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Doppelstockbetten: Ein juristischer Sieg mit Folgen

23. Dezember 2023

Zwei ehemalige Gefangene der Justizvollzugsanstalt Würzburg haben nach ihrer Entlassung gegen die Haftbedingungen geklagt. Zugespitzt ging es um die Frage, ob die Zwei-Mann-Belegung eines rund 10 Quadratmeter großen Haftraumes gegen die Menschenwürde verstößt. Eine ganze Reihe von Haftzellen in der JVA waren bisher mit einem Stockbett zur 2er Zelle aufgerüstet, um mehr Gefangene unterbringen zu können. Das Gericht entschied, dass eine solche Doppelbelegung nicht mehr stattfinden darf.

Dies geht auch dann nicht, wenn sich zwei Gefangene dies explizit wünschen. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: die JVA war auf einen Schlag „überbelegt“ und eine ganze Reihe von Inhaftierten wurden in anderen Anstalten verlegt, in denen freie Plätze waren. Die Schreinerei der JVA war gut ausgelastet und musste einige Wochen lang Möbel umbauen. Jedes Hafthaus verlor 20 Plätze. Die neue Situation ist vor allem für die Gefangenen, die für sich im Haftalltag Ruhe suchen, ein großer Vorteil. Denn in einem doppelt belegtem Haftraum musste man sich ständig einigen: wenn einer z.B. Liegestützen machen wollte, musste der andere solange auf dem Bett warten.

Menschen, die nicht allein sein dürfen

Für zwei Menschen war zwischen Bett und Wand sowie dem Tisch kein Platz. Viele Konflikte um das Fernsehprogramm gehören mit den Einzelzellen jetzt der Vergangenheit an. Die Wartezeit auf eine Einzelhaftraum hat sich von etwa 6 Monaten auf einige Wochen verkürzt. Nachteile hat die Veränderung für die Inhaftierten, die sich gut verstehen und zusammen untergebracht werden wollen. Solche Gesellschaft geht nach dem Urteil in den wenigen größeren 4er Doppelzellen. Diese werden aber vor allem für Gefangene gebraucht, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht alleine sein dürfen. Für Gefangene, die sich schwer damit tun, alleine zu sein sind die Einschlusszeiten eine größere Herausforderung als früher, als sie einen Zellenkollegen auf Tuchfühlung hatten. In vielen Gefängnissen wird ein Mitgefangener auf dem Haftraum „Budenspanner“ oder „Spannmann“ genannt.

Kleiner Trost an Weihnachten

Die Gefängnisseelsorge versucht dieser Einsamkeit mit dem Verleih von Spielen etwas entgegen zu setzen. Pastoralreferentin Monika Schraut hat daher einiges an zusätzlichen 1-Personen Geschicklichkeitsspielen angeschafft. Wie jedes Jahr gab es auch heuer die Weihnachtspaket-Aktion der evangelischen Kirchengemeinden Lengfeld und Estenfeld für bedürftige Gefangene in der JVA. Draußen sammelte der Unterstützerkreis Spenden. Pfarrerin Astrid Zeiliger verteilte die vielen hilfreichen Lebensmittelspenden an mittellose Gefangene in der JVA. Diejenigen, die ganz alleine sind und das Jahr über keinerlei Besuch oder Telefonat bekamen, werden bedacht.

Quelle: Weihnachtsbrief der Gefängnisseelsorge JVA Würzburg

 

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