Auf dem Höhepunkt des Hexenwahns wird das Jahr 1626 zur Initialzündung für das bahnbrechende Werk „Cautio criminalis“ von Friedrich Spee von Langenfeld. Der junge Jesuit erlebt in Würzburg als Beichtvater erstmals Folterverhöre aus nächster Nähe. Dort wie auch später in Paderborn hat er viele zum Tode Verurteilte, überwiegend Frauen, bis zum Scheiterhaufen begleitet. Das Recht auf eine faire Verteidigung wurde den Beschuldigten verwehrt, Geständnisse mir brutalster Gewalt erpresst.
Es gibt ihn nicht, den einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte Mitteleuropas, der vom „finsteren Mittelalter“ in eine hellere Zukunft gewiesen hätte. Die Willkür weltlicher und geistlicher Herrscher, der Dreißigjährige Krieg in all seinem Entsetzen und seinen Folgen, der „Schwarze Tod“ namens Pest, nicht zuletzt die grausamen Hexenverfolgungen – all diese Menschheitsschrecken und -verbrechen zu überwinden dauerte viele Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte, und diese Entwicklung hat nicht an einem bestimmten Tag X begonnen. Sucht man aber einen wegweisenden Vorboten, der dem Zeitalter der Aufklärung die Richtung wies, dann wird man vor genau 400 Jahren fündig: Im Jahre 1626 erlebte ein junger Jesuit in Würzburg als Beichtvater erstmals Folterverhöre aus nächster Nähe. Dort wie auch später in Paderborn hat er viele zum Tode Verurteilte, überwiegend Frauen, bis zum Scheiterhaufen begleitet. Das Recht auf eine faire Verteidigung wurde den Beschuldigten verwehrt, Geständnisse mir brutalster Gewalt erpresst. Auch in Trier, Mainz und Speyer wurde er Zeuge von Hexenprozessen.
Mich packt immer wieder das Staunen, wenn ich bedenke, in was für verdorbene Zeiten wir geraten sind. Alles ringsum ist erfüllt von Ehrabschneidung und Verleumdung…
Überall wird das Gift des leichtfertigen Aburteilens ausgestreut, und das ist umso schändlicher und verbrecherischer, je heimlicher und ungestrafter es geschieht.
Dieser Auszug aus Spees Schrift liest sich wie eine Mahnung, auch in unserer Zeit wachsam gegen das Übel der Lüge zu sein.
Schrift Cautio criminalis
Diese Erfahrungen tiefsten Unrechts waren für den Jesuiten, Lehrer, Autor und Dichter Friedrich Spee von Langenfeld (1591–1635) die Initialzündung für seine Schrift Cautio criminalis. Das im Jahre 1631 zunächst anonym verbreitete, 1632 deutlich erweitert aufgelegte Druckwerk ist ein ebenso flammender wie stichhaltig formulierter Appell gegen die Logik der Folter zur Erpressung von Schuldeingeständnissen. Spee bedient sich darin sachlich seines Verstandes und der nüchternen Argumentation. Bestechend wird sein Buch, am treffendsten übersetzt mit „Kriminalistischer Vorbehalt“, vor allem durch die Unschuldsvermutung, die ganz und gar konträr zur damals üblichen Praxis vom ersten Verdacht bis zum Urteil stand. Spees rationale Klarheit – gleichwohl, wie er in einem Brief schrieb, begleitet von „Bächen von Tränen“ für die unschuldigen Frauen und Mädchen – öffnete in düsterer Zeit der Vernunft ein Fenster. Auch wenn es noch lange dauern sollte, bis die Frischluft der Aufklärung den ganzen (Kirchen-)Raum erfüllen konnte.
Der Jesuitenpater stellt in seinem Werk insgesamt 51 mehr oder weniger suggestive Fragen wie „Ob die Folter ein taugliches Mittel ist, die Wahrheit an den Tag zu bringen“ oder „Ob man diejenigen, die wegen Hexerei gefangen sind, alsbald für unbedingt schuldig halten soll“. Der Autor beantwortet alle Fragen klar und ausführlich und veranschaulicht sie anhand vieler Fallbeispiele, die den heutigen Leser direkt in die Dunkelheit dieser Zeit führen. Eine Dunkelheit, die durch Aberglaube und Hysterie noch dunkler wurde. Der Satan mit seinen Hexen und Hexern musste schuld sein an den Missernten und daraus folgenden Hungersnöten im Schatten des Dreißigjährigen Krieges.
Auch für grassierende Seuchen wie Pest, Pocken und Typhus mussten Sündenböcke herhalten. Besagte Hysterie wurde von jenen noch befeuert, die aus Denunziation und Verleumdung ein florierendes Geschäft mit handfesten wirtschaftlichen Vorteilen zu machen wussten. Und je mehr Opfer, desto besser: „Die Obrigkeit bereicherte sich an den eingezogenen Gütern der Zauberer; Richter und Inquisitoren erhielten Kopfgelder nach der Zahl der Verurteilten; das Handwerk der Scharfrichter und Folterknechte blühte, und es konnte kein wirksameres Mittel geben, sich eines Feindes oder sonst lästigen Mitbürgers zu entledigen, als ihn der Hexerei zu verdächtigen“, schreibt der Herausgeber Joachim-Friedrich Richter im Vorwort der Cautio criminalis.
Hexenwahn die Spitze genommen
Die Unschuld zu vermuten, wenn das Urteil längst feststeht, und stattdessen im Umkehrschluss von den Denunzianten Beweise für ihre ungeheuren Beschuldigungen zu fordern, das verlangte enormen Mut in einer solchen Zeit. Jeder, der vermeintliche Hexen zu verteidigen wagte oder die Einseitigkeit der Prozesse anprangerte, konnte schnell selbst in Verdacht geraten, mit dem Teufel im Bunde zu sein. Und schon allein der Verdacht war in aller Regel der sichere Weg zum Scheiterhaufen. Als Beichtvater nicht den Anschuldigungen zu glauben, sondern den Aussagen der Verdächtigten, führte Spee zur gegenteiligen Erfahrung. „Persönlich kann ich unter Eid bezeugen, dass ich jedenfalls bis jetzt noch keine verurteilte Hexe zum Scheiterhaufen geleitet habe, von der ich unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte aus Überzeugung hätte sagen können, sie sei wirklich schuldig gewesen“, hält er in seiner Abhandlung fest.

Gemälte Friedrich Spee von Langenfeld. Foto: Stadtbibliothek Trier
„Von allen Büchern gegen den Hexenwahn ist keins mit solcher Eleganz und Schärfe der Beweisführung, mit so schneidender Klarheit geschrieben, durch keines gießt sich so hinreißend der Strom der Liebe und des Zornes“, schrieb der Literaturwissenschaftler Joseph Anton Kruse zum 425. Geburtstag Friedrich Spees. Tatsächlich fordert Spee in seinem Buch immer wieder nachdrücklich „größte Sorgfalt, Aufmerksamkeit, Besonnenheit und Umsicht“ für alle Hexenprozesse ein und nimmt vehement Stellung gegen den lapidaren Hinweis von Richtern und Fürsten, wonach „die Zeiten eben so sind“.
1647 übersetzte Johann Seifert, ein protestantischer Feldprediger im Dienste Generals Königsmarck, Spees Werk ins Deutsche und widmete es der Königin Christina von Schweden. 1649 ließ die Regentin alle Hexenprozesse einstellen. Damit war dem Hexenwahn die Spitze genommen, auch wenn er in einzelnen Regionen noch weiterwüten konnte. Die juristische Umsetzung der Überzeugungen Spees erfolgte Anfang des 18.Jahrhunderts, besonders durch den „Vater der Aufklärung“ Christian Thomasius.
Sinn für Gerechtigkeit
Spee selbst starb lange bevor sein Büchlein sichtbar Früchte trug. Er erkrankte bei der Betreuung und Pflege von verwundeten und pestkranken Soldaten in Trier selbst an der Seuche und starb dort am 7. August 1635 im Alter von 44 Jahren. Wer sich den Mut eines Friedrich Spee 400 Jahre durch die Zeit in unsere Gegenwart hinein zum Beispiel nimmt, kann ihn als Aufruf verstehen, auch heute wachsam gegen Vorverurteilung und Verleumdung zu sein. Gerade die heutigen social media-Foren sind offen für allerlei Abgründiges, von reiner Falschbehauptung über Tatsachenverdrehung und Verleumdung bis hin zu moderner Hexenverfolgung, und auch hier gilt selten das Credo „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Der Jesuitenpater aus Kaiserswerth bei Düsseldorf war nicht nur mit seinem Sinn für Gerechtigkeit und seinem Mut, das Unrecht als solches zu benennen, ein Leuchtturm seiner Zeit. Trotz der allgegenwärtigen Not, der Armut und des Elends setzte er auch lyrische Marksteine an Herzensgüte und Gottvertrauen: Als Verfasser der „Trutznachtigall“ aus 52 geistlichen Gesängen gilt er als größter katholischer Barockdichter Deutschlands. Seine bekanntesten Kirchenlieder wie Oh Heiland, reiß die Himmel auf und Zu Betlehem geboren singen wir Jahr für Jahr in der Advents- und Weihnachtszeit. Wir finden sie sowohl im Gotteslob als auch im evangelischen Gesangbuch. Spees Buch Cautio criminalis ist 300 lesenswerte Seiten stark und wurde in deutscher Sprache zuletzt 2012 im dtv-Verlag aufgelegt. Eigentlich wäre es längst Zeit für eine Neuauflage.
Dirk Müller | Mit freundlicher Genehmigung:
Christ in der Gegenwart (CIG), Ausgabe 40/202, Herder Verlag





