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Vatikan kann Häftlinge künftig leichter verlegen

17. April 2019

Das Gefängnis des Vatikan platzt nicht gerade aus allen Nähten: Zur Zeit sitzt dort ein einziger Gefangener ein. Durch ein neues internationales Abkommen kann der Kirchenstaat Sträflinge nun einfacher als bisher in andere Länder verlegen. Der Vatikanstaat hat die kleinste Haftanstalt der Welt. Mit gerade einmal zwei Zellen ist sie in der Kaserne der vatikanischen Gendarmerie unweit des Petersplatzes untergebracht.

Straftäter, die nicht Vatikanbürger sind, übergeben die Gendarmen den italienischen Behörden. Es kommt so kaum vor, dass jemand für die Zeit der Untersuchungshaft im Vatikan festgehalten wird. Der Vatikan hat sich einem internationalen Abkommen zum Strafvollzug angeschlossen. Wie das vatikanische Presseamt mitteilte, trat der Heilige Stuhl dem Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 bei. In einer Zusatzerklärung zum Abkommen verweist der Heilige Stuhl auf die besondere Situation des Vatikanstaates und seiner Staatsbürgerschaft.

Haft in der Heimat soll zur Resozialisierung beitragen

Mit dem Übereinkommen kann der Vatikanstaat künftig Verurteilte leichter ins Ausland verlegen. Die Konvention des Europarates soll es Straftätern vor allem ermöglichen, ihre Haft im Interesse besserer Resozialisierung in ihrem Heimatland zu verbüßen. Die entsprechenden Urkunden zum Beitritt und zur Ratifizierung hinterlegte der Heilige Stuhl bereits Mitte Januar durch seinen Sonderbeauftragten beim Europarat, Paolo Rudelli. Die Konvention und ein Zusatzprotokoll treten für den Staat der Vatikanstadt am 1. Mai in Kraft.

Derzeit sitzt im Vatikan ein italienischer Priester in Haft, der wegen Kinderpornografie im Juni zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Das jüngste internationale Abkommen ist eines von mehreren, die der Vatikan zuletzt unterzeichnet hat. Dazu gehörten auch internationale Vereinbarungen zu Finanzen – etwa gegen Geldwäsche.

domradio.de

 

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