Die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Derzeit wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket gemäß § 265a StGB als Straftat verfolgt. Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Dies ist eine Regelung, die bereits seit dem Jahr 1935 besteht.
§ 265a StGB Absatz 1 Satz 1
„Wer […] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel […] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]“.
144.357
Anzeigen der Verkehrsbetriebe (2023)
36.909
Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen (2021)
6.000 bis 7.000
Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen werden jährlich vollstreckt
114 Millionen
€uro jährlich um Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen und zu vollstrecken
Gesetzentwürfe Linke 21/1757 Grüne 21/2722
Keine Verlagerung als Ordnungswidrigkeit
Menschen, die ohne Fahrschein fahren, müssen mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr rechnen. Angeblina Bemb, Vorsitzende der BAG-S, stellt darin fest: „In der Regel handelt es sich bei den Betroffenen um Menschen, die am äußersten Rand der Gesellschaft stehen und multiple Problemlagen aufweisen. Sie gehören nicht ins Gefängnis. Die Gesellschaft muss Armut bekämpfen, statt arme Menschen zu bestrafen.” Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 insgesamt 140.652 Fälle von Beförderungserschleichung (§ 265a Absatz 1 Variante 3 StGB) durch die Verkehrsbetriebe zur Anzeige gebracht. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge zwischen 6.000 und 7.000 Personen deswegen in Haft – nicht, weil sie keinen Fahrschein kaufen wollten, sondern weil sie ihn finanziell nicht begleichen konnten. Eine aktuelle Untersuchung aus Berlin zeigt, dass jede zweite Person, die nach § 265a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, zumindest teilweise diese in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Damit verursacht die aktuelle Praxis nicht nur menschliches Leid, sondern auch erhebliche Kosten: Rund 114 Millionen Euro jährlich entstehen durch Strafverfolgung und Vollzug.
Zivilrechtliche Regelungen reichen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) warnt davor, das Delikt künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Dies würde den Aufwand lediglich auf die Ordnungsbehörden der Länder verlagern und könnte im Fall nicht gezahlter Bußgelder erneut zu Erzwingungshaft führen – mit dem Unterschied, dass die Geldbuße bestehen bliebe. Damit wären die betroffenen Menschen noch schlechter gestellt als bisher. Es genüge, das Fahren ohne Fahrschein als zivilrechtlichen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe zu behandeln. Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro und zivilrechtliche Maßnahmen wie Pfändungen seien als Reaktion ausreichend. Zahlreiche Städte und Kommunen verzichten bereits darauf, entsprechende Anzeigen zu erstatten – ohne dass die Zahl der Fahrten ohne Fahrschein gestiegen wäre. Eine Einführung eines bundesweiten Sozialtickets für Personen wird gefordert, die Transferleistungen beziehen oder von Armut betroffen beziehungsweise bedroht sind.
Pressemeldung BAG-S





