Als einziges Bundesland hatte Hamburg Gefangenen einfache Mobiltelefone gestattet, damit sie trotz Corona-bedingter Besuchsverbote Kontakt zu Angehörigen halten können. Jetzt will die Justizbehörde die Handys wieder einziehen. Nicht nur die Gefangenen halten das für falsch. Viele Gefangene verzichten weiterhin auf Besuche von Angehörigen. Dies nicht nur aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus. In vielen Gefängnissen wurden Trennscheiben-Räume wie in Amerika installiert.
Seit sechs Monaten kann er nur per Handy mit seiner Familie sprechen: Otto Floegel sitzt in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ein. Als wegen der Corona-Pandemie Besuche nur noch in Ausnahmen gestattet waren, gab die Justizbehörde Mobiltelefone an Gefangene aus, damit sie Kontakt zu Angehörigen halten können. Jetzt sind Besuche wieder möglich, aber nur mit sogenannten Spuckschutzwänden, Masken und auf Abstand. „Zwei Drittel der Gefangenen verzichten auf Besuche“, sagt Otto Floegel im Gespräch mit netzpolitik.org. Viele der Angehörigen und auch Gefangene selbst gehören zur Risikogruppe. So auch Otto Floegels 83-jährige Mutter und seine 14-jährige Tochter, die Asthma hat. Das Ansteckungsrisiko sei zu hoch. Dutzende Gefangene wehren sich deshalb gegen den Beschluss der Justizbehörde, die Handys Ende September wieder einzuziehen. Sie haben entsprechende Anträge bei den Strafvollstreckungskammern am Hamburger Landgericht eingereicht.
Bei den Telefonen handelt es sich um Prepaid-Handys ohne Internetzugang und Kamerafunktion. Nur Telefonate und SMS sind erlaubt. Die Gefangenen konnten die Handys für je 20 Euro bei den Anstalten erwerben. Angehörige oder AnwältInnen der Gefangenen mussten die SIM-Karten kaufen, sie aktivieren und samt Vertragsunterlagen und PIN und PUK an die Anstalten übersenden. Das geht aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor.
Kontrollierter Kontakt nach außen
Demnach haben die Anstalten 621 Handys an Gefangene herausgegeben. In der JVA Fuhlsbüttel waren es 271 Handys, dort gibt es 300 Haftplätze. Gefangene, die in Untersuchungshaft oder unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen einsitzen, durften keine Handys erwerben. Bis zu zehn Rufnummern können Gefangene freischalten lassen. Sie dürfen die Handys nur im Haftraum nutzen, Gesprächs- und SMS-Verläufe dürfen sie nicht löschen. JVA-Bedienstete können die Telefone jederzeit kontrollieren, Gespräche werden laut Justizbehörde aber nicht abgehört.
„Das Handy ist momentan der einzig wirklich feste Kontakt zu Angehörigen und Freunden“, sagt Otto Floegel. Er setzt sich mit einem Mitgefangenen, Christian Hewig, in der JVA Fuhlsbüttel für die Rechte der Gefangenen ein. Christian Hewig meldete sich Mitte August bei unserer Redaktion. Er leidet nach eigener Aussage unter einer schweren Behinderung und lebt deshalb ebenfalls mit einem erhöhten Infektionsrisiko. Für diesen Text telefonierten wir mehrmals mit den beiden Männern. Sie geben an, mit 60 bis 70 weiteren Gefangenen bei der Strafvollstreckungskammer gegen die Einziehung der Mobiltelefone geklagt zu haben.
Infektionsrisiko besteht weiterhin
Die Justizbehörde hat nach eigener Aussage die Handys als „absolute Ausnahmeregelung zur Kompensation Corona-bedingter Einschränkungen in den Anstalten“ an die Gefangenen ausgegeben. „Wie auch außerhalb des Vollzugs sind wir in einer ’neuen Normalität‘ angekommen“, schreibt ein Sprecher der Justizbehörde an netzpolitik.org. Deshalb wolle man die Handys Ende des Monats „überwiegend“ einziehen. Die Behörde weist auf die erweiterten Besuchsmöglichkeiten und die vorhandenen Flurtelefone hin und plant Möglichkeiten zur Videotelefonie.
„Im Übrigen soll kurzfristig die Möglichkeit von Videobesuchen geschaffen werden, in denen Gefangene in einem Besuchsraum über ein Tablet mit ihren engsten Angehörigen in Kontakt gebracht werden und eine Art Videoanruf durchführen können.“ Otto Floegel hält von alldem nichts. Er beschreibt uns, unter welchen Bedingungen die Besuche derzeit ablaufen: Jeder Gefangene darf zwei BesucherInnen empfangen, für eine Stunde. Alle müssen Masken tragen, Körperkontakt ist nicht erlaubt, zwei Meter Abstand sind geboten. In einem Raum sitzen 18 BesucherInnen neun Gefangenen gegenüber, durch Schutzscheiben voneinander getrennt. „Die können sich nicht verstehen mit Maske und Trennscheibe, das ist eine Schreierei“, sagt er. Viele Gefangene wollten ihre Angehörigen nicht absichtlich gefährden und ließen lieber keinen Besuch kommen. „Man weiß nicht, ob andere Besucher infektiös sind.“
Hohe Telefonkosten für Gefangene
Angaben des Senats auf die Anfrage der Linken und die Hygienevorschriften für Besuche in Hamburger Justizvollzugsanstalten bestätigen diese Beschreibung zum Teil. Auch die Möglichkeit zur Videotelefonie lehnt Otto Floegel ab. Die Eltern von Gefangenen seien meist alt, nicht dazu in der Lage und hätten „nicht das Equipment.“ Die geplanten Skype-Räume ersetzten nicht das tägliche Telefonat mit Angehörigen. Offenbar sieht die Justizbehörde begrenzte Zeitkontingente für Videotelefonate vor, ähnlich wie bei Besuchszeiten. Zudem bleiben den Gefangenen die Flurtelefone. Ein Großteil der Gefängnisse in Deutschland hat Verträge mit der Firma Telio abgeschlossen, die immer wieder für hochpreisige Tarife kritisiert wird. Auch Otto Floegel spricht von „horrenden Telefonkosten“. Er wirft der JVA Fuhlsbüttel vor, einen alten Vertrag mit Telio verlängert zu haben. Der danach geltende Tarif widerspreche einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, nach der JVA sicherstellen müssen, das Gefangene zu „marktgerechten Preisen“ telefonieren können. Die Gefangenen in Fuhlsbüttel zahlen Anrufe per Flurtelefon bislang pro Minute, eine Flatrate gibt es nicht.
Sie dürfen hier für bis zu 150 Euro im Monat telefonieren. Otto Floegel zählt auf: 150 Euro ergeben neun Stunden und 40 Minuten Telefonieren ins Mobilfunknetz (demnach circa 26 Cent pro Minute) oder zwölf Stunden ins Festnetz (demnach circa 21 Cent pro Minute). Damit lägen die Telefonkosten für Gefangene deutlich höher als für normale Haushalte. Internet- und Festnetz-Flatrates der Netzanbieter kosten hierzulande üblicherweise zwischen 30 und 50 Euro. Zum Vergleich: Auf ihren Mobiltelefonen können die Gefangenen derzeit für unter 10 Euro im Monat unbegrenzt telefonieren.
Werden Hygienevorschriften ignoriert?
Die Hamburger Justizbehörde widerspricht Otto Floegels Vorwürfen. Sie macht aus Gründen einer „strikten vertraglichen Geheimhaltungsklausel“ keine Angaben zu Gefängnistarifen. Weiter heißt es in dem Statement: „Die Tarife wurden als Reaktion auf das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts spürbar reduziert.“ Zwischen 25 und 28 Gefangene teilen sich in der JVA Fuhlsbüttel zwei Flurtelefone. Diese müssten nach geltenden Hygienevorschriften regelmäßig desinfiziert werden – was laut Otto Floegel und Christian Hewig jedoch nicht passiert. „Die haben angeblich zu wenig Desinfektionsmittel.“ Nach Aussage der Gefangenen stellte die JVA lediglich Wassereimer und Toilettenreiniger zur Verfügung, um die Telefone zu reinigen. Die Justizbehörde widerspricht auch dieser Aussage und schreibt uns: „Durch Einhaltung von Hygienevorgaben kann die Gefahr einer Infektion über die Flurtelefone minimiert werden.“
Ein Sprecher des Oberlandesgerichts bestätigt auf Anfrage, dass zahlreiche Anträge von Gefangenen bei den Strafvollstreckungskammern eingegangen sind. Die Anträge richten sich demnach gegen den „Widerruf der Erlaubnis zur Nutzung eines Mobiltelefons“. Teilweise seien die Anträge mit Eilanträgen verbunden. So wollten die AntragstellerInnen die angekündigte Einziehung der Handys Ende September verhindern, bis die Strafvollstreckungskammern eine endgültige Entscheidung zu den Plänen der Justizbehörde getroffen haben. Ob die Anträge der Gefangenen bewilligt werden, entscheidet sich voraussichtlich – zumindest in den Eilverfahren – noch im September.
Mitteilung der Pressestelle des Oberlandesgerichts
Für die Entscheidungen wird es voraussichtlich ein wesentlicher Punkt sein, die Bedingungen der Handynutzung zu prüfen, die früheren, die aktuellen und die künftigen Besuchs- und Telefonmöglichkeiten und die teilweise angebotenen ‚Video-Besuchsmöglichkeiten‘ abzuklären und zu bewerten.
Fördern Handys Resozialisierung?
Thomas Galli findet, dass Handys längst bundesweit in allen Justizvollzugsanstalten erlaubt sein sollten. Der Jurist und Autor hat in der Vergangenheit mehrere Anstalten geleitet und setzt sich für eine Reform des Strafvollzugs ein. „Der weitgehende normale Kontakt mit der Außenwelt ist resozialisierungsfördernd und reduziert Haftschäden“, schreibt er. Ein Missbrauch, etwa für Drogengeschäfte, könne nie komplett verhindert werden. Gefangene könnten sich zudem jederzeit illegal ein Handy beschaffen.
Die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde, die Mobiltelefone wieder einzuziehen, kann Thomas Galli nicht nachvollziehen. „Sinnvoller wäre es, sich darüber Gedanken zu machen, wie auch Handygespräche von Inhaftierten im Einzelfall abgehört werden können, um einen Missbrauch zu reduzieren“, schlägt er vor. Als Beispiel für möglichen Missbrauch nennt er die Einschüchterung von Opfern. Thomas Galli plädiert dafür, „die Verhältnisse in Haft weitgehend denen in Normalität gleichzusetzen“, um der Entfremdung der Gefangenen von der Gesellschaft vorzubeugen. Dazu fordert er ein Telefon für jede/n Gefangene/n im Haftraum. „Inhaftierte sind viel entspannter, wenn sie mit ihren Angehörigen zumindest regelmäßig telefonieren können.“ Das bestätigt auch Otto Floegel. Er wundert sich über die Pläne der Justizbehörde, die Handys einzuziehen. „Das ganze Haus ist ruhiger geworden, die Stimmung ist viel angenehmer.“
Charlotte Pekel | Netzpolitik.org