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Freigesprochen: Gefängnisseelsorger rehabilitiert

22. Oktober 2020

Das Amtsgericht Friedberg in Hessen hat einen ehemaligen Seelsorger der JVA Rockenberg im Jahr 2018 nach zwei Jahren Ermittlungen verurteilt. Vorgeworfen wurde ihm in den Jahren 2015 bis 2016 in fünf Fällen sexuellen Missbrauchs und Nötigung an jugendlichen Häftlingen. Die Richterin sah damals zwei Fälle als ausreichend bewiesen an. Sie verurteilte den Mann zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Als Bewährungsauflagen sollte er jeden Wohnsitzwechsel melden und eine Geldbuße von 3000 Euro an den Fliedner-Verein Rockenberg zahlen. Nun hat das Landgericht Gießen den Gefängnisseelsorger vollumfänglich freigesprochen. Das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen und der Seelsorger nach langer Verfahrensdauer rehabilitiert.

Das Urteil in der ersten Instanz folgte weder der Staatsanwältin, die für alle fünf Fälle ausreichend Beweise sah, noch der Verteidigerin des Angeklagten. Diese sah in den Aussagen der mutmaßlich Geschädigten so viele Widersprüche, dass kein ausreichender Tatnachweis zu führen sei. Sie gab zu bedenken, dass bei einer Verurteilung kein Seelsorger in einer JVA mehr riskieren könne, ohne Zeugen mit einem Häftling ein Gespräch zu führen. Ausgelöst haben die Ermittlungen, dass der Gefängnisseelsorger von Inhaftierten erpresst wurde. Er solle dies und jenes tun, ansonsten würde man Privates über ihn weitertragen. Der Hauptbelastungszeuge hat in Vernehmungen schwerste Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. Während einer Meditationseinheit soll der Gefängnisseelsorger ihm erst im Intimbereich gestreichelt und dann gefragt haben, ob dieser ihn oral befriedigen wolle. Bei einem zweiten Treffen mit dem aus Tunesien stammenden Mann soll es angeblich zum Oralverkehr gekommen sein. All dies Anschuldigungen wurden nun nach 4 ½ Jahren widerlegt.

In der zweiten Instanz am Landgericht Gießen ist ein Glaubwürdigkeitsgutachten der zwei verbliebenen Zeugen in den verurteilten Anklagepunkten vorgelegt worden. Dieses brachte ans Licht, dass die zwei jungen Gefangenen die Gunst der Stunde nutzten, um die subkulturellen Tätigkeiten im Gefängnis anzufeuern. Die Beschuldigungen gegen den Seelsorger passten gut hinein. Einer von ihnen ist bereits seit Monaten nach Marokko abgeschoben worden, der andere sitzt aufgrund einer neuen Straftat im Erwachsenvollzug ein. Das Verfahren zog sich über 4 ½ Jahre hin. In dieser Zeit  ist der ehemalige Gefängnisseelsorger suspendiert und von seinem kirchlichen Dienst als Pastoralreferent freigestellt. Das Verfahren lief äußerst tragisch für den betroffen Seelsorger. Nach so langer Zeit der Arbeits-Freistellung, äußert sich diese extreme Belastung des Fehlurteils in psychischen und körperlichen Symptomen.

Die großen Handlungsspielräume und Freiheiten eines Gefängnisseelsorgers haben in der 1. Instanz zu seiner Verurteilung geführt. Der Angeklagte hätte mit der Gewährleistung von Telefonaten und dem Ausleihen von Fernsehgeräten die Gefangenen an sich gebunden. Somit „konnte er sich bei von ihm angebotenen Einzelmeditationen den Gefangenen nähern“, beschreibt das erste Urteil, das nun aufgehoben vollumfänglich aufgehoben. Der konkrete Dienst und seine Aufgaben als Gefängnisseelsorgers spielte im Verfahren keine Rolle. Das gegenseitige Vertrauen im System „Vollzug“ wird vor allem seitens der Seelsorger gewährt. Doch dies hat dem ehemaligen Gefängnisseelsorger eher geschadet, als genützt. Man glaubte den inhaftierten Jugendlichen.

Die örtliche Presse berichtete 2018 in allen Einzelheiten vom Verfahren, bis hin, dass eine genaue Beschreibung des Angeklagten erfolgte. Im Prozess flüchtete ein Zeuge, ein ehemaliger Strafgefangene, aus dem Gerichtssaal. Die Frage ist, wie nach der jetzigen Entscheidung des Freispruchs des Gefängnisseelsorgers eine Rehabilitation aussieht? Die Öffentlichkeit interessiert sich kaum mehr dafür. Das zeigt sich daran, dass die örtlichen Medien über den Berufungsprozess nicht mehr in der Weise berichten, wie in der ersten Instanz am Amtsgericht Friedberg. Dem Gefängnisseelsorger geschah Unrecht. Nach der in erster Instanz lediglich ergangenen Teilfreispruch in 2018 erfolgte nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Gießen nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ein vollständiger Freispruch des Gefängnisseelsorgers. Mit dem vollumfänglichen Freispruch ist das Verfahren endgültig abgeschlossen und der Seelsorger nach langer Verfahrensdauer rehabilitiert.

Die Medien vor Ort berichten über die Rehabilitation des Gefängnisseelsorgers und das Gerichtsurteil in der 2. Instanz kaum. Auf die Kritik zur damaligen Gerichtsreportage der regionalen Medien, hat die Wetterauer Zeitung und die Mainzer Kirchenzeitung in unterschiedlichem Umfang Informationen zum Freispruch herausgegeben. Wenn interessiert es noch? Wie der zukünftige berufliche und private Weg des ehemaligen Gefängnisseelsorgers aussieht, ist angesichts dieses langwierigen Verfahrens offen. 

Michael King | JVA Herford

 

1 Rückmeldung

  1. Hartmann sagt:

    Dem Gefängnisseelsorger wird es schwer gemacht, sein Leben und seinen Ruf wieder herzustellen. Die hessische Wetterauer Zeitung hat bis zur heutigen Ausgabe kein Wort über den Freispruch veröffentlicht! Ich vermute, sie werden nichts berichten. Es ist und bleibt höchstens eine Randnotiz. Damals antwortete die Redaktion, dass es ein öffentliches Interesse sei, dass die Presse über diesen Fall berichtet und sie sich bewusst sind, dass die Situation des Betroffenen durch den Bericht schwieriger wird.

    AKTUELL, nach nunmehr über 4 Jahren, ist der Freispruch erfolgt. In der Redaktionsantwort versicherte man mir damals, dass sie über den Prozessverlauf berichten wird. JETZT wäre der ZEITPUNKT, um zu berichten, dass UNRECHT geschehen ist. Ein Mensch wurde beschuldigt und ist jetzt frei gesprochen worden, nachdem er über Jahre berufliche Konsequenzen er-tragen musste und psychischen Belastungen schwerer Art ausgesetzt war. Seine REHABILITIERUNG sollte in einem solchen MOMENT auch ein öffentliches Interesse sein und es wäre mehr als gerecht, wenn die Inhalte und Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im öffentlichen Interesse wollte die örtliche Presse am Verfahren dranbleiben und vom weiteren Verlauf berichten.

    Für den betroffenen Gefängnisseelsorger wäre eine Berichterstattung zu seiner Rehabilitation äußerst wichtig. Es geht um Be – Achtung. Hier zeigt sich wieder einmal, dass die Medien und vor allem die örtliche Presse auf spektakuläre Ereignisse im Gerichtsverfahren fokussiert sind. Da interessiert nach Jahren nicht mehr, was wirklich geschah. Ich kann nur hoffen und wünschen, dass der Gefängnisseelsorger öffentlich rehabilitiert wird. Das ist eigentlich nicht seine Aufgabe, sondern die der Öffentlichkeit.

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