Wird die Anklage des 92-Jährigen ehemaligen SS-Wachmannes im Konzentrationslager Stutthof vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen „späte Gerechtigkeit“ für die Holocaust-Überlebenden mit sich bringen? Warum muss „Oma Ingrid“ aus Bad Wörishofen mit ihren 85 Jahren für vier Monate in das Gefängnis – für einen Ladendiebstahl von Kosmetikartikeln im Wert von 17,63 Euro? Oder wäre eine erneute Bewährungsstrafe mit Auflagen zur gemeinnützigen Arbeit eine wirk- samere und sozial gerechtere Strafe?
Warum wird der seit 1969 in der JVA Berlin-Tegel inhaftierte 83-Jährige Gefangene H.K. nicht begnadigt und seniorengerecht in einem Pflegeheim betreut, auch wenn er selbst nicht entlassen werden will, weil „er niemanden mehr draußen hat“? Diese und andere Fragen verunsichern Politik und Gesellschaft: ist die innere Sicherheit durch Senioren bedroht, ist der deutsche Strafvollzug überfordert im Umgang mit über-60-jährigen Gefangenen und welchen Sinn macht es überhaupt, alte Menschen hinter Mauern zu bestrafen, wenn das Ziel nicht mehr ihre Resozialisierung sein kann?
Die Beihilfe zum Mord soll der in Hamburg lebende ehemalige Bäcker im Alter von 17 und 18 Jahren als SS-Wachmann im KZ Stutthof bei Danzig in den Jahren 1944 und 1945 begangen haben. Zur Tatzeit war er Heranwachsender, der auch heute noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. „Man kann auch nach 70 Jahren Gerechtigkeit schaffen und ein Urteil finden. Man muss es machen,“ hatte im Jahr 2015 im Prozess gegen den 94-Jährigen Oskar Gröning der Vorsitzende Richter des Landgerichts Lüneburg festgestellt und den sogenannten Buchhalter von Auschwitz wegen Beihilfe zum Mord in hunderttausenden Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Gröning starb, bevor er die Haft antreten musste.
Verfahren gegen Greise
In diesen Verfahren gegen Greise wegen ihrer Mitwirkung bei Nazi-Verbrechen geht es nicht um die Resozialisierung der Täter, sie leben zumeist in geregelten sozialen Verhältnissen. Im Zentrum der Strafverfahren steht die Verurteilung von rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Zielen und Taten mit der härtestmöglichen strafrechtlichen Sanktion des Rechtsstaats. Das hohe Alter der Täter ist bei der Strafzumessung zwar zu beachten, führt aber in Abwägung mit den Gründen der Normverdeutlichung und der Verteidigung der Rechtsordnung nicht zu milderen Urteilen. Die anschließende Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist eine besonders schwierige und komplexe Aufgabe der jeweils zuständigen Gefängnisse. Das öffentliche Interesse erlischt im Regelfall nach der Verurteilung schlagartig.
Dies gilt auch für den Gefangenen H.K. in der JVA Berlin-Tegel. Seine Tat erschütterte 1969 die Berliner Medien und die Öffentlichkeit. Er missbrauchte und tötete ein fünfjähriges Mädchen und sitzt nun seit 50 Jahren in Haft. H.K. wurde zu „lebenslangem Zuchthaus“ und „dauerndem Ehrenrechtsverlust“ verurteilt, niemand lebt in Berlin länger hinter Gittern. Er hat nie mit einem Psychologen oder einem Gutachter gesprochen, eine Einwilligung in eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung hat er nicht erteilt. Auch in diesem Fall wird der Vollzug damit allein gelassen, der Vollstreckung der Freiheitsstrafe einen Sinn zu geben. Und „Oma Ingrid“? Sie wurde bereits sechsmal zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Sie gehört offensichtlich zur Gruppe der älteren Täter, die als Wiederholungstäter immer wieder auch bei minderschweren Delikten (Ladendiebstähle, Schwarzfahren, leichte Körperverletzungen) zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt werden – zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung.
Überforderte Gefängnisse
In den deutschen Gefängnissen ist in den Jahren 1991 bis 2014 die Zahl der über 60-jährigen Gefangenen von 508 auf 2246 um 342 % gestiegen. 1993 verbüßten 64 Personen eine lebenslange Freiheitsstrafe, 20 Jahre später waren es 288 Personen (in der Sicherungsverwahrung betrug der Anstieg 23 auf 90 Personen). Vergleichszahlen aus Österreich zeigen, dass dort ca. 42 % in diesem Alter erstmals inhaftiert werden, ca. 46% werden als Wiederholungstäter immer wieder zu Haftstrafen verurteilt und ca. 12% werden aufgrund einer langen Haftstrafe alt im Vollzug.
Liane Meyer, Diplom-Gerontologin von der Universität Bielefeld, hat in Rheinland-Pfalz exemplarisch die Gesundheitssituation von älteren Inhaftierten untersucht, ihre Befunde sind alarmierend: Chronische Krankheiten sind bei Gefangenen weitaus häufiger als bei Vergleichsgruppen außerhalb der Mauern, insbesondere Lungenerkrankungen, Durchblutungsstörungen, Herzinfarkte, Diabetes, Rheuma/Arthritis. Funktionale Probleme entstehen besonders bei Mobilität, Hör- und Sehfähigkeit, Inkontinenz. Auf Grund der baulichen Bedingungen in den Gefängnissen und der Männer-Subkultur entstehen Ängste, Stress und Isolation, seelische Erkrankungen nehmen zu. Liane Meyer fordert eine regelmäßige Gesundheitsberichtserstattung im Strafvollzug, Angebote zur Förderung von Mobilität und für eine selbständige Lebensführung (auch nach der Entlassung) und spezielle Hilfen je nach Pflegebedürftigkeit.
Beim Sterben von Gefangenen (ca.100 pro Jahr mit vorhergehenden extrem belastenden Sterbeprozessen) kulminieren alle strukturellen Probleme: ermöglichen Gefängnisse überhaupt ein menschenwürdiges Sterben? Menschenwürdiges Sterben setzt Freiheit und Frieden voraus. Rechte auf freie Wahl eines Arztes und eines Seelsorgers werden verletzt, auch der Sterbeort und die Anwesenheit von Angehörigen werden fremdbestimmt. Der sterbende Gefangene wird zum Objekt herabgewürdigt. Rüdiger Wulf, Universität Tübingen, seit Jahrzehnten unermüdlicher Reformer im deutschen Strafvollzug, fordert deshalb mit dieser Begründung, dass sterbende Gefangene freigelassen werden.
Kritische Zwischenbilanz
In allen 16 Bundesländern und in Österreich und in der Schweiz gibt es eine zunehmende Vielzahl von Projekten für einen „seniorengerechten“ Strafvollzug. Zu nennen sind insbesondere die seit 1970 bestehende Außenstelle des Offenen Vollzugs in Singen (Baden- Württemberg), der beispielhafte Offene Vollzug für Senioren in der JVA Bielefeld (NRW), die Seniorenstationen in den JVAen Waldheim (Sachsen) oder Hövelhof (NRW) und jetzt auch bundesweit Projekte des Übergangsmanagements für alte Gefangene, um tragfähige Netz- werke für die schwierigen Situationen nach der Entlassung zu schaffen.
Ein länderübergreifendes Gesamtkonzept ist allerdings nicht zu erkennen. Es mangelt an empirischen Daten zu den Delikten der Gefangenen und zu ihrem Hilfe- und Unterstützungsbedarf während der Inhaftierung und nach der Entlassung. Alle mitwirkenden Staatsanwälte, Richter, Gerichts- und Bewährungshelfer, Mitarbeiter der Anstalten und in den Organisationen der Nachsorge sind für den Umgang mit älteren Tätern und Gefangenen systematisch fortzubilden. Vereinzelte Initiativen reichen nicht aus, die Länder und der Bund sind gemeinsam gefordert, nachhaltige Strategien von Forschung und Entwicklung zu realisieren.
Alternativen und Perspektiven
Auch und gerade für Senioren sind bessere Lösungen als Gefängnisstrafen zu prüfen – ganz im Sinne von Gustav Radbruch „auf der Suche nach etwas Besserem als Strafrecht und Strafvollzug.“ Länder wie Norwegen, die Niederlande und die Schweiz etablieren mit strategischem Weitblick ambulante Alternativen wie Gemeinnützige Arbeit oder die elektronische Fußfessel, um so die Anstalten von den großen Zahlen der Wiederholungstäter der kleinen und mittleren Kriminalität auch bei Senioren zu entlasten. Die Rückfallzahlen gehen so zurück, die Kriminalität steigt nicht weiter an. Und auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zu verbessern, z.B. in den aktuell diskutierten Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzen der Länder – zumal auch Senioren als Opfer sozial- und kriminalpolitisch völlig vernachlässigt werden. Ein Gefangener hat es in einer Untersuchung von Ueli Hostettler von der Uni Bern auf den Punkt gebracht: „Ich möchte als guter Mensch sterben“. Strafe als Tor zur Versöhnung – wo bleibt das Engagement der Kirchen, der Verbände, der Parteien? Ausdrucken…
Prof. Dr. Bernd Maelicke