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Gefängnisseelsorge in der Nachkriegszeit Thüringens

24. April 2020

Für die katholische Kirche gehört die Sorge um die Gefangenen zu einem Grundanliegen ihrer seelsorglichen Aufgaben, weshalb sie nach dem Zweiten Weltkrieg bestrebt war, wieder ungehinderten Zugang zu den Gefängnissen zu erhalten. Dabei ging es bei der Gefängnisseelsorge in erster Linie um die Erfüllung primär spiritueller Bedürfnisse. Die Kirche bemühte sich daher, denjenigen Katholiken, die in Haft geraten waren, diese Hilfestellung zu bieten. Einerseits gehörte geistlicher Beistand gerade in der „psychologischen Situation der Nachkriegszeit sicherlich zu einem der dringendsten Alltagsbedürfnisse eines gläubigen Katholiken“ und andererseits waren die Kontaktvermittlung zur Außenwelt und das Überbringen von Nahrungsmitteln wichtige Aufgaben eines Häftlingspfarrers.

Im wiedergegründeten Land Thüringen war insbesondere der Erfurter Dompropst Joseph Freusberg (1881–1964) für die Errichtung der katholischen Gefangenenseelsorge verantwortlich. Das Gebiet des Landes Thüringen gehörte kirchlicherseits jedoch zu drei verschiedenen Diözesen. Weite Teile Thüringens bildeten den Ostteil des Bistums Fulda, die Gemeinden in Südthüringen gehörten zum Bistum Würzburg und die Region um Altenburg und Gera gehörte katholischerseits zum Bistum Meißen. Da durch die deutsche Teilung die kirchliche Verwaltung der in der sowjetischen Besatzungszone befindlichen Diözesangebiete durch den Bischof von Fulda immer schwieriger wurde, wurde Freusberg 1946 zum Generalvikar für die thüringischen Gebiete des Bistums Fulda ernannt und vertrat somit den Bischof in diesem Bereich. Er war in Thüringen der höchste katholische Würdenträger. In enger Abstimmung mit dem bischöflichen Kommissar in Meiningen (zuständig für das Bistum Würzburg) und dem Bischöflichen Ordinariat in Bautzen (Sitz des Bistums Meißen) musste Freusberg all die Dinge klären, die für die katholische Kirche im Land Thüringen von Belang waren, wie etwa die Gefangenenseelsorge.

Wiedereinrichtung der Katholischen Gefängnisseelsorge in Thüringen

Es waren eher glückliche Umstände, die es dem Erfurter Dompropst Joseph Freusberg ermöglichten, im wiedergegründeten Land Thüringen die katholische Gefängnisseelsorge zu errichten. Mit dem Schlesier und ehemaligen Zentrums-Politiker Hans Lukaschek (1885–1960) war in Thüringen ein Katholik in ein hohes politisches Amt gekommen, der dem Anliegen der katholischen Kirche wohlgesonnen war. Lukaschek hat in Thüringen die CDU mitgegründet und wurde Landesdirektor für Landwirtschaft und 3. Vizepräsident des Landes Thüringen.

Bereits 1947 verließ er jedoch die sowjetische Besatzungszone (SBZ) und ging in den Westen. Später wurde er Vertriebenenminister in der ersten Regierung Adenauers. Es war eben dieser Landesdirektor Lukaschek, der im Sommer 1946 Joseph Freusberg empfahl, beim Generalstaatsanwalt in Gera den Antrag zu stellen, daß die Gefängnisseelsorge im Lande Thüringen in den Strafanstalten wieder ordentlich eingerichtet wird. Er betonte, dass die Gelegenheit jetzt dazu günstig sei. Geplant war, einen hauptamtlichen Geistlichen zu bestellen, der dann die Seelsorge in den einzelnen Anstalten vornimmt. Anstellung und Besoldung sollte durch die Kirche erfolgen, die Auslagen ihr jedoch erstattet werden.

Auf Vorschlag des Herrn Landesdirektor Lukascheck hat Freusberg den Pfarrer Anton Jendrzejczyk (1899–1954) als Gefängnisseelsorger benannt. Dieser kam ursprünglich aus dem Erzbistum Breslau und war dort bereits als Strafanstaltsseelsorger tätig und suchte nun als Flüchtlingspriester eine Tätigkeit in Thüringen. Für Freudsberg war es dabei vorteilhaft, dass sich die beiden Schlesier Lukaschek und Jendrzejczyk offensichtlich kannten und sich Hans Lukaschek bei den nötigen Stellen für die Errichtung der Gefangenenseelsorge stark machte und somit Jendrzejczyk den Weg in sein früheres Tätigkeitsfeld ebnete. Freusberg kam der Empfehlung von Lukaschek nach und bat die Generalstaatsanwaltschaft Gera, die Seelsorge in den Strafanstalten zu ermöglichen, und hob mit ausdrucksstarken Worten die Bedeutung dieses seelsorglichen Dienstes hervor:

Die Geschichte der neuen JVA Tonna beginnt im Jahr 2002.

„Die vergangene nazistische Zeit hat neben dem wirtschaftlichen Zusammenbruch einen traurigen moralischen Zusammenbruch im deutschen Volke ausgelöst. Dieses zeigt sich in einer bedauerlichen Zunahme der Kriminalität. Jetzt kommt es darauf an, zum sittlichen Wiederaufbau alle Kräfte heranzuziehen, die hierfür geeignet sind. Die Kirche glaubt da eine besondere Aufgabe zu haben und greift diese selbstverständlich bereitwillig auf. Unter den kriminell gewordenen Menschen sind sicher eine Anzahl, bei denen der gute Kern nur verschüttet nicht aber ertötet ist.

Deshalb ist die seelsorgliche Betreuung der Strafgefangenen in den Strafanstalten eine Sache von grosser Bedeutung. Sie hat sich auch in vergangenen Zeiten in verschiedener Hinsicht als erspriesslich erwiesen. Unsere Bitte geht dahin, der Kirche wieder die regelmässige Seelsorge in den thüringischen Strafanstalten zu gestatten und diese Tätigkeit auch entsprechend zu fördern. […]

Die Strafvollzugsbehörden und überhaupt die Allgemeinheit hat sicher grosses Interesse daran, daß alles getan wird, möglichst viele Entgleiste wieder innerlich auf den rechten Weg zurückzuführen. Deshalb erlauben wir uns die Bitte auszusprechen, die entstehenden Auslagen der Kirche wieder zu ersetzen.“

 

In der Generalstaatsanwaltschaft in Gera nahm man dieses Anliegen mit Wohlwollen auf, jedoch wollte man wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit mit der zentralen Deutschen Justizverwaltung in Berlin Rücksprache halten, bevor hier eine Entscheidung getroffen wird. Parallel hierzu stimmte Freusberg sein Vorgehen auch mit der Thüringer CDU ab, die zwischen Kirche und Justizministerium in Weimar vermittelte. So konnte CDU-Landesgeschäftsführer Georg Schneider (1892–1977) Freusberg mitteilen, dass er eine Unterredung mit Justizminister Helmut Külz (LDPD; 1903–1985) hatte und Külz bereit sei, von sich aus alles zu tun, daß dem Gesuch auch stattgegeben wird. Gesamter Artikel…

 Martin Fischer | Auszug aus: „Mit Gott hinter Gittern. Katholische Gefängnisseelsorge in Thüringen in der Nachkriegszeit“
Quelle: Zeitschrift für thüringische Geschichte 72 (2018), Seite 173-194.

 

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