In den letzten Jahren hat sich die islamische Gefängnisseelsorge weiterentwickelt, allein quantitativ in den Bundesländern, aber auch qualitativ durch unterschiedliche Modelle und Kooperationsformen, Standards und Verfahren, die in den meisten Bundesländern bereits in Regelstrukturen überführt wurden. Dazu zählen auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsangeboten und die Bezahlung der
muslimischen religiösen BetreuerInnen.
Auf muslimischer Seite fand weiterhin ein Professionalisierungsprozess in der Gefängnisseelsorge statt, der theologische Konzepte umfasst und Erfahrungen aus der katholischen und evangelischen Seelsorge sowie aus dem Kontext Justizvollzug zusammenführt. Insgesamt kann festgehalten werden, dass im Bereich der Ausbildung professionelle Strukturen bestehen. Auch wurden schon viele Grundlagen erarbeitet. Es wurden eine Reihe an Veranstaltungen durchgeführt und Publikationen veröffentlicht, die sich grundlegend mit dem Verständnis von islamischer Seelsorge auseinandersetzen. Zudem wurde, als praktische Ergänzung zur theoretischen Ausbildung an der Universität, das Islamkolleg Deutschland gegründet. Das Kolleg bildet muslimische SeelsorgerInnen bundesweit aus und bemüht sich um die Vermittlung von Praktikumsplätzen.
Trennung der Aufgaben zur Deradikalisierung
Es mangelt an sicheren Berufsperspektiven für die ausgebildeten muslimischen SeelsorgerInnen, sodass viele Personen nach der Ausbildung nicht mehr zur Verfügung stehen. Für die Etablierung des Berufs in der Praxis müssen feste Stellen geschaffen werden, die zudem Ressourcen für die Weiterbildung und Vernetzung vorsehen. Außerdem machen die AbsolventInnen häufiger die Erfahrung, dass in Vorstellungsgesprächen zusätzlich eine Kompetenz und Aufgabenübernahme in der Deradikalisierung und Extremismusprävention erwartet wird. Hier muss es eine Trennung der Aufgaben geben, wie von der Länderoffenen Arbeitsgruppe formuliert. Offen sind Fragen nach der Beauftragung von muslimischen SeelsorgerInnen. Diese müssen zwischen den Islamischen Verbänden und der Justiz geklärt werden. Auch sollte es zumindest eine Professur für Islamische Praktische Theologie in Deutschland geben, die sich im Schwerpunkt mit Seelsorge, Predigtlehre und Gemeindepädagogik beschäftigt und als Innovationspool für Forschung und Lehre sowie als struktureller Anker der Vernetzung dienen kann. Die Gefahr besteht, auf dem Status quo zu verharren. Denn es gibt noch einige Punkte, die problematisch oder auch ungeklärt sind. Es gilt die Extremismusprävention und Deradikalisierung von der muslimischen Seelsorge abzugrenzen, inhaltlich sowie personell.
Seelsorgegeheimnis
Für die katholische und evangelische Seelsorge sind durch entsprechende Verträge Seelsorgegeheimnisse definiert. Bei der muslimischen Seelsorge, insbesondere wo sie auf Projektarbeit beruht, existieren derartige Festlegungen wohl nicht. Die in der Einleitung beschriebene Auffassung, dass es im Islam keine Tradition der Seelsorge gebe, fordert dabei die theologische und methodische Ausarbeitung von entsprechenden Leistungen im Gefängnis heraus: Diese müssen sowohl Anknüpfungspunkte in der islamischen Tradition finden und ausbauen als auch sich mit der Blaupause der christlichen Seelsorge auseinandersetzen. Hier ist der Austausch zwischen islamisch-theologischen Studien, christlichen Theologien, Religionsgemeinschaften und der seelsorglichen Praxis gefragt. Die Berichte machen deutlich, dass ein Austausch hierzu bereits stattfindet. Es fällt mitunter schwerer, eine Vorstellung von seelsorgerischer Betreuung zu entwickeln, für die das Seelsorgegeheimnis geltend gemacht werden kann. Das gemeinschaftliche Freitagsgebet, die Besorgung religiöser Gegenstände oder die Abstimmung mit der Gefängnisleitung zur Einhaltung der Fastenzeit sind religiöse Betreuungsleistungen, die keines Seelsorgegeheimnisses bedürfen.
Inwiefern Inhalte aus persönlichen Gesprächen oder dem Austausch mit Gruppen von Gefangenen einen Vertrauensschutz genießen müssen, ist bisher noch nicht umfänglich ausgearbeitet worden. Die Studie von Lutz et. al zeigt, dass seelsorglich geführte Gespräche aus Sicht von Gefangenen durchaus mit einem Schweigegebot verbunden werden sollten. Über 75 % der befragten Gefangenen gaben an, dass es ihnen wichtig sei, „dass der religiöse Betreuer für sich behält, worüber wir sprechen“. Das fehlende Schweigegebot und das dahingehend nicht formulierbare Zeugnisverweigerungsrecht werden als zentrale Bedarfe von nahezu allen hier dargelegten Perspektiven genannt. Das Beispiel Niedersachsen zeigt , dass es für den Übergang auch weitere Möglichkeiten gibt, die Seelsorgenden in ihrer Tätigkeit zu schützen und den Inhaftierten einen vertraulichen Rahmen zu gewährleisten. Sie schlossen Verträge mit einzelnen muslimischen Verbänden.
Dr. Sarah Jadwiga Jahn
Studien-Publikation
Die Publikation „Islamische Gefängnisseelsorge in Deutschland. Strukturelle Grundlagen und Modelle im Justizvollzug der Bundesländer” von Dr. Sarah Jadwiga Jahn stellt systematisch dar, wie muslimische Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten der deutschen Bundesländer rechtlich und organisatorisch verankert sein können. Sie beschreibt die unterschiedlichen Regelungen, Verträge und Kooperationsformen zur islamischen Gefängnisseelsorge in den Ländern. Wer sind die AkteurInnen (Justizbehörden, muslimische Verbände, Bildungsträger) und welche Modelle der Beauftragung, Qualifizierung und Finanzierung haben sich etabliert? Abschließend formuliert die Studie praxisnahe Handlungsempfehlungen für Politik, Justizverwaltungen und muslimische Organisationen, um die islamische Gefängnisseelsorge bundesweit verlässlich auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln. Die Publikation wurde herausgegeben von der Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Dr. Sarah Jadwiga Jahn ist Politische Bildnerin, Trainerin und Wissenschaftlerin. Als Religions- und Organisationswissenschaftlerin forscht sie zur Wahrnehmung und zum Umgang mit religiöser und kultureller Vielfalt in öffentlichen Einrichtungen (Polizei, Strafvollzug und kommunale Verwaltung). In der Politischen Bildung bietet sie Vorträge und Workshops zum Umgang mit Vielfalt in Polizei, Strafvollzug und Kommune an. Seit 2018 ist Jahn hauptamtliche Dozentin an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW). Sie lehrt Interkulturelle Kompetenz, Ethik und Berufsrollenreflexion. Zudem ist sie Sprecherin des Instituts für Geschichte und Ethik der Polizei und öffentlichen Verwaltung. Jahn promovierte an der Universität Leipzig in Religionswissenschaft und Soziologie zur positiven Religionsfreiheit im Strafvollzug. Seit 2012 publiziert sie zum Umgang mit religiöser Vielfalt im Strafvollzug.






