen frühkindlichen Sozialisations- und Verhaltensstörungen und späterem dissozialen bzw. kriminellen Verhalten bekannt. Aus kriminalpsychologischer Sicht zeigt Thomas Bliesener allerdings auf, dass der Weg in die Kriminalität nicht zwangsläufig ist, sondern dass belastende Umstände bewältigt werden können, wenn gegenläufige protektive Faktoren Resilienz bewirken. Ausgehend vom kultursoziologischen Ansatz von Émile Durkheim stellt Dieter Hermann neuere kriminalsoziologische Theorien vor, die diesen Ansatz wieder aufgreifen. Als entscheidend arbeitet er auch anhand empirischer Forschung heraus, dass Werte und Normen eine zentrale Rolle für die Erklärung von Kriminalität spielen, sowohl auf der individuellen Ebene des Handelnden als auch in Bezug auf das Kriminalitätsniveau einer Gesellschaft.
Aus der Schule des Nobelpreisträgers Gary S. Becker wurde das Modell des homo oeconomicus auf den Bereich der Kriminalität übertragen: Der Täter begeht die Straftat, wenn die Nutzen die Kosten der Handlung überwiegen. Stefan Harrendorf und Bernd Geng untersuchen, ob dieses Modell empirisch begründet ist und zusätzliche oder alternative Faktoren der Verhaltenssteuerung berücksichtigt werden müssen. Personen, die die herkömmlichen gesellschaftlichen Konventionen brechen, bedrohen die geltenden Herrschafts- und Machtverhältnisse und stören den öffentlichen Frieden. Ausgehend von Thomas Hobbes Vorstellung eines dummen gewalttätigen Rebellen und positiv besetzten Gegenmodellen entwickelt Dieter Thomä eine Typologie von „Störenfrieden“, deren Regelbrüche konstruktiv-radikal oder destruktiv-kriminell erscheinen. Kriminalität ist nicht gleichverteilt auf die Geschlechter; vielmehr dominieren die männlichen Täter – auch im kriminologischen Diskurs. Deshalb ist es angezeigt, den Frauen ein Sonderthema zu widmen, und so analysiert Rita Haverkamp die Besonderheiten der Kriminalität und der Opferrolle von Frauen und befasst sich mit der Biografie weiblicher Strafgefangener.
Gewaltkriminalität nimmt einen großen Raum in den Medien ein. Barbara Krahé untersucht, warum Menschen gewalthaltige Medien konsumieren und ob der gesteigerte Konsum gewalthaltiger Inhalte aggressionsverstärkende Effekte haben kann. Zugleich zeigt sie auf, dass auch bei besonders gefährdeten Jugendlichen erfolgreich interveniert werden kann. Die letzten beiden Beiträge kreisen um die Antwort der Gesellschaft auf das Verbrechen. Zum einen diskutiert Bernd Ludwig die Alternative: Retribution (Vergeltung) versus Prävention, wie sie sich schon in den diametral entgegengesetzten philosophischen Konzepten des 18. Jahrhunderts herausbildete. Zugleich setzt er sich mit der Frage auseinander, ob sich die vom Strafrecht vorausgesetzte Willensfreiheit mit modernen naturwissen- schaftlichen Erkenntnissen verträgt. Zum anderen behandelt Uwe Murmann das grundsätzliche Verständnis der Strafe: Dient sie im Sinne von Kant und Hegel der Wiederherstellung des verletzten Rechts oder dient sie dem Zweck, zur Rechtstreue der Bevölkerung beizutragen und weitere Straftaten des Täters zu verhindern? Mit seiner Antwort bekräftigt er das in Strafrechtswissenschaft und Rechtsprechung vorherrschende integrative Strafverständnis, das Vergeltung und Prävention mit einander vereinbart.
Aus dem Vorwort des Herausgebers Jörg-Martin Jehle