Das Zuchthaus Herford und seine Häftlinge 1934-1939 (Folge 39).
Die Folge 38 der Artikelserie berichtet über mehrere politische Häftlinge des Zuchthauses Herford, die nach Verbüßung ihrer Strafe nicht freigelassen, sondern in „Schutzhaft” genommen und in das Konzentrationslager Dachau eingewiesen wurden. In einem der dargestellten Fälle war der Betreffende (Hans Hofmann) allerdings schon vor seiner Verurteilung in jenem KZ gewesen. In dieser Folge wird auf 7 politische Häftlinge eingegangen, die vor ihrer erneuten Festnahme und Aburteilung als „Schutzhäftlinge” 1933/34 in einem Konzentrationslager, im KZ Kemna in Wuppertal-Beyenburg, eingesperrt waren.
Fünf von ihnen stammten aus Wuppertal, die beiden anderen aus den Nachbarstädten Remscheid und Solingen. Dass sie sich diese „Schutzhaft” nicht als Warnung zu Herzen genommen hatten, wirkte sich bei der späteren Verurteilung strafverschärfend aus. Die Beispiele zeigen auch, welcher Methoden sich die Nationalsozialisten bedienten, um gerichtsverwertbare Aussagen von politischen Gefangenen zu erpressen. Das Wuppertaler KZ Kemna bestand vom 5. Juli 1933 bis zum 19. Januar 1934 und gehörte zu den sogenannten frühen Konzentrationslagern:
„Ursprünglich für 200-300 Inhaftierte geplant, war die Kemna zwischen August und November 1933 durchschnittlich mit 700-800 Häftlingen belegt und erreichte im Herbst mit ca. 1.100 Gefangenen den Höhepunkt. […] Nach aktuellem Forschungsstand sind in den gesamten sieben Monaten seiner Existenz 2500 bis 3000 Männer Häftling im Konzentrationslager Kemna gewesen.”
Mittlerweile sind insgesamt 646 namentlich bekannte ehemalige Kemna-Häftlinge in einer Datensammlung erfasst.

Der Wuppertaler Kommunist Emil Löhde (1893 – 1943) war im Zuchthaus Herford inhaftiert. Quelle: Archiv VVN-BdA Wuppertal: Sammlung Marianne Hecht-Wieber
Emil Löhde
Der Wuppertaler Emailleur Emil Löhde, der am 21. August 1893 geboren wurde, war Mitglied im Deutschen Metallarbeiterverband. Von 1914 bis 1918 nahm er als Soldat am Ersten Weltkrieg teil und lernte die Unmenschlichkeit, die Brutalität und die Qualen des Krieges kennen. Nachdem er mit einem Lungenasthma, das ihn zu einem Schwerbeschädigten gemacht hatte, aus dem Krieg heimkehrte, trat er der Unabhängigen Sozialdemokratischen Parte Deutschlands (USPD) bei. 1920 wurde Emil Löhde Mitglied der KPD. Anfang März 1933, kurze Zeit nach dem Reichstagsbrand, wurde er festgenommen und in das Wuppertaler Polizeigefängnis in der Von-der-Heydt-Gasse eingeliefert. Von Juli bis Oktober 1933 war er im berüchtigten Wuppertaler KZ Kemna in „Schutzhaft”. Trotz der dort gemachten Erfahrungen beteiligte er sich nach seiner Entlassung aus dem KZ am Widerstand gegen das NS-Regime.
Nachdem es der Gestapo gelungen war, die Widerstandsgruppen aufzuspüren, wurde auch Emil Löhde festgenommen; am 25. Januar 1935 wurde er in das Gefängnis Wuppertal-Elberfeld eingeliefert. Etwa ein Jahr später mussten sich im Verfahren „Emil Löhde und andere” insgesamt 80 Angeklagte vor Gericht verantworten. Nach Angaben von Karl Schabrod wurden am 18. Januar 1936 insgesamt 172 Jahre und zwei Monate Strafhaft verhängt. Löhde selbst wurde zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt, die er zunächst im Zuchthaus Münster und später im Zuchthaus Herford verbüßen musste. Emil Löhde, der am 20. Mai 1937 schwer krank aus dem Zuchthaus Herford entlassen worden war, starb am 12. Mai 1943. In Wuppertal-Elberfeld, Ewaldstraße 6, erinnert ein „Stolperstein gegen das Vergessen” an ihn.
Hans Dallmann
Der Brauereiarbeiter und KPD-Funktionär Hans Dallmann, der am 27. Februar 1902 in Wermelskirchen geboren wurde und mit seiner Familie später in Wuppertal-Barmen wohnte, war der Verbindungsmann des jungen KPD-Funktionärs Karl Ibach zu der Wuppertaler Brauerei „Wicküler”. Mit diesem hörte er gemeinsam regelmäßig die Informationssendungen des Moskauer Senders. Auch Dallmann, der der letzte Vorsitzender der KPD-Ortsgruppe Unterbarmen gewesen war, gehörte zu denjenigen, die im Sommer 1933 für einige Zeit in das KZ Kemna eingeliefert wurden. Den Angaben in der Anklageschrift im Kemna-Prozess von 1948 zufolge wurde er bei der Einlieferung von mehreren SA-Männern „mit Reitpeitschen und Kabelenden, sowie Boxhieb erheblich verprügelt.” Am 2. November 1933 wurde er von dort in das Gefängnis Wuppertal überstellt.
„Weil gegen ihn nur wegen der Zugehörigkeit zum RFB (Roter Frontkämpferbund, ein paramilitärischer Wehrverband der KPD; A. B.) im Jahr 1932 ermittelt wurde, fiel er unter die Bestimmungen des Amnestiegesetzes vom Dezember 1932, was Ende Juli 1934 zur Einstellung des Verfahrens und seiner Freilassung führte. Dallmann ließ sich umgehend wieder in die politische Arbeit der KPD einbinden.”
Aufgrund seiner erneuten Widerstandsarbeit gegen das NS-Regime wurde er festgenommen und am 23. Juli 1936 in das Gefängnis Wuppertal eingeliefert. Am 6. März 1937 wurde er vom III. Senat des OLG Hamm im bereits erwähnten Massenprozess gegen Bruckner und andere zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren verurteilt. Etwa fünf Wochen nach der Urteilsverkündung wurde Dallmann am 12. April 1937 vom Gefängnis Wuppertal-Elberfeld aus zum Zuchthaus Herford überführt. Dort blieb er bis November 1937, um von dort ins Strafgefangenenlager Oberems bei Gütersloh überführt zu werden; am 15. Juli 1940 wurde er von dort entlassen. Mit dem Ende der regulären Haft war sein Leidensweg noch nicht zu Ende war: Obwohl Dallmann aufgrund seiner Zuchthausstrafe, wie so viele andere politische Gefangene auch, als „wehrunwürdig” eingestuft worden war, wurde auch er zum Bewährungsbataillon 999 eingezogen und in Jugoslawien eingesetzt wurde; dort gelang es ihm, zu den Partisanen überzulaufen. Anschließend befand er sich in bulgarischer und russischer Kriegsgefangenschaft. Hans Dallmann, der Krieg und Kriegsgefangenschaft überlebte, gehörte zu den wenigen ehemaligen Häftlingen des Zuchthauses Herford, die nach 1945 ihre Erlebnisse als Verfolgte des NS-Regimes niederschrieben. Um 1948 verfasste er seine Erzählung „Das Kemna-Mädel”, die online einsehbar ist. Dallmann, der 1948 als Zeuge im Prozess gegen die Wachmannschaften des Wuppertaler Konzentrationslagers Kemna auftrat, starb am 27. November 1975 in Wuppertal-Barmen.
Walter Bühner
Der Bäcker Walter Bühner, der am 4. Dezember 1904 in Wald bei Solingen geboren wurde und später auch dort noch wohnte, war von September 1932 bis zum 27. Januar 1933 Mitglied der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Ende Januar 1933 erklärte er anlässlich einer KPD-Demonstration in Remscheid öffentlich seinen Übertritt zur Kommunistischen Partei. Auch er gehörte zu denjenigen, die einige Zeit nach dem Brand des Berliner Reichstagsgebäudes (27./28. Februar 1933) festgenommen und in „Schutzhaft” genommen wurden. Am 18. April 1933 wurde er zunächst in das Solinger Polizeigefängnis und am 21. Juli 1933 von dort aus in das KZ Kemna eingeliefert, das 16 Tage zuvor eröffnet worden war.
Wie es Bühner in diesem KZ erging, lässt sich der Anklageschrift im Kemna-Prozess von 1948 entnehmen: „Der Zeuge Walter Bühner wurde am 10.7.1933 als einer der ersten Häftlinge, mit noch einigen anderen Häftlingen, in das Lager ‚Kema’ eingeliefert […]. Schon gleich bei der Einlieferung wurden sie von den Wachmannschaften mit Gewehrkolben von dem Auto heruntergejagt und mussten sich dann mit dem Gesicht zur Wand hinstellen. […] Er (Bühner; A. B.) wurde dann zusammen mit den Anderen in einen dunklen Raum eingesperrt. Nach einiger Zeit holte man ihn heraus. Schon auf der Treppe erhielt er einen derartigen Tritt in das Gesäss, dass er die Treppe herunterflog. Dann wurde er zu einem in dem Saal befindlichen Autoreparaturschacht geführt. Die beiden ihn begleitenden Beschuldigten W. und F. forderten ihn auf zu ‚singen.’ Als der Zeuge keine Angaben machen konnte, wurde er von den Beiden mit Gewehrkolben, Kabelenden und den Fäusten geschlagen und auch getreten. Dabei musste er mehrmals in den Schacht springen und wieder herausklettern.
Am Nachmittag des nächsten Tages wurde er zur Vernehmung in den Aufnahmeraum geholt. In diesem waren anwesend die Beschuldigten M., Ho., O., Hans K., W., He. und der inzwischen verstorbene F. Der Zeuge war nur mit einer Badehose bekleidet, da er vorher in der Wupper an dem Bau einer Holzbrücke hatte arbeiten müssen. Als er nicht ‚singen’, d.h. die verlangten Angaben machen konnte, fielen die obengenannten Beschuldigten über ihn her und schlugen ihn mit verschiedenen Schlagwerkzeugen auf den nackten Körper derart, dass er ohnmächtig zusammenbrach. Dann schüttete man ihm Wasser über den Körper. Als der Zeuge dadurch wieder zur Besinnung gekommen war, forderte man ihn wieder auf zu ‚singen.’ Als er wieder nichts aussagte, wurde er nochmals in derselben Weise verprügelt und schliesslich auch noch ein drittes Mal. Nachdem er von dem Beschuldigten M. für kurze Zeit in den Aufzug eingesperrt worden war, forderte man ihn auf, drei ungereinigte, aus dem Fass genommene Salzheringe, die noch besonders mit Salz und Staufferfett beschmiert waren, herunterzuwürgen.
Als er sich weigerte, drohte man ihm an, man würde sie ihm hereinschlagen und wenn er sie wieder ‚auskotze oder ausschisse’, müsste er alles wieder auflecken. Der Zeuge hat daraufhin die Heringe heruntergewürgt. […] Anschliessend wurde er drei Tage in den Aufzug eingesperrt, wo er wiederholt von den verschiedensten, ihm aber namentlich nicht bekannten Wachmannschaften mit Fäusten und Schlagwerkzeugen aller Art und Fusstritten misshandelt worden ist. Zu essen und zu trinken hat er während der 3 Tage nichts bekommen, vielmehr schüttete man verschiedentlich Eimer mit Wasser von oben in den Aufzug. Um seinen Durst zu löschen, leckte der Zeuge das auf dem Boden stehende Wasser auf. Nach drei Tagen wurde der Zeuge dem Beschuldigten Hi. vorgeführt, der ihn fragte, ob er gesungen habe. Ausserdem fragte er den immer noch in Badehose befindlichen Zeugen, wo seine Kleidungsstücke wären. Hi. veranlasste dann, dass dem Zeugen Kleidungsstücke gebracht wurden -die Stiefel waren allerdings inzwischen verschwunden und der Zeuge hat monatelang barfuss herumlaufen müssen- , und liess ihm auch etwas zu essen und zu trinken geben. Er wurde dann auf Anweisung des Beschuldigten Hi. den Beschuldigten M. und He. zur besonderen Bewachung übergeben mit der ausdrücklichen Anweisung, dass der Zeuge mit keinem anderen Häftling sprechen, sich auch nicht in Gegenwart anderer Häftlinge ausziehen und waschen dürfte. Nach einigen Tagen schwollen die Beine und Füsse des Zeugen derart an, dass der Arzt sofortige Bettruhe verordnete.”
Als dieses sogenannte frühe KZ, das insgesamt 199 Tage bestand, am 19. Januar 1934 geschlossen wurde, gehörte Walter Bühner zu den 194 Kemna-Häftlingen, die an diesem Tag zum KZ Börgermoor im Emsland überführt wurden. Dort blieb er bis zum 4. April 1933 in „Schutzhaft”. Lt. Wiedergutmachungsakte befand sich Bühner ab dem 18. April 1936 im Gefängnis Düsseldorf in Untersuchungshaft. Von dort aus wurde er am 10. Dezember 1936 zum Gerichtsgefängnis Hamm überführt. Am 17. Dezember 1936 wurde er im Verfahren gegen Arnold Freireich und andere durch den III. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren verurteilt (Aktenzeichen: 6 O.Js. 200/36). Mitangeklagte in diesem Prozess gegen waren neben Adolf Freireich (dem Vater von Arnold Freireich) unter anderem auch die Solinger KPD-Mitglieder Wilhelm Düster und Karl Leon, die jeweils zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt worden waren, die sie ebenfalls zum Teil im Zuchthaus Herford verbüßen mussten. Walter Bühner musste seine Strafe im Zuchthaus Herford, im Strafgefangenenlager Aschendorfermoor und in Hamburg-Fuhlsbüttel verbüßen.
Ab dem 15. April 1941 befand sich Walter Bühner in „Schutzhaft”; am 11. Juli 1941 wurde er in das KZ Sachsenhausen eingeliefert, wo er die Häftlingsnummer 38432 zugeteilt bekam. Im November 1941 befand er sich für etwa eine Woche im dortigen Krankenbau. Vom 8. November 1944 bis zum 12. Dezember 1944 gehörte er als Soldat der SS-Sonderformation Dirlewanger an und geriet bei den Kämpfen in Ungarn in russische Kriegsgefangenschaft, aus der er am 9. November 1945 zurückkehrte. Walter Bühner, der 1948 als Zeuge im Prozess gegen die Wachmannschaften des Wuppertaler Konzentrationslagers Kemna auftrat, starb am 22. Juli 1980 in Solingen.

Toilettenstuhl des Zuchthauses Herford in den 1930‘er Jahren. Quelle: Zellentrakt Herford.
Johann Becella
Der Wuppertaler Schlosser und Schmied Johann Becella, der am 14. Mai 1887 in Sarne (heute Sarnowa/Polen) geboren wurde und später in Wuppertal-Barmen wohnte, war von 1920 bis 1933 Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), für die er als Ortsgruppenkassierer aktiv war; außerdem war er Mitglied der Roten Hilfe, einer Nebenorganisation der KPD. Der Anklageschrift im Kemna-Prozess von 1948 zufolge wurde Becella Ende September 1933 in das Wuppertaler KZ Kemna eingeliefert und schon bei der Ankunft verprügelt. Von dem Gestapobeamten P. wurde er in den folgenden Tagen vernommen. Dabei wurde Becella jedes Mal von den dortigen SA-Männern mit Ochsenziemer, Gummiknüppeln und Kabelenden bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen. (Die Namen der Beschuldigten in der Anklageschrift des Kemna-Prozesses von 1948 sind im vorliegenden Beitrag abgekürzt.)
Am 21. April 1934 wurde er vom I. Senat des OLG Hamm in einem Massenprozess gegen Wuppertaler Kommunisten zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt (Aktenzeichen: O.J. 990/33). Nach der Entlassung aus der Haft leistete er erneut Widerstand gegen das NS-Regime und wurde am 26. Juni 1936 in Wuppertal durch die Gestapo verhaftet. Johann Becella gehörte zu den Angeklagten im „Bruckner-Prozess”, über den Stephan Stracke folgendes schreibt:
„Der Prozess Bruckner u.a. richtete sich gegen die Parteifunktionäre, die den Kontakt zum Wuppertal-Komitee organisiert hatten, gegen die Wuppertaler AM-Apparatsfunktionäre und gegen das (Frauen) Netz der Roten Hilfe. Das OLG Hamm verurteilte im Prozess ‚Bruckner u.a.’ 74 Personen. 13 der 17 angeklagten Frauen wurden wegen ‚Vorbereitung zum Hochverrat’ zu Zuchthaus- bzw. Gefängnisstrafen verurteilt. […] Bei der ‘Strafzumessung’ betonte der III. Strafsenat des OLG Hamm die Notwendigkeit einer ‘energischen Bekämpfung der kommunistischen Umtriebe. […] Die Urteilsverkündung wurde am 8. März 1937 […] verlesen. Am schärfsten wurden diejenigen bestraft, die bereits einmal wegen Vorbereitung zum Hochverrat bestraft waren und trotzdem sich wieder illegal betätigt hatten. Auch der bereits durch Schutzhaft ‚verwarnte’ oder in ein früheres Hochverratsverfahren involvierte Beschuldigte wurde härter bestraft. […]”
Johann Becella wurde in diesem Massenprozess (Aktenzeichen: 6 O.Js. 250/36) zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren verurteilt, die er in den Zuchthäusern Münster, Herford und Butzbach und in der Strafanstalt Kassel verbüßen musste. Nachdem er seine Strafe verbüßt hatte, wurde er am 27. Juni 1944 als „Schutzhäftling” in das KZ Buchenwald eingeliefert, wo er die Häftlingsnummer 7359 zugeteilt bekam. Außerdem wurde noch am selben Tag ein Foto von ihm gemacht, das seiner dortigen Häftlingskarteikarte beigefügt wurde. Johann Becella, der im April 1945 von Soldaten der US-Armee aus dem KZ Buchenwald befreit wurde, war 1948 Zeuge im Prozess gegen die Wachmannschaften des KZ Kemna. Er starb am 1. September 1976.
Adolf Mann
Der Schriftsetzer Adolf Mann wurde am 10. Mai 1900 in Barmen geboren, wo er zusammen mit seiner Ehefrau auch später noch wohnte. Mann, der Betriebsrat bei der Barmer Bergbahn war, befand sich als „Schutzhäftling” vom 15. August bis zum 17. Oktober 1933 in der Kemna, wo er laut Anklageschrift im Kemna-Prozess von 1948 von einem Angehörigen der Kemna-Wachmannschaften „mit der Faust derart zusammengeschlagen [wurde], dass er schliesslich bewusstlos am Boden liegen blieb.” Nach David M. Mintert unternahm Adolf Mann „im Polizeigefängnis einen Suizidversuch, wurde dabei von einer Putzfrau gestört und überlebte. […]” Am 7. August (?) 1936 wurde er in das Gefängnis Wuppertal-Bendahl eingeliefert. Im bereits erwähnten Massenprozess gegen Bruckner und andere wurde er am 6. März 1937 zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und zu einem Jahr Ehrverlust verurteilt. Am 12. April 1937, also gut fünf Wochen nach der Urteilsverkündung, wurde er vom Gefängnis Wuppertal-Bendahl aus zum Zuchthaus Herford überführt. Wie lange er dort inhaftiert war, ließ sich bisher nicht ermitteln. Um 1948 verfasste Adolf Mann einen Erinnerungsbericht über das KZ Kemna, von dem ein Auszug Online einsehbar ist. Adolf Mann, der 1948 als Zeuge im Prozess gegen die Wachmannschaften des Wuppertaler Konzentrationslagers Kemna auftrat, war später in Velbert wohnhaft.

Mit Karteikarten wie dieser wurden im „Dritten Reich” politische Gegner, Nichtkonforme, Juden, Geistliche und Zwangsarbeiter erfasst. Die „Schutzhaft”-Karte für den Remscheider Wilhelm Karthaus wurde aber erst nach 1945 ausgestellt. Wegen des Papiermangels nach dem Krieg wurden die unbeschriebenen Restbestände an diesen „Schutzhaft”-Karteikarten der Gestapo-Nebenstelle Remscheid im Rahmen der Bearbeitung von Wiedergutmachungsfällen erstmals beschrieben, wie bestimmte Formulierungen auf den Karten vermuten lassen. Die Karteikarte weist unter anderem darauf hin, dass Wilhelm Karthaus in den Konzentrationslagern Kemna, Börgermoor und Sachsenhausen und in den Zuchthäusern Remscheid-Lüttringhausen und Herford inhaftiert war. Quelle: Historisches Zentrum der Stadt Remscheid: Wiedergutmachungsakte Nr. 9881 (für Wilhelm Karthaus).
Wilhelm Karthaus
Der Walzer und Bauarbeiter Wilhelm Karthaus, geboren am 13. Juni 1901 in Remscheid und auch später noch dort wohnhaft, gehörte von 1930 bis 1933 der KPD und dem Kampfbund gegen den Faschismus an. Im April 1932 war er an einem Sprengstoffanschlag beteiligt. Nachdem Wilhelm Karthaus von Anfang März bis Ende März 1933 und vom 13. Juni bis zum 15. Juli 1933 zunächst im Polizeigefängnis Remscheid einsaß, war er anschließend vom 20. September bis zum 10. Oktober 1933 im Wuppertaler KZ Kemna in „Schutzhaft”, wo er schwer gefoltert wurde, wie sich der Anklageschrift im Kemna-Prozess von 1948 entnehmen lässt:
„Der Bauarbeiter Willi Karthaus wurde bei der Einlieferung (in das KZ Kemna; A. B.) im September 1933, als er mit dem Gesicht zur Wand hin stand, von den Beschuldigten W. derart mit der Hand gegen den Hinterkopf geschlagen, dass er mit aller Wucht gegen die Wand flog und dabei vier Zähne verlor. Am Abend desselben Tages wurde er auf den Saal der Wachmannschaften geholt und dort aufgefordert anzugeben, dass er eine Pistole besessen habe. Als Karthaus das verneinte, stellte der Beschuldigte P.S. an ihn die Frage, ob er Hunger habe auf Heringe mit Staufferfett, Salz oder Zigarettenasche gefüllt.
S. zwang ihn dann, sechs frisch aus der Tonne genommene ungewässerte Salzheringe mit Zigarettenasche gefüllt zu verschlingen. Dann zog man ihm eine Decke über den Kopf und verprügelte ihn mit verschiedenen Schlagwerkzeugen. Während der etwa fünf Wochen dauernden Anwesenheit des Karthaus im Lager, ist dieser insgesamt viermal in der beschriebenen Weise verprügelt worden, ohne dass er jedoch weitere Namen von beteiligten Wachmannschaften angeben kann.”
Im Oktober 1933 wurde Karthaus vom Wuppertaler KZ Kemna in die emsländischen Moorlager transportiert, wo er bis zum 4. Januar 1934 im KZ Neusustrum und anschließend bis Ende März 1934 im KZ Börgermoor in „Schutzhaft” war. Von dort wurde er in das Gefängnis Düsseldorf-Derendorf („Ulmer Höh’”) eingeliefert. Am 21. Juni 1934 wurde er vom Sondergericht Düsseldorf im Prozess gegen Wilhelm Paulowski und andere wegen Beteiligung an jenem Sprengstoffanschlag zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren verurteilt; außerdem wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt. Vermutlich vom Gefängnis Düsseldorf aus wurde Karthaus am 4. Juli 1934 in das Zuchthaus Lüttringhausen überführt. Wie die nach 1945 über Wilhelm Karthaus angelegte Wiedergutmachungsakte dokumentiert, teilte der Vorstand des Jugendgefängnisses Herford in einem Schreiben vom 13. August 1952 auf Anfrage mit, dass Karthaus am 14. November 1934 vom Zuchthaus Lüttringhausen kommend in das Zuchthaus Herford eingeliefert und am 23. März 1936 – nach Verbüßung seiner Strafe – nach Remscheid entlassen worden sei.
Auch in den Jahren nach seiner Haftentlassung wurde Karthaus von den Nationalsozialisten verfolgt: Im Rahmen einer von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) durchgeführten „Sonderaktion gegen die KPD” wurde er am 16./17. April 1937 erneut in „Schutzhaft” genommen und befand sich anschließend vom 23./24. April 1937 bis 7. August 1937 im KZ Sachsenhausen, wo er die Häftlingsnummer 1360 erhielt. Anlässlich des Sprengstoffanschlags auf Adolf Hitler im Bürgerbräukeller in München am 8. November 1939 wurde Wilhelm Karthaus am 9. November 1939 wieder in „Schutzhaft” genommen und in das Polizeigefängnis Remscheid eingeliefert, aus dem er nach Gestapo-Angaben am 2. Dezember 1939 wegen Haftunfähigkeit entlassen wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er wieder Mitglied der KPD und trat 1948 als Zeuge im Prozess gegen die Wachmannschaften des Wuppertaler Konzentrationslagers Kemna auf. Wilhelm Karthaus starb am 18. Dezember 1962 in Remscheid.

Die Häftlingskarteikarte des Zuchthauses Siegburg dokumentiert unter anderem, dass Emil Witte vom Zuchthaus Herford kommend am 20.6.1939 um 20.30 Uhr in das Zuchthaus Siegburg eingeliefert wurde. Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Duisburg: Häftlingskarteikarte des Zuchthauses Siegburg für Emil Witte (Gerichte Rep. 0349 Nr. 6)
Emil Witte
Der Schlosser Emil Witte wurde am 22. Juni 1874 in Barmen geboren, wo er auch später noch wohnte. Zunächst war er Mitglied der SPD; 1919 trat er zur USPD und 1920 zur KPD über. Von 1926 bis 1933 war er KPD-Stadtverordneter zunächst in Barmen und ab 1929 in Wuppertal. Auch er wurde als bekannter KPD-Funktionär nach dem Reichstagsbrand vom 27./28. Februar 1933 in „Schutzhaft” genommen und bis Dezember 1933 in das Gefängnis Wuppertal, Zuchthaus Lüttringhausen und von dort aus in das KZ Kemna eingeliefert. Dort wurde Witte, der Kriegsbeschädigter des Ersten Weltkriegs war, für sechs Wochen in einen kleinen Verschlag unter einem Treppenaufgang eingesperrt. Vom KZ Kemna aus wurde er zu einem unbekannten Zeitpunkt zum Konzentrationslager Börgermoor überführt. Wegen des verbotenen Abhörens des Senders Radio Moskau wurde Emil Witte später erneut festgenommen und am 23. Juli 1936 in das Gefängnis Wuppertal-Elberfeld eingeliefert.
Der für Emil Witte im Zuchthaus Siegburg angelegten Häftlingskarteikarte zufolge wurde dieser am 6. März 1937 vom III. Senat des OLG Hamm im bereits erwähnten Massenprozess gegen Bruckner und andere zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren (unter Anrechnung von sieben Monaten und 19 Tagen Untersuchungshaft) und zu zwei Jahren Ehrverlust verurteilt; geplantes Strafende: 16. Juli 1939. Die Strafe musste er im Zuchthaus Herford verbüßen; als dieses im Sommer 1939 in ein Jugendgefängnis umgewandelt werden sollte, wurde Witte von Herford aus am 20. Juni 1939 in das Zuchthaus Siegburg eingeliefert. Am 21. Juli 1939, also fünf Tage nach dem geplanten Strafende, wurde er von dort aus zum Polizeigefängnis Wuppertal überführt, um in „Schutzhaft” genommen zu werden. Vermutlich wegen seines hohen Alters blieb ihm die Einlieferung in ein KZ erspart. Emil Witte starb am 29. Januar 1949.
Armin Breidenbach | Titelbild: Zellentrakt Gedenkstätte Herford
Quellen und Literatur
Albel, Ursula und Schott, Christian: Verfolgt, Angeklagt, Verurteilt. Politischer Widerstand und oppositionelles Verhalten in Wuppertal 1933 – 1945. Dokumentation biografischer Daten, Verfahren und Anklagen, Bocholt und Breedevoort 2001, überarbeitete Fassung von 2004. Online einsehbar.
Arolsen Archives, Online-Archiv: verschiedene Dokumente
Auerbach, Hellmuth: Die Einheit Dirlewanger, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft 3 vom Juli 1962, S. 250 – 263
Brass, Friedrich: Kemna-Bericht 1933/34. Nach einer handschriftlichen Fassung des Autors aus dem Jahr 1934, hg. vom Trägerverein Begegnungsstätte Alte Synagoge Wuppertal e.V., 2. Aufl., Essen 2023
Breidenbach, Armin: Widerstand und Verfolgung in Remscheid 1933 – 1945. Remscheider Widerstandskämpferinnen und -kämpfer, Oppositionelle und Verfolgte, Hrsg.: Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Kreisverband Remscheid, IG Metall Verwaltungsstelle Remscheid und DIE GRÜNEN, Kreisverband Remscheid, Selbstverlag Armin Breidenbach, Berlin 1992
Dallmann, Hans: „Lose Tagebuchblätter eines Arbeiters: Den Toten Freiheitskämpfern der Heimat zum Gedächtnis und den Lebenden zur Mahnung und Ansporn! Mit Illustrationen vom Verfasser, Geschrieben in Gefängnissen; K.Z.Lager; Zuchthaus; Arbeitslager; bei den 999ern; bulgarischer und russischer Gefangenschaft”, Herbst 1947, Stadtarchiv Wuppertal, Nachlass Sozialistische Arbeiterjugend, NDS Nr. 148 bzw. 151
Hecht-Wieber, Henner: Sohn von Hans Ulrich und Marianne Hecht-Wieber, geb. Löhde, Enkel der Antifaschisten Emma und Emil Löhde, in: Kinder des Widerstandes aus dem Bergischen Land. Antifaschismus als Aufgabe, o. O. 2017, S. 82 – 88
Historisches Zentrum der Stadt Remscheid: Wiedergutmachungsakte Nr. 9881 (für Wilhelm Karthaus)
Klausch, Hans-Peter: Antifaschisten in SS-Uniform. Schicksal und Widerstand der deutschen politischen KZ-Häftlinge, Zuchthaus- und Wehrmachtstrafgefangenen in der SS-Sonderformation Dirlewanger, Bremen 1993
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster: Schriftliche Auskunft vom 14.7.2026
Mintert, David: „Beschimpft, beschmutzt und geschlagen.” Das frühe Konzentrationslager Kemna, Hrsg.: Trägerverein Begegnungsstätte Alte Synagoge und Evangelischer Kirchenkreis Wuppertal, Wuppertal 2023
Mintert, David Magnus: Das frühe Konzentrationslager Kemna und das sozialistische Milieu im Bergischen Land, Dissertation Bochum 2007, S. 244. Online einsehbar…
NS-Geschichte vor Ort. Das KZ Kemna als Unterrichtsthema ab Klasse 8. MATERIAL, Hrsg. vom Trägerverein Begegnungsstätte Alter Synagoge Wuppertal e. V., Wuppertal 2025. Online einsehbar…
Schabrod, Karl: Widerstand an Rhein und Ruhr 1933 – 1945, Hrsg.: Landesvorstand der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1969
Stadtarchiv Solingen: Anklageschrift des Oberstaatsanwalts in Wuppertal im Kemna-Prozess von 1948 (Az.: 5 Kls 16/48)
Stadtarchiv Solingen: Wiedergutmachungsakten SG 15301 (für Walter Bühner), SG 15378 (für Wilhelm Düster) und SG 15905 (für Karl Leon)
Stadtarchiv Solingen: Schriftliche Auskunft vom 26.6.2026
Stadtarchiv Wuppertal: Schriftliche Auskünfte vom 26.4.2016, 14.7.2026, 15.7.2026 und 21.7.2026
Stracke, Stephan: Die Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse. Gewerkschaftlicher Widerstand und internationale Solidarität, Bremen und Wuppertal 2012
Synagoge Wuppertal | Gewerkschaftsprozesse | Widerstand gegen das NS-Regime
Thematischer Überblick zur gesamten Artikelserie





