„Zelle“, heute Haftraum, erinnert noch an die Klosterzelle. Und es ist mehr als eine Wortverwandtschaft. „Gotteszell“, ein ehemaliges Dominikanerinnenkloster ist seit 1808 ein Gefängnis, heute die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch-Gmünd. Und die JVA für Frauen in Vechta ist ein ehemaliges Franziskanerkloster, das 1816 zu einem Zuchthaus wurde. Man könnte noch unzählige Beispiele aufzählen.

Die Justizvollzugsanstalt Vechta für Frauen ist ein ehemaliges Kloster.
Das Berühmteste ist sicher das vom heiligen Bernhard gegründete Zisterzienserkloster Clairveaux, das von 1808 bis 2022 als Gefängnis diente. Und wer sowohl das 1928 gegründete Kloster der Herz-Jesu-Priester (Dehonianer) in Freiburg im Breisgau als auch die 1871 erbaute JVA Oslebshausen (Bremen) kennt, dem oder der ist vielleicht schon einmal die bauliche Ähnlichkeit aufgefallen – abgesehen davon, dass die Herz-Jesu-Priester in Freiburg auf eine Mauer verzichteten.
Gefängnisse und Klöster
Klöster eigneten sich wohl als Gefängnisse. Das „Konzept der Freiheitsstrafe“ lässt sich „sozial- und ideengeschichtlich“ auf die Klöster zurückführen – so unter anderem der Strafrechtler Rolf-Peter Callies: „Es war geprägt durch die Prinzipien des ‚Bete und arbeite‘ um der Besserung willen. ‚Ora et labora‘, der transzendent gedachte Dialog mit Gott sollte im Verein mit der Arbeit als innerweltliche Askese jenen Lernprozeß in Gang setzen, der […] in einen Prozess individueller und ‚sozialer‘ Therapie zur ‚Umkehr‘, d.h. zur Umstrukturierung der Teilnahmechancen in der Gesellschaft, führen sollte. Die Gefängnisbauten mit ihren Zellen und Arbeitsbetrieben sind der räumliche Ausdruck dieses Konzeptes bis in unsere Tage.“ Callies belegt seine These zwar nicht näher, dürfte aber dennoch gar nicht so unrecht haben. Auch Evring Goffman fielen Ähnlichkeiten auf, und so wundert es nicht, dass er Gefängnisse und Klöster in einem Atemzug mit Psychiatrien (dort führte er eigentlich seine Studien durch) als „Totale Institution“ bezeichnete. Er wollte damit weniger andeuten, dass er hier wie da auf Verrückte stieß, als vielmehr, dass es in der streng reglementierten räumlichen wie zeitlichen Organisation/Reglementierungen der Einrichtungen doch eine große Nähe gab.
Vergewisserung der Identität
Auf die genau so strenge Zeitdisziplin in den Klöstern wies auch Michel Foucault in seinem Werk „Überwachen und Strafen“ hin: „Jahrhundertelang waren die Orden Meister der Disziplin: Sie waren die Spezialisten der Zeit, die großen Techniker des Rhythmus und der regelmäßigen Tätigkeiten. […]. Die Zeit durchdringt den Körper und mit der Zeit durchsetzen ihn alle minutiösen Kontrollen der Macht.“ Für den allerdings großen Unterschied beider Systeme hatte Foucault kein Auge: In den Klöstern waren die Zeitstrukturen nicht allein eine disziplinarische Größe, sie dienten nicht nur der reibungslosen Organisation, sondern auch der Vergewisserung der eigenen Identität. Klosterzeit war eine „gefüllte“, qualitative und keine „leere“, quantitative Zeit. Sie erinnerten an das Heilsgeschehen Jesu und banden das Leben darin ein: Mit der Gebetszeit zur dritten Stunde (9 Uhr: „Terz“) erinnerte die Zeit an den Beginn des Kreuzweges oder zur sechsten Stunde (12 Uhr: „Sext“) an die Kreuzigung Jesu und zur neunten Stunde (15 Uhr: „Non“) an den Tod Jesu.
2./3. Jahrhundert
Die Ursprünge der christlichen Klöster liegen im 2./3. Jahrhundert. in den Wüsten Palästinas und Ägyptens, wo man längst eine außerchristliche asketische Bewegung vorfinden konnte. Der Auszug aus der Welt war keine christliche Erfindung und auch kein Protest gegen eine Kirche, die die Ideale des Anfangs aufgegeben hatte. Der ausgewiesene Kenner der Geschichte des christlichen Mönchtums, der Franziskaner Karl Suso Frank betont dies in seiner Mönchsgeschichte: Die Asketen „wollen keine Gegenkirche schaffen, sondern allein und ungestört nach Forderungen des asketisch gedeuteten Evangeliums neben den übrigen Gemeinden leben. Damit entsteht innerhalb der Kirche das Gegensatzpaar von asketischen und nichtasketischen Christen, das unter der geläufigen Antithese von ‚Welt und Kloster‘ die gesamte Kirchengeschichte spannungsreich begleiten wird.“ Am Anfang standen nicht die Klöster, sondern die selbstgewählte Einsamkeit, Foucault würde vermutlich von „Exilen“ sprechen. Diese erforderten aber von den Asketen eine enorme menschliche und geistliche Reife, die leider nicht alle mitbrachten.
4. Jahrhundert
Das dürfte einer der Gründe gewesen sein, die im 4. Jahrhundert den heiligen Pachomius (298-346) dazu veranlassten, Einsiedler in Gemeinschaften nach dem Vorbild der Urgemeinde zu sammeln. Auf ihn geht die uns älteste bekannte Klosterregel zurück und damit auch das Vorbild für spätere Regeln einschließlich ihrer Strafkataloge. Denn die immer größer werdenden Gemeinschaften brachten schließlich auch (disziplinarische) Probleme mit sich, mit denen man umgehen musste. In der Regel der Pachomius war bereits wie in den späteren Regeln des heiligen Basililus von Cäsarea (um 330-379), des heiligen Augustinus (354-430) und des heiligen Benedikt von Nursia (480-547) als Strafe die Absonderung vorgesehen – von einem Kerker („carcer“) war nirgendwo die Rede. Pachomius und später auch Benedikt kannten allerdings auch die Prügelstrafe, was in der ägyptischen und hellenistischen Pädagogik eine Selbstverständlichkeit war.
5./6. Jahrhundert
Klosterkerker lassen sich erst später etwa seit dem 5./6. Jahrhundert nachweisen lassen. Mit der zunehmenden Ausbreitung des Christentums und vor allem seiner Anerkennung als Staatsreligion fand bis dahin ein Anpassungsprozess statt, in dessen Verlauf nicht nur römische Strukturen, sondern auch Strafpraktiken übernommen wurden, sofern sie keine Grenzen überschritten und nicht missbräuchlich angewandt wurden. Es entwickelte sich allmählich so etwas wie eine kirchliche Paralleljustiz für Kleriker, und hierfür wurden auch Gefängnisse („Dekanika“) eingerichtet, in denen nicht nur Klosterangehörige, sondern auch Weltgeistliche und Laien mit dem Ziel Buße zu tun und sich zu bessern eingesperrt werden konnten. Das Einsperren in Arbeitshäusern („ergastulis“) ist seit dem 4. Jhd. in einem Brief von Papst Siricius (384-389) belegt. Mit den Quellen muss man allerdings vorsichtig umgehen, denn „carcer“ oder auch „ergastulum“ kann durchaus auch im neuplatonischen Sinne den Körper als Gefängnis der Seele bezeichnen. Sicher ist aber, dass der irische Mönch Columban (550-615) in einer ihm zugeschriebenen Ordensregel mit Kerker („carcer“) als Strafe drohte.
8./9. Jahrhundert
Im 8./9. Jahrhundert kannte man die Klosterhaft (z.B. für Adelige), z.T. auch auf Lebenszeit – auch anstelle der Todesstrafe. Sowohl „Mönchungen“ („Nonnungen“), „Zwang zur Buße im Kloster“ und „Klosterhaft“ (Walther Laske) waren bekannt. Klosterhaft war keine Untersuchungshaft, sondern eine zeitliche oder in manchen Fällen auch lebenslängliche Haft. Klöster wurden hier bewusst instrumentalisiert, zuletzt auch um die Staatsgewalt des immer stärker werdenden Frankenreichs zu festigen. Adelige wurden nicht selten gezwungen, zur Strafe in ein Kloster einzutreten bis zum „Klostertod“, „eine mildere Form der Todesstrafe“ (Johannes Mangei).
Simeon Reininger
Beitrag enthält Auszüge aus dem Buch „GlaubHaft. Seelsorge im Anderswo“,
das voraussichtlich im Frühjahr 2027 erscheint.





