parallax background

Erinnerungen: Das Geständnis des Stefan F. in Haft

4. Dezember 2020

Stefan F. hoffte, dass er im Laufe der Zeit, wenn er genug Vertrauen zu mir als Gefängnisseelsorger gefasst hatte, eine „Sache“ während seiner Haft bereinigen konnte, die ihn quälte. Ich hatte keine Ahnung, um was es gehen könnte. So hatte er sich um die Aufnahme in die Wohngruppe (WG), die ich begleitete bemüht. Manchmal hatte ich den Eindruck, dass er um mich herum schlich wie um einen heißen Brei. Dann rückte er mit der Bitte heraus. Ich solle für ihn einen Sonderbesuch abhalten. Das war zu der Zeit selten. Meist war im Besuchsraum Platz genug für zusätzliche Besuche. Die Betreuer auf der ‚WG 3’ der JVA Werl genehmigten in aller Regel solche Anträge.

Daher fragte ich, wieso er die Bitte an mich heranträgt? So gut wie alle Inhaftierten waren mit ihren Besuchern lieber ohne Ohrenzeugen. Nach einer Verlegenheitspause druckste er heraus. Über eine Annonce hatte er eine Frau kennenglernt. Die käme jetzt zum ersten Mal. Er habe einen Riesenbammel. Brieflich war einiges hin und her gegangen. Doch jetzt die erste direkte Begegnung – das war was anderes. Sein Anliegen war: Ich sollte dabei helfen, dass niemand getäuscht wurde bzw. sich täuschen ließ. Die bösen Erfahrungen reichten ihm. Doch hatte er Angst, dass die noch junge Beziehung gleich zerbrechen könnte oder sich über kurz oder lang als Irrtum erweise. Das wollte er weder für sich noch für die Frau, eine verwitwete, selbständige Unternehmerin. Da er von der Ausbildung her „was mit Holz zu tun gehabt“ hat, könnte sich da „eine berufliche Perspektive“ auftun. Nach dem Besuch, bei dem die Frau auf mich einen handfesten, resoluten und lebenstüchtigen Eindruck machte und er sehr offen über seine Tat, die verbleibende Haftzeit bei Lebenslänglich (LL´er) und etwaige Aussichten sprach, zog er sich sowohl von mir als auch aus dem Gruppengeschehen zurück und wurde krank. Magengeschwüre. Sonst aber sei „alles in Ordnung“. Als er mir das zwischen Tür und Angel auf dem Flur sagte, lachte ich spontan und blödelte: „Das hätten Sie gern! Deutlicher kann ein Körper doch kaum reden.“

Wochen später bat er mich um ein Gespräch, über dessen „Inhalt aber niemand was erfahren darf“. Die Magengeschwüre hatten – nach seiner und auch meiner Überzeugung – ihre Wurzel darin, dass er sich in die Frau verliebt hatte und die sich in ihn. Er sah für sich mit ihr jedoch keine Zukunft. Bevor „LL“ zur Bewährung ausgesetzt würde, müsse er die Staatsanwaltschaft von einer charakterlichen Veränderung überzeugen, dass von ihm keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ausgehe und er ein straffreies Leben in Freiheit würde führen könne. Mir blieb unklar – auch in weiteren Gesprächen – worin das Problem bestand. Die „LL´er-Berichte“ waren so gut wie selten. Meine etwaige Stellungnahme stützte das gewiss. Die Sozialprognose war eindeutig erfreulich. In der Zwischenzeit hatte ich noch einige Besuche abgehalten, zumal die Frau eine weite Anreise und nur einen schmalen Zeitkorridor zur Verfügung hatte. Die Stunden mit den Beiden waren erfreulich und schön. Nichts blieb offen. Außer dem Punkt, weshalb sperrt sich die Staatsanwaltschaft gegen jede Form von Lockerungen zur Vorbereitung der Entlassung?

Mittlerweile waren Monate ins Land gegangen. Ich blieb bei meiner Haltung, wenn er was will, soll er kommen. Mehrmals  hatte ich gezeigt, ich stehe zur Verfügung. Stefan H. wurde umtriebiger, unkollegial und unverträglich. Mitbewohner der WG waren ihn aggressiv angegangen, was mit ihm sei; wenn er nicht mehr mitmachen wolle, dann soll er sich doch verlegen lassen. Er geriet zunehmend unter Druck; innerlich wie äußerlich. Eines Tages kam er auf mich zu; wieder krankgeschrieben wegen Übelkeit und Magengeschwüren. Er halte es nicht mehr aus; jetzt müsse er ran. Es ging um das Geständnis, das er auf Anraten seines Rechtsanwaltes beim Prozess abgelegt hatte, um seinen „Kopf aus der Schlinge zu ziehen“. Das Gegenteil war passiert. Statt wegen ‚Totschlag im Affekt’ verurteilt zu werden, bekam er „LL“ wegen Mord aus niederen Gründen. Darauf saß er. Darauf wuchsen seine Magengeschwüre. Daraus nährte sich die Angst, die Frau zu verlieren, die er liebte und mit der er sich eine bessere Zukunft erhoffte, als er je in der Vergangenheit erfahren hatte. So machten wir uns ans Werk. Zunächst las ich – ausnahmsweise – die Prozess- und Vollzugsakten. Darum hatte er mich gebeten, damit ich wisse, um was es geht. Das wusste ich danach nicht. Mich beschlich eher eine Ahnung: Da stimmt was nicht. Aber was?

In etlichen Stunden gingen wir die Einzelheiten der Tat und des Prozesses durch. Stets an derselben Stelle machte es bei mir „klick“, und ich sagte ihm: da stimmt, glaube ich, etwas nicht. Er wurde ärgerlich, was mich eher bestärkte als verunsicherte. Ich traute meinem „Riecher“ mehr als seinen Beteuerungen. Als die Situation zwischen uns kritisch wurde und zu kippen drohte, sagte ich ihm nüchtern: „Ich bin in Freiheit, Sie wollen raus, also ist es an Ihnen dafür zu sorgen. Sie brauchen mich nicht zu überzeugen, sondern den Staatsanwaltschaft.“ Mehrere Wochen Pause. Dann kam er wieder. Ob ich noch mal zu einem Gespräch bereit sei. Das hatte ich ihm ja zugesagt. In Angstschweiß gebadet erzählte er: ich habe in dem Geständnis gelogen. Ich: „Bravo“! Er war durcheinander und kapierte nicht. Ich sagte noch einmal: „Bravo; dann können wir ja anfangen!“ Er: „Womit?“ Ich: „Mit dem Geständnis. Erzählen Sie, wie es gewesen ist, als Sie die Frau umbrachten.“ Er hörte gar nicht mehr auf zu reden. Mehrmals musste ich ihn unterbrechen, damit er Luft holte, etwas trank, überlegte sowie hier und da genauer hinsah.

Seine „Lüge“ im Geständnis war eine Bagatelle. Wie ein Rechtsanwalt, der die Belange seines Mandanten vertrat, dazu raten konnte, ist mir unbegreiflich geblieben. Der ‚springende Punkt’ war: er hatte eine Frau nicht so gestoßen, dass sie mit dem Kopf auf einen Glastisch fiel und sich tödlich verletzte, sondern dass er ihr mit einem an den Kopf geworfenen  Aschenbecher den Schädel eingeschlagen hatte, ohne diese Absicht. Er wollte die Frau „verjagen“, die ihn an einer schmerzlich- empfindlichen Stelle getroffen und verletzt hatte. Für die Formulierung des neuen Geständnisses brauchte Sh weitere sechs Wochen. Als er es fertig hatte, zeigte er es mir; klatschnass vor Schweiß und Angst. Gleichsam von mir abgesegnet schickte er das Papier an die Staatsanwaltschaft und gab es an die JVA für sie Personalakte. Die Antwort der Staatsanwaltschaft war geradezu umwerfend. „Endlich“ stimmten seine Angaben mit den Erkenntnissen der Ermittlungen überein. Gegen Lockerungen bestünden keine Bedenken, da er sich zu seiner Tat so bekannt hat, wie sie tatsächlich gewesen ist. Nach mehreren Jahren im „offenen“ und „ganz offenen“ Vollzug wurde Siegfried H. auf Bewährung entlassen. Und ist „draußen“ geblieben.

 Ein Kapitel aus: Erinnerungen eines Gefängnispfarrers. (K)eine Satire

 

Feedback 💬

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert