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Im offenen Vollzug gemeinnützig gearbeitet

26. März 2019

Von Martin Krause, MDR SACHSEN-ANHALT.

Das Gefängnis in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt steht schon länger leer. Nun wurden auch die Gefangenen des offenen Vollzugs nach Halle/Saale verlegt. Das wird in Dessau-Roßlau eine große Lücke hinterlassen. Denn die Strafgefangenen haben in der Stadt jahrelang gemeinnützige Arbeiten verrichtet. Nun sind diese Helfer weg.

Sie waren in Dessau-Roßlau nicht zu übersehen: die fleißigen Helfer in ihren roten Arbeitsanzügen. Wo Not am Mann war, haben die Strafgefangenen aus dem offenen Vollzug angepackt. Sehr zur Freude der Dessau-Roßlauer. „Ist doch schön, wenn alles gepflegt aussieht in der Stadt“, sagt eine Frau Mitte 50. „Viele Dreckecken sind verschwunden. Das haben die Häftlinge gut gemacht“, ergänzt ihr Mann.

„Lieber Schwitzen statt Sitzen“ – unter diesem Motto haben etwa 85 Strafgefangene des offenen Vollzugs gemeinnützige Arbeiten erledigt. Arbeiten, die sonst niemand gemacht hätte: Grünanlagen gepflegt, Bänke gestrichen, Papierkörbe repariert. Vor allem aber hätten sie den historischen Friedhof in Dessau-Süd auf Vordermann gebracht, sagt der Justizvollzugsbeamte Mario Pinkert. Er hat das Projekt begleitet. „Die Gefangenen haben mehrere Gebäude instandgesetzt – und den extrem maroden Zaun erneuert.“ Fast 14.000 Holz-Latten hätten die Häftlinge dafür zusammengenagelt.

Fünf Jahre lief das Projekt – in dieser Art das einzige in Sachsen-Anhalt. Und nie sei ein Häftling abgehauen, die Strafgefangenen seien stets mit Herzblut bei der Sache gewesen, so Pinkert. „Arbeiten finden sie doch schöner, als den ganzen Tag in ihrer Zelle zu hocken.“ Nicht selten hätten sich auch Dessauer bei den Helfern für die tolle Arbeit bedankt. „Das steigert das Selbstwertgefühl bei den Häftlingen“, weiß der Justizbeamte.

Den offenen Vollzug gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert und bietet laut Land Sachsen-Anhalt unter allen Vollzugsformen die größte Erfolgsaussicht, straffällig gewordene Menschen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Nach § 22 JVollzGB LSA soll ein Gefangener im Vollzug untergebracht werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass er den Vollzug nutzt, um beispielsweise zu fliehen. Rund 10 bis 20 Prozent der Gefangenen erfüllen die Anforderungen für den offenen Vollzug. In Sachsen-Anhalt gibt den offenen Vollzug in den JVA´en Magdeburg und Halle sowie in der JA Schkopau-Raßnitz.

Hans-Jürgen Stach ist Leiter der Justizvollzugsanstalt Halle mit insgesamt 26 Plätzen im offenen Vollzug. Die Gefangenen dort erledigen bereits Hausarbeiten oder fertigen in einer Fabrik Verpackungen an. Auch für die Häftlinge aus Dessau werden Aufgaben gesucht. Das die Gefangenen weiterhin zum Arbeiten nach Dessau fahren, hält der Anstaltsleiter für unwahrscheinlich. Schließlich, so Stach, gebe es ja auch in Halle viele gemeinnützige Aufgaben zu erledigen.

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