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Nach 21 Jahren teilprivatisierte JVA Hünfeld wieder Landessache

4. September 2026

Nach 21 Jahren endet ein Experiment. Die teilprivatisierte JVA Hünfeld soll ab 2028 wieder vollständig vom Land Hessen betrieben werden. Die Begründung klingt bemerkenswert: Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung habe ergeben, dass der staatliche Eigenbetrieb künftig günstiger sei. Bei der Eröffnung 2005 klang es genau umgekehrt. Rund 15 Prozent Einsparung sollte die Teilprivatisierung bringen.

Rechnungshof hatte früh Zweifel

Doch schon diese Erfolgsgeschichte war keineswegs so eindeutig, wie sie heute wieder dargestellt wird. Der Hessische Rechnungshof äußerte erhebliche Zweifel am Wirtschaftlichkeitsnachweis. Nach seiner Prüfung war die Wirtschaftlichkeit der Teilprivatisierung nicht nachvollziehbar belegt. Besonders bemerkenswert: Die ursprünglichen privaten Angebote waren zunächst teurer als die staatliche Eigenbewirtschaftung. Erst nach Veränderungen der Berechnungsgrundlagen ergab sich rechnerisch ein Vorteil für die private Variante. Das ist nach 21 Jahren wichtiger denn je. Denn bevor man behauptet, ein privates Gefängnismodell sei billiger gewesen, muss man eine ganz einfache Frage beantworten: Wurde überhaupt dieselbe vollzugliche Leistung miteinander verglichen?

1.043 m² gegen 9.104 m² Produktionsfläche

Ein besonders anschauliches Beispiel ist die Gefangenenarbeit. Für die JVA Hünfeld wurden rund 1.043 Quadratmeter Produktionsfläche angegeben. Für die JVA Darmstadt waren es rund 9.104 Quadratmeter. Das ist kein nebensächlicher Unterschied. Große Arbeitsbetriebe benötigen Hallen, Lagerflächen, Maschinen, Energieversorgung, Absaugtechnik, Werkzeuge und entsprechend qualifiziertes Personal. Das alles kostet Geld. Es ermöglicht aber auch etwas, das für einen auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzug von erheblicher Bedeutung ist: qualifizierte Arbeit und berufliche Ausbildung. Nehmen wir eine Tischlerei. Wer dort heute Gefangene für einen Beruf qualifizieren will, kann sich nicht auf Werkbank, Kreissäge und Hobelmaschine beschränken. Moderne Betriebe arbeiten mit CNC- und IT-gesteuerten Holzbearbeitungszentren. Ein solches Zentrum kann einschließlich der notwendigen Ausstattung Investitionen im hohen sechsstelligen Bereich erfordern. Hinzu kommen Platz, Materiallager, Absaugtechnik und fachlich qualifiziertes Personal. Natürlich ist eine Anstalt billiger, wenn sie solche Strukturen in wesentlich geringerem Umfang vorhält. Aber dann erbringt sie auch nicht dieselbe Leistung.

Hohe Beschäftigungsquote sagt nichts über Qualität

Gerade deshalb sehe ich auch die häufig hervorgehobene Beschäftigungsquote von 70 bis 80 Prozent in Hünfeld differenziert. Wegen der begrenzten Arbeitsflächen wurde dort im Schichtbetrieb gearbeitet. Dadurch können dieselben Arbeitsplätze nacheinander von mehreren Gefangenen genutzt werden. Das erhöht die Zahl der statistisch Beschäftigten. Aber eine hohe Beschäftigungsquote sagt noch nichts darüber aus, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet werden, welche Qualität die Arbeit besitzt, welche beruflichen Fähigkeiten vermittelt werden und ob diese Beschäftigung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach der Entlassung tatsächlich verbessert. Beschäftigung ist nicht automatisch Qualifizierung.

Wo soll der private Kostenvorteil herkommen?

Auch bei den Personalkosten muss man genauer hinsehen. Der Staat kann sich regelmäßig günstiger finanzieren als ein privates Unternehmen. Ein Unternehmen muss darüber hinaus seine Verwaltung finanzieren, Risiken tragen und schließlich einen Gewinn erwirtschaften. Wenn ein privater Anbieter trotzdem günstiger sein soll, muss dieser Vorteil irgendwo entstehen. Durch höhere Effizienz? Dann sollte man sie nachweisen. Durch geringere Investitionen und einen geringeren Leistungsumfang? Dann muss man das offenlegen. Oder durch niedrigere Personalkosten? Gerade Letzteres halte ich im Strafvollzug für problematisch. In Hünfeld waren ganze Aufgabenbereiche privaten Dienstleistern übertragen. Deshalb lässt sich die Vergütung der dort Beschäftigten nicht einfach mit der eines staatlichen Kollegen am Arbeitsplatz nebenan vergleichen. Der sachgerechte Vergleich muss vielmehr mit Beschäftigten erfolgen, die in anderen staatlichen Justizvollzugsanstalten vergleichbare Aufgaben wahrnehmen.

Wenn Menschen innerhalb des Justizvollzuges vergleichbare Tätigkeiten ausüben, vergleichbare Qualifikationen benötigen und vergleichbare Verantwortung und Belastungen tragen, sollte ein vermeintlicher Wirtschaftlichkeitsgewinn nicht wesentlich darauf beruhen, dass Beschäftigte in privatisierten Bereichen schlechter entlohnt werden oder schlechtere Beschäftigungsbedingungen haben. Denn dann handelt es sich nicht um einen Produktivitätsgewinn. Dann wird staatliche Wirtschaftlichkeit teilweise dadurch hergestellt, dass die gleiche vollzugliche Leistung anderswo billiger eingekauft wird. Auch ein solches Lohndumping gehört in eine ehrliche Wirtschaftlichkeitsbilanz.
Damals günstiger – heute der Staat?

Günstiger ist nicht automatisch wirtschaftlicher

Deshalb reicht mir nach 21 Jahren die Erklärung nicht: Damals war privat billiger – heute ist der Staat billiger. Also waren beide Entscheidungen richtig. Dafür war bereits der ursprüngliche Wirtschaftlichkeitsnachweis zu umstritten. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, die vollständige Rechnung auf den Tisch zu legen – auch um bei künftigen Privatisierungsüberlegungen vor vergleichbaren Fehleinschätzungen gefeit zu sein. Was hat die Teilprivatisierung tatsächlich eingespart? Welche Leistungen wurden miteinander verglichen? Welche Investitionen wurden vorgenommen – und welche nicht? Wie unterschieden sich Arbeitsbedingungen und Personalkosten? Welche Qualität von Arbeit, Ausbildung und Betreuung wurde erreicht? Und welche Investitionen sind nach mehr als zwei Jahrzehnten Betrieb jetzt erforderlich?

Eine Vollzugseinrichtung ist keine Lagerhalle, deren Wirtschaftlichkeit man allein danach beurteilen kann, wie billig ein belegter Haftplatz betrieben wird. Strafvollzug soll Sicherheit gewährleisten und Gefangene zugleich befähigen, nach ihrer Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Wenn dafür unterschiedliche Leistungen erbracht werden, beweist der niedrigere Preis noch lange keine höhere Wirtschaftlichkeit. Der Hessische Rechnungshof hatte schon vor Jahren erhebliche Zweifel. Nach 21 Jahren „Hünfelder Modell“ wäre es deshalb höchste Zeit für eine transparente Schlussbilanz. War die Teilprivatisierung wirklich wirtschaftlicher – oder wurde ein geringerer Leistungsumfang über Jahre nur als Effizienzgewinn verkauft?

Friedhelm Sanker

 

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