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Seelsorge ist in Eigenständigkeit wertvoller Teil des Justizvollzuges

12. Oktober 2026

Die Leitende Ministerialrätin Katja Grafweg vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen richtet ihr Grußwort an die GefängnisseelorgerInnen der bundesweiten Studientagung in Paderborn. Sie überbringt im Namen von Justizminister Dr. Benjamin Limbach die besten Wünsche. “Wir treffen uns heute an einem besonderen Ort. Das Liborianum blickt auf eine mehr als 400-jährige Geschichte zurück: zunächst als Kapuzinerkloster, als Ort der Fürsorge für Arme, Kranke und Schwache, später als Ort der Bildung und heute als Bildungs- und Tagungshaus des Erzbistums Paderborn”, so beginnt Grafweg ihr Grußwort.

Dieser Ort hat über die Jahrhunderte hinweg etwas bewahrt, das auch für unsere heutige Zusammenarbeit von Justizvollzug und Seelsorge von zentraler Bedeutung ist: den Blick auf den Menschen. Denn bei allen notwendigen Fragen von Sicherheit und Ordnung, von Prävention, Behandlung und Resozialisierung geht es letztlich immer um Menschen – um Menschen mit einer Geschichte, mit Brüchen und Belastungen, mit Schuld und Verantwortung, aber auch mit der Fähigkeit zur Entwicklung und der Möglichkeit zur Veränderung.

Alltag hinter Gefängnismauern folgt festen Regeln

Es ist daher ein besonders passender Ort, an dem Sie sich in diesem Jahr mit dem Thema „Zur Freiheit berufen – Auftrag und Möglichkeiten im System“ auseinandersetzen. Dieses Thema beschreibt sehr treffend eine besondere Spannung, die Ihre tägliche Arbeit prägt. Auf der einen Seite steht Ihre Beauftragung durch die Kirche. Sie begegnen den Menschen auf der Grundlage Ihres seelsorgerischen Auftrags und tragen diesen Auftrag mit großem Engagement, mit Überzeugung und mit Menschlichkeit auch hinter Tore, die für einen Großteil unserer Gesellschaft verschlossen bleiben. Auf der anderen Seite üben Sie Ihre Tätigkeit in einem rechtlich und organisatorisch klar geregelten System aus. Sie arbeiten unter Bedingungen, die sich erheblich von der Seelsorge in einer Gemeinde außerhalb des Justizvollzuges unterscheiden. Der Alltag hinter Gefängnismauern folgt festen Regeln. Er ist geprägt von Sicherheitsanforderungen, strukturierten Abläufen und klar verteilten Zuständigkeiten.

Abhängig von der jeweiligen Vollzugsform, der konkreten Einrichtung und den dort untergebrachten Gefangenen kann dieser Rahmen unterschiedlich herausfordernd sein. Sie bewegen sich deshalb täglich in einem Spannungsfeld: Sie sind Teil des Systems Justizvollzug und zugleich einem eigenständigen kirchlichen Auftrag verpflichtet. An dieser Stelle möchte ich Ihnen ausdrücklich dafür danken, dass Sie sich diesen Herausforderungen jeden Tag aufs Neue stellen. Ich darf Ihnen zugleich versichern, dass mir die besonderen Bedingungen Ihrer Arbeit sehr bewusst sind. Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Leiterin einer großen geschlossenen Justizvollzugseinrichtung in Nordrhein-Westfalen kenne ich die Realität des Vollzugsalltags, seine organisatorischen Anforderungen und seine besonderen Belastungen. Ich weiß daher, wie anspruchsvoll Ihre Aufgabe sein kann, und habe großen Respekt vor der Arbeit, die Sie in unseren Justizvollzugseinrichtungen leisten.

„Zur Freiheit berufen“ – auch hinter Gefängnismauern

Auf den ersten Blick könnte diese Formulierung wie ein Widerspruch erscheinen. Freiheit und Freiheitsentzug scheinen zunächst Gegensätze zu sein. Doch der Entzug der äußeren Freiheit darf niemals bedeuten, dass einem Menschen jede Möglichkeit innerer Freiheit, persönlicher Entwicklung und zukünftiger Neuorientierung genommen wird. Der Auftrag der Gefängnisseelsorge und ihre Tätigkeit innerhalb des Justizvollzuges stehen deshalb nicht im Widerspruch zueinander. Sie machen vielmehr eine Spannung sichtbar, die im Auftrag und in den Rahmenbedingungen des Vollzuges selbst angelegt ist. Seelsorge ist Teil des Justizvollzuges. Gerade ihre Eigenständigkeit macht sie dabei so wertvoll.

Sie darf andere Fragen stellen: Was braucht dieser konkrete Mensch? Was gibt ihm Halt? Was hilft ihm, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen? Was kann zu seiner persönlichen Entwicklung und zu seiner Resozialisierung beitragen? Und wo besteht die Gefahr, dass wir einen Menschen nur noch unter dem Gesichtspunkt des von ihm ausgehenden Risikos betrachten? Gefängnisseelsorge erinnert daran, dass ein Mensch mehr ist als seine Tat, sein Urteil oder seine Gefangenenpersonalakte. Diese Feststellung relativiert weder begangenes Unrecht noch die Verantwortung gegenüber den Opfern. Sie bedeutet auch nicht, Sicherheitsinteressen geringzuschätzen. Sie bringt vielmehr einen Grundgedanken unseres Rechtsstaates zum Ausdruck: Jeder Mensch behält seine Würde – unabhängig davon, was er getan hat und an welchem Punkt seines Lebens er sich befindet. Gerade dort, wo Menschen Schuld auf sich geladen haben, braucht es deshalb Räume, in denen sie sich mit dieser Schuld auseinandersetzen können. Es braucht Möglichkeiten für Umkehr, Verantwortung und Versöhnung – und für die Entwicklung einer realistischen Perspektive auf ein Leben nach der Haft.

Gefängnisseelsorge ist kein Zusatzangebot

Gefängnisseelsorge ist vor diesem Hintergrund kein bloßes Zusatzangebot. Sie ist ein wichtiger Bestandteil eines humanen und auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzuges. Sie ist zugleich eine ethische und menschenrechtliche Stimme innerhalb des Systems. Lassen Sie es mich so formulieren: Seelsorge ist mitten im System – und muss doch die Freiheit haben, diesem System einen Spiegel vorzuhalten. Denn Freiheitsentzug bedeutet nicht, dass einem Menschen jede Freiheit, jede Hoffnung und jede Zukunftsperspektive genommen werden darf. Eine starke Seelsorge ist dabei kein Gegenüber zur Justiz. Sie ist eine eigenständige Partnerin innerhalb eines gemeinsamen Auftrags: Sicherheit zu gewährleisten und zugleich den Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Die besondere Stärke der Seelsorge liegt in dem geschützten Raum, den sie eröffnet. In seelsorgerischen Gesprächen können Dinge zur Sprache kommen, die gegenüber anderen Personen oder Institutionen möglicherweise unausgesprochen bleiben. Menschen können Zweifel, Ängste, Schuldgefühle, Wut oder Hoffnung zum Ausdruck bringen, ohne zunächst auf ihre Rolle als Gefangene reduziert zu werden. Das besondere Vertrauensverhältnis und die seelsorgerische Verschwiegenheit sind dafür unverzichtbar. Sie sind keine Hindernisse für eine gute Zusammenarbeit, sondern deren notwendige Grundlage. Nur wenn dieses Vertrauen geschützt wird, kann Seelsorge die Wirkung entfalten, die sie für den einzelnen Menschen und damit mittelbar auch für ein gutes Zusammenleben innerhalb des Vollzuges haben kann. Gefängnisseelsorge begegnet einem Menschen deshalb nicht zuerst als Gefangenem, als Sicherheitsrisiko oder als Fall. Sie begegnet ihm als Menschen.

Gemeinsame Herausforderungen

Damit diese Aufgabe erfüllt werden kann, trägt auch der Justizvollzug Verantwortung. Er muss die Eigenständigkeit der Seelsorge respektieren, angemessene Rahmenbedingungen gewährleisten und einen verlässlichen Austausch ermöglichen. Zusammenarbeit setzt nicht voraus, dass alle Beteiligten dieselbe Rolle einnehmen. Im Gegenteil: Ihre besondere Qualität entsteht gerade daraus, dass unterschiedliche Aufgaben, Perspektiven und Verantwortlichkeiten zusammenwirken. Dieser gemeinsame Auftrag stellt uns heute vor Herausforderungen, die sich verändern und zunehmend komplexer werden. Drei Themen möchte ich beispielhaft hervorheben: neue psychoaktive Substanzen, Extremismus und die Folgen von Flucht, Verfolgung und Traumatisierung.

Neue Formen von Betäubungsmitteln, insbesondere sogenannte neue psychoaktive Substanzen – kurz NPS –, stellen den Justizvollzug vor erhebliche Herausforderungen. Ihre vergleichsweise leichte Einbringung, ihre hohe Profitabilität und ihre häufig unauffällige Erscheinungsform begünstigen ihre Verbreitung. Zugleich können ihre Wirkungen sehr unterschiedlich und kaum vorhersehbar sein. Schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen, medizinische Notfälle, psychische Ausnahmesituationen und daraus entstehende Sicherheitsstörungen können die Folge sein. Auch die Detektion dieser Substanzen ist schwierig. Auf Papier oder andere Trägermaterialien aufgebrachte Stoffe sind äußerlich häufig kaum zu erkennen. Kontrollen können zudem mit gesundheitlichen Risiken für die Bediensteten verbunden sein. Umso wichtiger sind Information, Sensibilisierung, Prävention und ein abgestimmtes Vorgehen aller zuständigen Bereiche.

Auch Seelsorge kann hier einen wichtigen Beitrag leisten – nicht als Kontroll- oder Ermittlungsinstanz und nicht durch die Weitergabe vertraulicher Gesprächsinhalte. Ihr Beitrag liegt vielmehr in der Beziehung zu den Menschen: im Gespräch über Abhängigkeit, Ängste, Gruppendruck und Perspektivlosigkeit; in der Stärkung der Bereitschaft, Hilfe anzunehmen; und gegebenenfalls darin, Menschen auf ihrem Weg zu geeigneten Unterstützungs- und Behandlungsangeboten zu begleiten.

Eine weitere Herausforderung ist der Extremismus in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen. Radikalisierungsprozesse entstehen selten von einem Tag auf den anderen. Häufig entwickeln sie sich in Situationen persönlicher Verunsicherung, sozialer Isolation, biografischer Krisen oder der Suche nach Zugehörigkeit, Anerkennung und Orientierung. Gerade der Freiheitsentzug kann solche Erfahrungen verstärken und Menschen empfänglicher für vermeintlich einfache Antworten und geschlossene Weltbilder machen. Hier ist die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachdienste sowie der Extremismus- und Präventionsbeauftragten von besonderer Bedeutung.

Auch in diesem Bereich darf Seelsorge jedoch nicht als verlängerter Arm der Sicherheitsbehörden verstanden werden. Ihre besondere Möglichkeit liegt darin, im geschützten Gespräch Orientierung anzubieten, menschenfeindliche Vorstellungen zu hinterfragen und den einzelnen Menschen auch dort noch zu erreichen, wo andere Zugänge möglicherweise nicht mehr tragen. Sie kann Zweifel zulassen, Ambivalenzen sichtbar machen und Menschen darin unterstützen, andere Deutungen und neue Perspektiven zu entwickeln. Auf diese Weise kann Seelsorge – unter Wahrung ihres eigenständigen Auftrags und ihrer Verschwiegenheit – Radikalisierungsprozessen entgegenwirken und Wege der Distanzierung unterstützen.


Ein drittes Thema sind die Folgen von Flucht, Krieg, Verfolgung, Gewalt und Verlust. Nicht jeder geflüchtete Mensch ist traumatisiert. Zugleich wissen wir, dass existenzielle Bedrohungen und Verlusterfahrungen tiefe Spuren hinterlassen können. Diese zeigen sich nicht immer offen. Sie können sich in Rückzug, Misstrauen, Schlafstörungen, Aggressivität, erhöhter Reizbarkeit oder Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen äußern. Im Justizvollzug treffen solche individuellen Belastungen auf die ohnehin einschneidende Erfahrung des Freiheitsentzugs. Hinzukommen möglicherweise sprachliche Barrieren, kulturelle Unterschiede, Sorgen um Angehörige oder Unsicherheiten über den eigenen Aufenthaltsstatus.

Auch hier kann die Seelsorge eine besondere Rolle übernehmen. Sie bietet einen geschützten Raum, hört zu und nimmt den Menschen mit seiner persönlichen Geschichte wahr. Sie kann Vertrauen aufbauen, Orientierung geben und – sofern der Betroffene dies wünscht – den Zugang zu geeigneten fachlichen Unterstützungsangeboten erleichtern. Dabei gilt auch hier: Seelsorge ersetzt keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung. Sie kann aber eine wichtige Brücke sein, damit Hilfe angenommen und Veränderung überhaupt möglich wird.


Räume für Reflexion, Orientierung und Veränderung

Bei allen drei Themen kommt es auf eine verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten bleiben dabei klar verteilt. Der Justizvollzug trägt die Verantwortung für Sicherheit, Ordnung und die Gestaltung eines behandlungs- und resozialisierungsorientierten Vollzuges. Die Seelsorge begleitet Menschen auf der Grundlage ihres eigenen kirchlichen Auftrags. Sie eröffnet Räume für Reflexion, Orientierung und persönliche Veränderung. Sie kann Spannungen wahrnehmen, Gespräche ermöglichen und Menschen darin unterstützen, mit Krisen und Konflikten anders umzugehen. Und sie kann Brücken bauen – zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen, zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Überzeugung, zwischen dem Leben innerhalb und außerhalb der Mauern sowie zu Kirchengemeinden und gesellschaftlichen Unterstützungsangeboten. Gerade im Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Kompetenzen liegt eine besondere Stärke: Herausforderungen wahrzunehmen, sie aus verschiedenen Perspektiven einzuordnen und im Rahmen der jeweiligen Verantwortung angemessen zu handeln.

Perspektiven entwickeln

„Zur Freiheit berufen“ ist für mich deshalb nicht nur das Thema dieser Studientagung. Es beschreibt auch einen Anspruch an unseren Strafvollzug. Auch unter den Bedingungen des Freiheitsentzugs müssen Räume verbleiben, in denen Menschen über sich selbst nachdenken, Verantwortung übernehmen und neue Perspektiven entwickeln können. Räume, in denen sie nicht auf ihre Vergangenheit festgelegt werden, sondern die Möglichkeit erhalten, an ihrer Zukunft zu arbeiten. Die Gefängnisseelsorge schafft solche Räume. Dafür gebühren Ihnen Anerkennung, Dank und Respekt. Ich wünsche Ihnen einen offenen und konstruktiven Austausch, gute Begegnungen sowie neue Erkenntnisse und Impulse für Ihre wichtige Arbeit. Und ich wünsche uns allen, dass die Zusammenarbeit von Justizvollzug und Seelsorge auch künftig von gegenseitigem Vertrauen, Klarheit über die jeweiligen Aufgaben und dem gemeinsamen Blick auf den Menschen getragen wird.

Es gilt das gesprochene Wort.

Grußwort Leitende Ministerialrätin Katja Grafweg | Abteilung IV des Justizministeriums NRW
Studientagung im Liborianum Paderborn am 5. Oktober 2026

 

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