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Das Gefängnissystem in den Niederlanden

30. Dezember 2021

Das Niederländische Gefängnissystem kennt GefängnisseelsorgerInnen seit Leute inhaftiert werden. Sehr lange war es aber üblich, dass die Arbeit der Seelsorger sich beschränkte auf das, was man als „Stimulierung zum Bekennen der Sünden zur Reinigung des (kriminellen?) Gewissens und Besserung des Verhaltens der Inhaftierten“ beschreiben könnte. Außerdem war die Arbeit der Seelsorger auf lokaler Ebene organisiert: es war in der Regel eine Vereinbarung zwischen einem bestimmten Seelsorger zur Sorge um das Seelenheil der Inhaftierten und dem Anstaltsleiter.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich dies gewaltig geändert. Die Hafterfahrungen vieler Angehöriger der niederländischen Oberschicht während des Krieges war nach dem Kriege Anlass für viele Maßnahmen zur Humanisierung des Strafvollzuges. Auch die Proteste einiger Seelsorger, die empört waren über die Haftumstände von Nazi-Kollaborateuren, haben dazu beigetragen. Ein Teil dieser Verbesserungen war das Strukturieren und Organisieren der Gefängnisseelsorge auf nationale Ebene . Im Justizministerium wurde eine Stelle eingerichtet, die die Seelsorge auf nationaler Ebene organisierte. Für jede der traditionellen Konfessionen bzw. Religionen (Evangelisch, Katholisch, Jüdisch, später auch die Humanisten) wurde eine Person verantwortlich für die Einrichtung der jeweiligen Seelsorge. Zusammen hatten sie zu sorgen, dass jeder Inhaftierte seinen Anspruch auf Seelsorge gelten machen konnte.

Staat und Kirche

Die Diskussion über das Verhältnis zwischen Staat und Kirche hat sich seitdem nicht wesentlich geändert, ebenso wenig wie die Zusammenarbeit zwischen beide Institutionen. Die Niederlande kennt die Trennung von Staat und Kirche, es gibt weder eine Staatsreligion noch ein Konkordat. Die Trennung von Staat und Kirche bedeutet, dass sich weder die Kirche auf die Organisation des Staates oder Staatsangelegenheiten noch der Staat sich in die innerkirchliche Organisation und ihre Verwaltung (solange dies nicht verstößt gegen das Gesetz) einmischen. Diese Trennung ist aber nicht so absolut wie es in Frankreich der Fall ist. In den Niederlanden ist es dem Staat erlaubt, kirchliche Aktivitäten finanziell zu unterstützen oder zu ermöglichen, solange dabei alle Religionen bzw. Konfessionen gleichbehandelt werden.

Die staatliche Finanzierung von Seelsorge für Inhaftierte verschiedener Religionen gilt nun nicht nur für die schon genannten Konfessionen, sondern auch für die Neuen: Muslime, Hindus und Buddhisten. Dies bedeutet konkret, dass die Seelsorger in einer Struktur arbeiten, die als dual und gleichwertig umschrieben wird Mit anderen Worten: der Staat und die Kirche sind zwei gleichberechtigte Partner und beide tragen Verantwortung für die Realisierung der Gefängnisseelsorge. Die Verantwortung ist aber verschiedener Art, denn die Kirche ist wegen der Trennung von Kirche und Staat zuständig für den Inhalt der Seelsorge und für die inhaltliche Kompetenz der Seelsorger. Der Staat ist dafür verantwortlich, dass die Seelsorger in den Anstalten ihre Arbeit tun können. Damit hat der Seelsorger zwei Herren zu dienen: dem Staat und der Kirche. Der Staat macht die Arbeit finanziell und organisatorisch möglich und die Kirche ist verantwortlich, dass es inhaltlich richtig ist. Problemlos ist das allerdings nicht immer. Denn wie klar diese Teilung der Verantwortung auf Papier auch ist – in der Praxis führt es regelmäßig zu Spannungen, vor allem, wenn staatliche und kirchliche Politik oder Meinungen auseinanderlaufen, wie zum Beispiel bei der Inhaftierung abgewiesener Asylbewerber. Diese und andere Spannungen sind aufgrund unterschiedlicher Ausrichtungen beider Partner unvermeidlich.

Anerkannte Unterschiedlichkeit

Die Gleichberechtigung der verschiedenen Religionen und Konfessionen durch den Staat führt zu einer Unterschiedlichkeit der Seelsorge. In einer Niederländischen Vollzugsanstalt sind heutzutage normalerweise mindestens ein (oder sogar mehrere) Seelsorger mit katholischem, evangelischem, humanistischem und moslemischem Hintergrund tätig, während die Vertreter der zahlmäßig kleineren Religionen (Judentum, Hinduismus und Buddhismus) bei Bedarf kommen. All diese Konfessionen/Religionen werden unter den gleichen Voraussetzungen finanziert und unter den verschieden Seelsorgern gibt es in der arbeitsrechtlichen Lage im Prinzip keinen Unterschied. Die Finanzierung basiert auf der Frage nach einer bestimmten Seelsorge durch den Inhaftierten. Dazu wird regelmäßig (alle 5 Jahre) eine repräsentative, objektive, nationale Stichprobe ausgeführt, in der die Inhaftierten gefragt werden, ob und wenn ja welche Seelsorge man beanspruchen möchte. Wenn die Stichprobe also zum Beispiel ergibt dass 30% der Inhaftierte katholische Seelsorge beanspruchen möchte und 10 % die humanistische, wird für die kommende Jahre 30 % des Bud- gets der Seelsorge der katholischen Seelsorge zu- fließen und 10% der humanistischen. Die offizielle Norm für Seelsorge ist dabei gestellt auf einen Vollzeit angestellten Seelsorger auf 90 Inhaftierte.

Wer meint, dass der Anteil der eigenen Konfession teilweise zu beeinflussen ist, hat recht: wenn man gute Seelsorge liefert, wird sich das auf Dauer auszahlen (aber ‚Missionsarbeit‘ ist den Seelsorgern untersagt!). Diskussionen gab es natürlich bei der Frage, ob die Inhaftierten, die angeben keine Seelsorge zu beanspruchen, auch nicht finanziell berücksichtigt werden müssen oder dass sie z.B. den Humanisten zufließen. Verabredet ist aber, dass diese Anzahl genauso verteilt wird wie die Inhaftierten mit einer konkreten Aussage. Dies heißt, wenn 20 % der Inhaftierten angeben, keine konkrete Seelsorge beanspruchen zu wollen, kommt trotzdem 30 % des Geldes 20 % der katholischen Seelsorge zufließen und 10 % der Humanistischen.

In der Anstalt

Die Vertreter der verschiedenen Religionen und Konfessionen im Gefängnis müssen zusammenarbeiten, da sie alle verantwortlich sind für die Position und Image der Seelsorger in der Anstalt. Zudem müssen sie sich Räume teilen. Das bedetet, dass zwar die meisten Seelsorger ein eigenes Dienstzimmer haben, aber dass es keinen eigenen Kirchenraum gibt, sondern dass man einen Raum miteinander teilt, der als Gebetsraum für alle fungiert, und der so einzurichten ist, dass sich jede Religion in diesem Raum wohl fühlen kann. Die Zusammenarbeit ist auch deswegen notwendig, weil man der Anstalt mitteilt, wie viele Gespräche, Gruppen und Gottesdienste man in einem Jahr schätzungsweise veranstalten möchte.

Die Position der Seelsorger in der Anstalt ist eine besondere, da sie einerseits Teil der Organisation sind, sich zum anderen aber der Kontrolle der Anstaltsleitung entziehen (gerade wegen der Trennung von Staat und Kirche). Auch dies ist nicht immer problemlos. Probleme gibt es nicht so sehr auf der Sicherheitsebene, aber zum Beispiel manchmal auf der Ebene der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Psychologen oder Sozialarbeiter. Jeder Seelsorger hat außerdem das Recht gefragt oder ungefragt Ratschläge zu geben, wenn es sich z.B. um ethische Fragen handelt.

Ryan van Eijk, Theologe und Jurist, arbeitet als katholischer Gefängnisseelsorger in der Penitentiaire Inrichting Vught (Psychiatrisches Strafvollzugszentrum, PPC). Er ist Sekretär des ökumenisch-theologischen Zentrums für Gefängnisseelsorge an der Universität Tilburg 

 

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