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Berliner Projekt „aufGefangen“: Kinder und inhaftierte Väter

19. Mai 2022

Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, geraten die betroffenen Familien in eine besonders schwierige Lebenssituation, die mit finanziellen Einschränkungen, Ausgrenzung oder Stigmatisierung einhergehen kann. Bis vor kurzem gab es in Berlin nur sehr wenige und unzureichend finanzierte Hilfsangebote, die sich speziell an inhaftierte Eltern und ihre Kinder richten.

In einigen Berliner Haftanstalten stehen den Betroffenen mehrere zuwendungsfinanzierte Beratungsangebote von freien Trägern zur Verfügung. Eines davon ist das Projekt „aufGefangen“ des FREIE HILFE BERLIN e.V. Das Projekt zeichnet sich durch einen besonders niedrigschwelligen Zugang aus, wobei die Kontaktaufnahme über bereits bestehende Beratungsangebote des Trägers in den Haftanstalten erfolgt. Wie die Erfahrung zeigt, fällt es den betroffenen Familienangehörigen in der Regel nicht leicht, sich an eine Beratungseinrichtungen zu wenden, da die Hemmschwelle sehr hoch ist, und entsprechende Kontaktinformationen nur schwer zugänglich sind. Meist erfahren die betroffenen Familien erst durch die Inhaftierten selbst von den vorhandenen Angeboten. Eine Kontaktaufnahme über die Inhaftierten im Vollzug stellt insofern eine Chance dar, als dass die bereits aufgebaute Vertrauensbasis genutzt werden kann.

Ein besonders gestalteter Besucherraum für Familienangehörige mit Kind(ern) in der Justizvollzugsanstalt.

Interview

Anja Seick, Mitarbeiterin des FREIE HILFE BERLIN e.V. und Rosemarie Dorsch-Jäger, Leiterin der Sozialpädagogischen Abteilung der JVA Moabit:

Frau Seick, warum hat die Freie Hilfe sich dafür entschieden, ein Angebot für die Kinder und die Familien von inhaftierten Männern zu entwickeln und umzusetzen?

Die Situation der Familien von Inhaftierten und die Belastungen und Hilfebedarfe der betroffen minderjährigen Angehörigen sind in den vergangenen Jahren verstärkt in den Blick der freien Straffälligenhilfe und der Strafvollstreckungseinrichtungen gerückt. Dass mit der Inhaftierung eines Elternteils für die Kinder ein erhebliches Risiko entsteht, unter psychischen Problemen zu leiden, wird erstmalig durch die Forschungsstudie COPING (Children of Prisoners, Interventions and Mitigations to Strengthen Mental Health, 2012) belegt. Fehlt ein Elternteil, erfahren Kinder Einschränkungen in ihrer Identitäts- und Selbstwertentwicklung, in ihrer Bindungs-, Beziehungs – und Leistungsfähigkeit.

Durch die langjährige Beratungstätigkeit des Vereins in den Haftanstalten, aber vor allem auch im Rahmen unserer bereits existierenden Vater-Kind-Gruppe in der JVA Moabit wurde deutlich, wie groß der Bedarf bei den Familien der inhaftierten Väter tatsächlich ist. Bisher hatten wir aber nie ausreichend Kapazitäten, um diesem gerecht zu werden. Der FREIE HILFE BERLIN e.V. hat entschieden, ein ganzheitliches Konzept zu erarbeiten, sodass auch andere Justizvollzugsanstalten bzw. deren Inhaftierte davon profitieren können. Mit der Förderung durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung konnten wir unsere Ideen dann in Kooperation mit den entsprechenden Justizvollzugsanstalten umsetzen.

Können Sie aus ihrer bisherigen Erfahrung bei der Umsetzung des Projektes bereits über die Auswirkungen auf die einbezogenen Kinder bzw. Familien berichten?

Anja Seick: Wir sind nun seit etwas mehr als einem halben Jahr aktiv in der praktischen Arbeit und konnten bereits viele Familien erreichen. Der Bedarf ist sehr hoch, das heißt unsere Sprechstunden für die inhaftierten Väter, wie auch für die Angehörigen sind hochfrequentiert. Wir beraten die Familien lösungsorientiert mit dem Ziel, dass sie gut aufgestellt sind und sich als handlungsfähig erleben, das heißt wir unterstützen Eltern bei der Klärung von aufkommenden Fragen bzgl. der Inhaftierung wie beispielsweise: „Wie sagen wir es unserem Kind“? Viele Eltern erzählen ihren Kindern, dass der Vater auf Montage sei oder auf Geschäftsreise, vielleicht weil sie Angst haben, die Wahrheit zu sagen.

Wir unterstützen die Familie dabei, gemeinsam eine gute Entscheidung zu treffen und machen die Konsequenzen der verschiedenen Lösungswege transparent. Wir schaffen mithilfe von Familienkonferenzen einen angemessenen Rahmen, auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten, um diese Themen als Familie gemeinsam zu bearbeiten. Eltern sind nach einer Beratung zu dieser Thematik eher bereit, ehrlich zu ihren Kindern zu sein und offen mit der Inhaftierung des betroffenen Elternteils umzugehen. Dabei erleben insbesondere Kindesmütter oft eine große Entlastung, wenn das Thema auch in Kita und Schule enttabuisiert ist. Oft geht es auch darum, insbesondere den Kindesmüttern zuzuhören und entlastende Gespräche zu führen, um Druck aus der angespannten familiären Situation zu nehmen. Dies wirkt sich dann natürlich auch positiv auf die Kinder aus. Wir helfen den Familien aber auch in ganz praktischen, teilweise existenziellen Angelegenheiten, wie bei drohendem Wohnungsverlust oder Kontopfändungen.

Die Angehörigen erleben, dass sie nicht alleine dastehen, sondern mit uns einen kompetenten, vertrauensvollen Ansprechpartner haben. Wir vermitteln auch zwischen Eltern bzgl. der Frage zum Umgangsrecht, um die Bindung zum inhaftierten Elternteil aufrecht zu erhalten, sofern es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Bindung ist für die kindliche Entwicklung ein entscheidender Faktor. Damit helfen wir trotz Inhaftierung, dass Kinder entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention angemessenen, regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Bisher ist ein höherer Bedarf als erwartet festzustellen. Wir bekommen regelmäßig sehr positive Rückmeldungen von den betroffenen Familien.

Frau Dorsch Jäger, was haben die inhaftierten Väter Ihrer Ansicht nach davon, wenn sie das Angebot der Freien Hilfe wahrnehmen?

Rosemarie Dorsch-Jäger: Im Rahmen der Gesprächsgruppe erhalten die Väter Informationen über die Entwicklung von Kindern in den unterschiedlichen Lebensphasen und die daraus entstehenden Bedürfnisse. Unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Inhaftierung des Vaters können die Erkenntnisse auf die eigene Vaterrolle übertragen und gemeinsam erörtert werden. Schwierige familiäre Situationen können im Rahmen der „Familienkonferenzen“ in Begleitung der geschulten Trainerinnen aufgegriffen und einer Lösung zugeführt werden. Die Teilnehmenden erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, neue Verhaltensmöglichkeiten zu erarbeiten und im begrenzten Rahmen auch zu erproben. Dem Kontaktabbruch zum Kind wird entgegenwirkt und Raum geschaffen, die emotionale Belastung für die Familie, die Kinder und den Vater zu verringern.

Das Büchlein kan bei der Freien Hilfe Berlin für eine Spende bestellt werden.

Können Sie konkrete Beispiele benennen, wie sich die Teilnahme ausgewirkt hat?

Anja Seick: Ein schönes Beispiel ist Familie A. Die Eltern haben sich bereits vor der Inhaftierung des Kindesvaters getrennt und hatten seitdem ein schwieriges Verhältnis zueinander. Der Vater wandte sich nun an unser Gesprächsangebot, schilderte seine Problematik, sowie den Wunsch, sein Kind zu sehen. Wir kontaktierten die Kindesmutter mithilfe eines Angehörigenbriefs, mit welchem wir auf unser Projekt aufmerksam machten und ein Gesprächsangebot unterbreiteten. Die Kindesmutter meldete sich zeitnah und nahm mehrere Gesprächstermine in unseren Räumlichkeiten wahr, bei denen sie die Schwierigkeiten mit dem Kindesvater beschrieb.

Die Eltern entschieden sich trotz vieler Unsicherheiten zu einem durch uns moderierten Gespräch, einer sogenannten Familienkonferenz in der JVA. Durch die vorher stattgefundenen Einzelgespräche konnten Wünsche und Ängste der Eltern herausgearbeitet und nun lösungsorientiert besprochen werden. Die Familienkonferenz bewirkte einen gemeinsam erarbeiteten Kontrakt, in dem Kompromisse im Sinne des gemeinsamen Kindes schriftlich festgehalten wurden. Dies war unter anderem, dass sich die Mutter bereit erklärt, monatliche Besuche mit dem Kind zu ermöglichen. Der Inhaftierte ist bereits in eine andere JVA verlegt, die Kindesmutter meldet sich weiterhin regelmäßig und schildert, dass sich der Umgang seit der Familienkonferenz deutlich verbessert hat.

Ein weiteres Beispiel ist eine vor kurzem stattgefundene Familienkonferenz, mit dem Hintergrund, die Kinder über den Aufenthaltsort des Vaters zu informieren. Während dieser Familienkonferenz stellte sich jedoch heraus, dass die Kinder zur Überraschung der Eltern bereits wussten, dass ihr Vater in Haft ist. Jetzt war das Thema transparent und den Kindern war es möglich, über ihre Phantasien dazu offen mit ihren Eltern zu sprechen, und nicht mehr mit den Gedanken alleingelassen zu sein. Grundsätzlich stellen wir in der Arbeit fest, dass unser Angebot die Familien entlastet. Sowohl die inhaftierten Väter melden uns zurück, dass sie beruhigter sind, wenn sie wissen, an wen sich ihre Familien wenden können, wie auch die Familien, wenn diese wissen, dass wir im Interesse der familiären Situation mit den Vätern im Kontakt sind. In der praktischen Arbeit mit den Familien ist deutlich zu erkennen und wird von diesen auch so kommuniziert, dass sich die Anspannung durch die für alle Beteiligten schwierige Haftsituation durch Gesprächs- und Unterstützungsangebote deutlich verringert. Selbst die Justizvollzugsanstalten melden uns die Erkenntnis einer deutlichen Entspannung bei den Inhaftierten zurück.

Rosemarie Dorsch-Jäger: Die Einbindung in die Gesprächsgruppe bewirkte beispielsweise die Übernahme von Verantwortung in der konkreten Planung der schulischen Weiterentwicklung des eigenen Kindes. Dazu wurde der Kontakt mit den Lehrkräften bzw. der Schulleitung direkt aufgenommen. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Reflexion des eigenen, häufig unzureichenden Handelns in der Vergangenheit und die Stärkung der jetzt zur Verfügung stehenden Erziehungspersonen. Für einen anderen Inhaftierten konnte die Teilnahme an dem Projekt zur Eröffnung der Tatsache der Inhaftierung gegenüber dem Kind genutzt werden. Durch die Begleitung des Prozesses konnten die Emotionen aller Beteiligten gelenkt werden so dass eine gute Basis für den weiteren Kontakt entstand.

Wie profitiert die Haftanstalt von einem solchen Projekt?

Rosemarie Dorsch-Jäger: Die Vollzugsanstalt profitiert in mehrerer Hinsicht von dem Angebot: Die beteiligten Inhaftierten können die Situation in der sich die Familie aufgrund der Inhaftierung des Elternteils befindet, thematisieren, können sich austauschen, gewinnen neue Erkenntnisse und sind partiell in die Lage versetzt, Familienkonflikte mit Hilfe zu bearbeiten. Diese Situation trägt erheblich zur Stabilität des Inhaftierten bei. Stabilisierende Faktoren haben nicht nur einen individuellen Gewinn sondern erhöhen die innere Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt. Das Angebot ermöglicht die Realisierung des gesetzlichen Auftrages, den Familienbezug stärker in das Vollzugsleben einzubeziehen. Die in dieser Weise professionelle Hinwendung zu den Angehörigen hilft, die Entlassungssituation zu verbessern und stärkt damit im günstigen Fall die Legalprognose.

Gab es Schwierigkeiten, dieses Angebot in die Struktur der JVA Moabit einzufügen?

Rosemarie Dorsch-Jäger: Nein. Von Anfang an wurden die Leitung der Behörde und alle an der Organisation beteiligten Mitarbeitenden in die konkrete Planung einbezogen. Das Verständnis für das Angebot war grundlegend gegeben. Diese Vorgehensweise stellte von Beginn an sicher, dass die konkrete Ausgestaltung des Angebotes sowohl die inhaltlichen Ziele als auch die notwendigen Sicherheitsaspekte angemessen berücksichtigt. Der enge Austausch der OrganisatorenInnen ermöglicht zudem erforderliche Nachsteuerungen, die erst in der Praxis erkennbar werden.

Das Interview führte Irina Meyer, Referentin für Straffälligen- und Opferhilfe im Paritätischen Landesverband Berlin

 

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