Gefangene zu besuchen, zählt zu den „sieben Werken der Barmherzigkeit“ und gehört zum pastoralen Grundanliegen der Kirchen. In der Sowjetische Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bemühten sich Kirche und Caritas, Zugang zu den Häftlingen in den Strafvollzugsanstalten zu erhalten, um seelsorglich wirken zu können. Dabei waren sie der Willkür der Strafvollzugsorgane ausgesetzt. Martin Fischer, promovierter katholischer Theologe und Historiker an der Forschungsstelle der Kommission für Zeitgeschichte (Bonn) beleuchtet das Thema in den Erfurter Theologischen Studien.
Nach sowjetischen Vorbild
Eine jüngst erschienene historische Untersuchung zur Seelsorge im DDR-Strafvollzug konnte eindrucksvoll aufzeigen, wie im restriktiven Strafvollzugssystem der DDR, die nach Außen propagierte Religionsfreiheit Einschränkungen ausgesetzt war. Diese begannen bereits früh mit der Implementierung rigider Dienstvorschriften. So erließ 1947 die Sowjetischen Militäradministration eine Dienstanweisung, in der die Initiative für eine seelsorgliche Betreuung als Wunschäußerung von den Gefangenen ausgehen musste und kirchliche Akteure nicht mehr von sich aus in den Gefängnissen aktiv werden konnten. In den Anfangsjahren der DDR, setzte sich dies fort, indem zunächst der Strafvollzug nach sowjetischem Vorbild vom Justiz- schrittweise dem Innenministerium unterstellt wurde, welches deutlich restriktiver mit der Gefängnisseelsorge umging und beispielsweise erst nach zähen Verhandlungen ab Pfingsten 1951 Gottesdienste erlaubte. Vor allem aber wurden hier staatlicherseits grundlegende Entscheidungen getroffen: zum einen die Einstellung „linientreuer“ evangelischer Pfarrer und zum anderen durch eine 1953 verabschiedete Dienstordnung, die seelsorgliche Gespräche nur noch unter Bewachung erlaubte, womit die Beichte unmöglich wurde, und die einen 14tägigen Gottesdienst theoretisch garantieren sollte.

Gefangene haben Bettlaken aus den Fenstern gehängt während des Hungerstreiks im Gefängnis Bautzen. Foto: Imago
Allerdings zeigte sich im Laufe der 1950er- und 60er-Jahre, dass der 14tägige Gottesdienst nur in zwei Anstalten möglich war, in den meisten nur einmal monatlich oder seltener, in einigen gab es über Jahre hinweg keine Gottesdienste. Dabei konnten die Einschränkungsmaßnahmen unterschiedliche Ausdrucksformen haben: So durfte der Wunsch auf Seelsorge nur am Einlieferungstag geäußert werden, spätere Wünsche der Gefangenen wurden nicht akzeptiert, Gottesdienst-Termine wurden nicht bekannt gegeben oder kurzfristig abgesagt, die Anmeldung dazu ignoriert, die Teilnahme nicht erlaubt oder angemeldete Häftlinge nicht aus den Zellen geschlossen, Räume wurden unbrauchbar, es wurden Parallelveranstaltungen angesetzt oder der Seelsorger erhielt keine Zulassung. Hinzu kam 1956 ein Gottesdienstverbot in Haftarbeitslagern und Haftkrankenhäusern.
Kaum Gottesdienste
Der Befund zu Beginn der 1970er-Jahre zeigt schließlich ein ernüchterndes Bild, da es nur noch in vier von rund vierzig Gefängnissen der DDR katholische Gottesdienste gab, zudem kamen viele Priester ins Rentenalter. Die Frage der Neuzulassung katholischer Gefängnisseelsorger erwies sich jedoch als problematisch, weil die zuständige Strafvollzugsverwaltung im Ministerium des Inneren Gespräche mit der Kirche strikt ablehnte und eigene noch restriktivere Vorstellungen in der Schublade hatte, z.B. dass das religiöse Bedürfnis von Gefangenen am besten durch Bibellesen befriedigt werden sollte. Kirchliche Akteure agierten in dieser Situation sehr zurückhaltend, etwas Dynamik erfolgte zunächst 1975 im Zuge der vatikanischen Ostpolitik und durch ein Vorpreschen kirchlicher Vertreter in der Dienststelle des Staatssekretärs für Kirchenfragen (1976). Jedoch erst im Nachgang des 1978 erfolgten Spitzentreffens der evangelischen Kirchenleitungen mit Erich Honecker konnte eine Neuzulassung katholischer Seelsorger erreicht werden. Die Anzahl der Gefängnisse, in denen regelmäßig Gottesdienste stattfanden, blieb aber auf niedrigem Niveau.
Im Fokus der Staatssicherheit
Ein weiterer Punkt ist die Frage der Versorgung mit religiöser Literatur. So wurde in den 1950er-Jahren zunächst nur die Bereitstellung von Gebet- und Gesangbüchern ermöglicht. Erst 1974 durfte der Caritasverband fünf Titel, und dann nochmal 1982 sechs Titel und 1984 weitere fünf Titel zu je 20-30 Exemplaren für die Verteilung in den Gefängnissen der Strafvollzugsverwaltung liefern. Darüber hinaus organisierte die Caritas seit 1953 eine jährliche Weihnachtsschrift für Strafgefangene, die ab 1969 eine inhaltliche und optische Aufwertung erfuhr, einerseits durch hochwertigen Farbdruck auf Hochglanzpapier und andererseits durch redaktionelle Beiträge von Gefängnisseelsorgern und Bischöfen, die somit ihre Hirtensorge um die Gefangenen deutlich machen wollten.
Die Gefängnisseelsorge lag auch im Fokus der Staatssicherheit, wie die Studie am Beispiel zweier Geistlicher deutlich macht, die das MfS als „Inoffizielle Mitarbeiter“ führte: Zum einen ist da der katholische Pfarrer Josef Kuschnik, der bereits drei Jahre bevor er 1980 Gefängnisseelsorger wurde ins Visier der Stasi geraten war, um mit ihm später auf Grundlage seiner geplanten Tätigkeit im Strafvollzug regelmäßig Gespräche zu führen. Ihm sagte man, seine Anliegen zur Gefängnisseelsorge könne er nur mit dem Sicherheitsorgan MfS besprechen. Da schnappte die Falle zu, doch in Wirklichkeit wollte die Staatssicherhit mit ihm diese Gespräche führen, um von ihm Wissen über die katholische Kirche „abzuschöpfen“. Von seiner Registrierung als IM wusste Kuschnik nichts. Anders verhielt es sich bei dem evangelischen Pfarrer Eckart Giebeler, der ab 1953 staatlich angestellt war, um die Gefängnisseelsorge in mehreren Anstalten der DDR zu übernehmen. Er verpflichtete sich 1959 zur Zusammenarbeit mit dem MfS und berichtete bis zu deren Ende gut entlohnt und äußerst ausführlich über Bedienstete, Gefangene und andere Seelsorger.

Untersuchungskommission
Im Herbst 1989 kam es zu Streikmaßnahmen und Revolten in mehreren Gefängnissen. Die Gefangenen wollten Anteil an der Friedlichen Revolution und forderten eine Amnestie und die Überprüfung ihrer teils politisch gefärbten Urteile sowie die Herstellung von Öffentlichkeit, um über die Missstände im Strafvollzug zu informieren. Diese wurde Anfang Dezember hergestellt und Pressevertreter und Bürgerrechtler konnten erstmals in die Anstalten. Begleitet wurden sie von den Gefängnisseelsorgern, die bei der Vermittlung und Deeskalation eine zentrale Rolle spielten und von den Häftlingen ausdrücklich verlangt wurden, wie etwa Johannes Drews in Brandenburg oder in Bautzen Josef Kuschnik und Dompfarrer Rudolf Kilank. Das Besondere in Bautzen war, dass sich katholische und evangelische Kirchenvertreter gemeinsam abstimmten sowie dass der Dresdener Weihbischof Georg Weinhold mit dabei war, woraufhin sich die Bischofskonferenz im Nachgang für eine unabhängige Untersuchungskommission stark machte, die dann auch Anfang 1990 unter der Organisation der Caritas tagte und maßgebliche Reformen im Strafvollzug durchsetzte. In dem Zusammenhang durfte die Gefängnisseelsorge fortan frei agieren.
Fazit
Zusammenfassend können drei Punkte festgehalten werden: (1) Einschränkung der Religionsfreiheit – diese wird durch reglementierende Dienstvorschriften, unterschiedlichen Einschränkungen in den Anstalten bis hin zu Gottesdienstverboten deutlich. (2) Unscheinbarer pastoraler Dienst – Von den pastoralen Arbeitsfeldern der Kirche stellte die Gefängnisseelsorge einen Dienst dar, der unterhalb einer innerkirchlich-öffentlichen Wahrnehmungsschwelle stattfand, zudem agierten die kirchlichen Verantwortlichen zu zurückhaltend, wenn es darum ging die Rechte der Kirche einzufordern, um die wenig vorhandenen Möglichkeiten nicht auch noch zu gefährden. (3) Pastorale Präsenz in Ausnahmesituationen – die jahrelangen Einschränkungen und die selbstauferlegte Zurückhaltung schienen im Revolutionsherbst 1989 wie weggeblasen. Als die Gefängnisseelsorger während der Ausnahmesituation der Häftlingsrevolten gebraucht wurden, waren sie mit ihrer seelsorglichen Kompetenz zu Stelle und waren auch in den Wochen danach pastoral wirksam und präsent.
Martin Fischer





