Die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland und die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. unterstützen mit großem Nachdruck die Initiative von Bundesjustizministerien Stefanie Hubig (SPD), den Straftatbestand der „Erschleichung von Leistungen“ zu einer Ordnungswidrigkeit
herabzustufen und damit zu entkriminalisieren. Wie viele andere Verbände der Zivilgesellschaft fordern wir die ersatzlose Streichung des zugrundeliegenden §265a StGB.
Hoher Anteil an Menschen in prekären Lagen
Jährlich werden rund 9000 Menschen in Deutschland inhaftiert, weil sie öffentliche
Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nutzen und die dafür fällige Geldstrafe nicht
bezahlen können. Diese wird in eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ umgewandelt. Das trifft
in erster Linie arme Menschen. Die meisten, die wegen Fahren ohne Ticket in Haft kommen, lebten zuvor in prekären Lebenssituationen. Ca. 87 % von ihnen waren arbeitslos, ca. 15 % lebten ohne festen Wohnsitz. Ähnlich hoch ist der Anteil der Menschen mit psychischer Erkrankung.
Armut, psychische Erkrankung und andere Notlagen sollten aus unserer Sicht nicht
bestraft werden. Gerade diesen Menschen sollte in besonderer Weise die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Die Situation in Haft ist für die allermeisten dieser Menschen extrem belastend und
verschärft die ohnehin prekäre Lebenssituation nach der Entlassung nochmals deutlich.
Kein ausgeglichenes Verhältnis der Ersatzfreiheitsstrafen
Im System Gefängnis binden diese Menschen enorme Ressourcen. Das Personal ist mit
dieser Gruppe überproportional gefordert. Zudem kostet ein Tag in Haft pro Person ca.
200 €. Als Seelsorgende begegnen wir diesen inhaftierten Menschen und den Bediensteten mit ihren jeweiligen Nöten. Aus unserer Sicht stehen die menschlichen, sozialen und ökonomischen Kosten des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen in keinem Verhältnis zu irgendeinem Nutzen. Wir regen daher die Übernahme von Modellen aus europäischen Nachbarländern an, in denen bedürftige Gruppen der Gesellschaft öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen können. Das würde ihre soziale Teilhabe in der Gesellschaft fördern und gleichzeitig das System „Gefängnis“ entlasten. Die so freigesetzten personellen Kräfte und finanziellen Mittel könnten anderen inhaftierten Menschen zugutekommen. Stellungnahme der BAG-S…
Hünfeld, Mai 2026







