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Das Gefängnis verlassen können. Eine Art Kurzurlaub…

24. Juni 2019

Wer im Gefängnis sitzt, kann von Ferien buchstäblich nur träumen. Nach zehn Jahren hinter Gittern besteht allerdings die Möglichkeit, Hafturlaub zu bekommen. Wenigstens für ein paar Stunden in Freiheit. Paul H. hat ein hartes Urteil bekommen: „lebenslänglich“. Allerdings bedeutet lebenslänglich nur in wenigen Fällen tatsächlich Haft bis ans Lebensende. Wer nicht wegen eines besonders grausamen Verbrechens verurteilt wurde, kann nach 15 Jahren überprüfen lassen, ob eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung in Frage kommt.

Paul war zehn Jahre in der Justizvollzugsanstalt Straubing, seit fünf Jahren sitzt er in Stadelheim. Dort geht er auch regelmäßig zu einem Gefängnispsychologen. Frühestens nach zehn Jahren Haft dürfen Gewalttäter überhaupt eine Therapie machen. Bei guter Prognose des Therapeuten bedeutet das für Paul nicht nur Hafturlaub, sondern vielleicht auch eine vorzeitige Entlassung. Darauf hofft er.

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„Hier drinnen ist alles getaktet. Es wird zur selben Zeit geweckt. Man bringt mich pünktlich zur Arbeit. Und pünktlich wieder zum Mittagessen zurück. Arbeit, Freizeit, Schlafen. Arbeit, Freizeit, Schlafen“, sagt Paul. Er träumt davon, dass er aus seinem Leben – obwohl er schuldbeladen ist, wie er selber sagt – noch möglichst viel machen kann. Er möchte Elektriker werden. Ein kleines Stück Freiheit kann er jetzt schon genießen. Sieben Stunden darf Paul das Gefängnis verlassen. Eine Art Kurzurlaub.

Draußen darf er seine eigene Kleidung tragen, kann die Gefängnisuniform für ein paar Stunden zurücklassen. Diese kleinen Ferien vom Knast soll Gefangene darauf vorbereiten, wieder ein normales Leben in Freiheit zu führen. Für Paul ist sein Ausflug an die Isar ein Vorgeschmack, wenn er vielleicht bald ganz in die Freiheit entlassen wird.

Michael Wandt | BR Fernsehen

 

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