Ein Name kommt immer wieder in alten Dokumenten in den 1920er Jahren der Weimarer Republik zur Gefangenenseelsorge vor: Adolf Johannes Bertram, Kardinal und Fürstbischof von Breslau. 1925 hat er die Pastoralinstruktion für die katholischen Strafanstaltsgeistlichen an den Gefangenenanstalten in Preußen in Kraft gesetzt.
Die damaligen Neubauten der Zellengefängnisse begannen bereits in der Kaiserzeit im neu gegründeten Deutschen Reich 1871. Es sind „moderne“ Gefängnisse in panoptischer Bauweise. Zum Teil sind sie heute noch in Betrieb mit einer eigenen Kirche. Beispielsweise die Justizvollzugsanstalten Herford, Münster, Bruchsal oder Bautzen. In der Weimarer Republik wurden die ersten Fürsorgevereine gegründet. Die Strafvollzugsgeistlichen gelten als die ersten „Sozialarbeiter“ und Fürsorgesprecher im Gefängnis. Im Jahr 1921 ist von einer „Vereinigung Katholischer Strafanstaltsseelsorger Preußens“ die Rede.
Breslau, den 15. September 1922
Der Vorsitzende
der Fuldaer Bischofskonferenz
G.K6650
Zu den am 26. Dezember 1921 von Ew. [Euer] Hochwürden namens der „Vereinigung Katholischer Strafanstaltsseelsorger Preußens“ mir mitgeteilten Anträge hat die Fuldaer Bischofkonferenz am 25. August 1922 folgende Stellungnahme beschlossen:
„In Berücksichtigung eines Antrages der hauptamtlich an Gefängnissen tätigen Geistlichen beschließt die Konferenz:
- Die hauptamtlichen Gefängnisseelsorger erhalten den Titel „Pfarrer“
- Die Bischöfe delegieren servatis servandis die Gefängnisseelsorger bezüglich der Eheassistierung ad universitatem causarum, vorausgesetzt, dass eine Verständigung mit dem Heimatpfarrer bezw. mit dem Domizilpfarrer über Freiheit von Ehehindernissen und von entgegen stehenden Bedenken in Einzelfällen stattfindet.
- Die Taufe von Kindern gefangener Frauen und Mädchen hat in der Ortspfarrkirche zu geschehen und ist für gewöhnlich von dem Gefängnisseelsorger zu spenden.
- Die Gefängnisseelsorger sind zu den Dekanatskonferenzen und sonstigen Veranstaltungen des Pfarrklerus einzuladen und haben bei den Beratungen Stimmrecht, soweit es sich um Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse handelt.“
Ew. Hochwürden ersuche ich ergebenst, Vorstehendes zur Kenntnis der Beteiligten bringen zu wollen.
Der Fürstbischof: gez. A. card. Bertram
An
Herrn Strafanstaltspfarrer
Limberg, Hochwürden
in Anrath
Das Bischöfliche General-Vikariat Paderborn schrieb 1917 einen Brief an die Hochwürden im Strafvollzug, dass regelmäßig an die Ordinariate Jahresberichte aus dem Gefängnis zugesandt werden sollen. Der Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz schrieb handschriftlich an die „Vereinigung katholischer Strafanstaltsseelsorger Preußens“ 1922 einen Brief zu ihrer Rolle als Strafanstaltspfarrer. Die Pastoralinstruktion von 1925 von Adolf Kardinal Bertram, Fürstbischof von Breslau, liest sich wie eine Dienstordnung, die sehr detailliert das Verhältnis Staat und Kirche, die Gefangenen und die Bezahlung von Strafvollzugsgeistlichen in den Blick nimmt. „Auch der Staat, der dem Wohle der Allgemeinheit und seiner einzelnen Bürger dienen will, um seiner Kulturaufgabe gerecht zu werden, als eine Hauptaufgabe des Strafvollzugs die Besserung des Bestraften an., so heißt es auf der ersten Seite.
Die Berechtigung, dass Geistliche in den Gefängnissen hauptberuflich arbeiten, wird in dieser Instruktion grundgelegt: „Die ebenso wichtige als schwere und verantwortungsvolle Seelsorge, wie sie der Staat in seinen Gefangenenanstalten anerkennt und begünstigt, zur Durchführung zu bringen, zu regeln und zu überwachen, betrachten die Bischöfe Preußens als eine heilige Kirchenpflicht, und sie erwarten von den mit der gottesdienstlichen und seelsorgerlichen Pflege der Gefangenen in den preußischen Justizgefangenenanstalten hautamtlich und vertragsmäßig Beauftragten und zugelassene katholischen Geistlichen, daß sie mit Seeleneifer und Pflichttreue ihres Amtes walten […] (S. 3)
Den Strafvollzugsgeistlichen soll „soziales Verständnis und Vorliebe für soziale Versöhnung eigen sein, um die Lebens- und gesellschaftlichen Verhältnisse zu überschauen, richtig werten zu können und so in der Lage [zu] sein, seinen Pflegebefohlenen und deren Angehörigen helfend und ratend zur Erlangung auch ihrer irdischen Wohlfahrt und besonders für das menschenwürdige Fortkommen dem Strafentlassenen fürsorgend zur Seite zu stehen.“ (S. 6) Diese Beschreibung kommt vor dem missionarischen, den liturgischen und örtlichen Vorgaben zur Gefangenseelsorge. „Durch die Predigt wird das Samenkorn des Wortes Gottes in die Herzen der Gesamtgemeinde ausgestreut, um den Glauben, das religiöse Bewußtsein wieder zu belebn, das eingeschläferte Gewissen aufzurütteln, den Gebrauch der bisher vernachlässigten Gnadenmittel anzuregen und so zur Einkehr, Umkehr und Seelenrettung die Wege zu bereiten. Sie passe sich daher der Lage und Beschaffenheit der Zuhörer an, jedoch ohne persönliche Anspielungen und spezielle Anwendungen auf einzelne Gefangene und deren Taten.“ (S. 21)
Dies nennt man heute „kontextuelle Theologie“. Die Sätze der Instruktion sind weit seiner Zeit voraus gedacht worden. Besonders betont wird „dabei die Unverletzlichkeit des Beichtspiegels“, was heute zu dem Schatz eines jeden Gefängnisseelsorgenden gehört. Alte Denkmuster kommen beim Katechismus und der Spendung der Sakramente hervor, die allerdings (wörtlich) „jedem Zwang zu meiden“ ist., „schon damit das Heiligste nicht verunehrt und mißbraucht wird““ (S. 24) Bei Untersuchungshäftlingen sei „größte Vorsicht geboten. Ob einem, der vor Gericht nicht geständig war, aber in der Beichte seine Schuld bekennt, die Absolution zu verweigern ist, z.B. wenn infolge der Leugnung Unschuldige in Verdacht und schwer in Nachteil geraten sind, muß der Beichtvater nach den Grundsätzen der Moral entscheiden.“ (S. 26)
Interessant ist, dass damals schon subkulturelle Tätigkeiten direkt genannt werden: „Wegen der mangelnden Räume liegen sie [Gefangenen] nicht selten in Gemeinschaft mit allerlei schlimmen Elementen und Verbrechern zusammen oder sind doch nicht genügend von ihnen getrennt. Der zuständige Seelsorger solle es sich zur heiligen Pflicht machen, besonders die gefährdeten Gefangenen regelmäßig und Neueingelieferte alsbald zu besuchen und sie dabei vor allem auch warnen vor der ihnen zur Zeit und später seitens Mitgefangener drohenden Gefahren.“ (S. 32) Eine entsprechende Ausbildung sollen die Anfänger und Kanditaten im Strafvollzugsdienst erhalten (S. 34) Gesamter Text…
Adolf Kardinal Bertram
Adolf Johannes Bertram studierte 1877-81 in Würzburg und München Theologie und empfing 1881 in Würzburg die Priesterweihe. Nach weiteren theologischen Studien in Innsbruck widmete er sich 1882-84 in Rom dem Studium des kanonischen Rechtes. Durch einen Sprachfehler in der Seelsorgearbeit behindert, trat Bertram nach seiner Rückkehr in das Hildesheimer Generalvikariat ein, wo er 1905 zum Generalvikar aufstieg; 1906 wurde er Bischof von Hildesheim. Seine loyale Haltung gegenüber der preußischen Regierung bewirkte, dass er nach dem Tode des Kardinals Kopp zu dessen Nachfolger als Fürstbischof von Breslau gewählt wurde. Bertram durchlebte das Kaiserreich, die Weimarer Republik und das Dritte Reich. In den so unterschiedlichen Systemen diente er treu Kirche und dem Staat. Kardinal Adolf Bertram war Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz zwischen 1920 und 1945. Er ist nicht unumstritten: Ihm wurde sein „neutrales“ Verhalten als Vorsitzender der Bischofskonferenz während des Dritten Reiches zum Vorwurf gemacht. Bertram starb am 6. Juli 1945 auf Schloss Johannesberg bei Jauernig (Schlesien). Die Kirche müsse alles versuchen, das gute Einvernehmen mit dem Staat herzustellen. Bertram betrachtete jede Obrigkeit als von Gott gegeben. Dies spiegelt sich in seiner „Pastoralinstruktion für die katholischen Geistlichen an den Gefangenenanstalten der Justizverwaltung in Preußen“ aus dem Jahre 1925 wider.
Michael King
Quellen und Literatur
Sascha Hinkel: Adolf Kardinal Bertram, Kirchenpolitik im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Kirchenpolitik im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen 117. Paderborn 2010: Verlag Ferdinand Schöningh
Deutzsche Bischofskonferenz: Geschichte der Deutschen Bischofskonferenz. Online…
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold. Signatur L 80 I e Gr. VII Tit. 1 Nr. 12, Regierung/Landesregierung Lippe – Polizeiangelegenheiten, 7. Gefängniswesen
Diözesanarchiv des Bistum Fulda





