Seit Jahren gibt es einen guten und regelmäßigen Austausch zwischen Vertretern der Bundesvereinigung und den Vertretern der Katholischen und Evangelischen Gefängnisseelsorge. Unsere Gesprächsinhalte berühren vollzugliche und ethische Themen, sowohl im Umgang mit Gefangenen als auch mit Bediensteten, vielfach sind es Themen, die im Alltag einer Anstaltsleitung eher hinten anstehen, weil eben andere Fragen scheinbar dringlicher zu regeln sind.




Das Personalgeschäft, die Regelung der Gesamtorganisation oder auch Bau- und Sicherheitsfragen, sind es, die erst einmal den Alltag bestimmen. Daher ist es als Anstaltsleitung wichtig, sich nicht gänzlich aus vollzuglichen Fragen herauszunehmen, sondern auch hier fortwährend einen Beitrag zu leisten. Unsere gemeinsamen Themen, die wir in unseren Runden ansprechen, erden mich sozusagen bei jedem unserer Treffen und geben mir das Gefühl, sich auch wieder vollzuglichen Themen widmen zu können, und sei es nur indem wir mit Thesenpapieren und Aufsätzen unsere Haltung zu bestimmten Themen verdeutlichen. Auf diese Weise gelingt es uns, unsere eigene Haltung zu überdenken, für andere zu verdeutlichen und Anregungen für neue Wege zu schaffen.
Thema trägt Widerspruch in sich
Das Thema Ihrer diesjährigen Tagung „Zur Freiheit berufen – Grenzen und Möglichkeiten im Vollzug“ lässt sogleich viele Interpretationen und Gedanken zu. So haben auch wir dieses Thema bei unseren Gesprächen immer wieder in Teilen berührt. Häufig haben wir unter anderem über die Stellung der Seelsorger im Vollzug und das Verhältnis zu den Anstaltsleitungen diskutiert, aber immer wieder auch über die Möglichkeiten im Umgang mit und über die Behandlung von Gefangenen. Das Thema trägt auf den ersten Blick einen Widerspruch in sich, Grenzen und Möglichkeiten widersprechen sich zunächst. Kaum ein anderer Ort macht die Begrenztheit menschlicher Freiheit so deutlich wie eine Justizvollzugsanstalt. Dies gilt sowohl für die Gefangenen als auch die Mitarbeitenden. So sind nicht nur die Türen verschlossen, sondern auch die Tagesabläufe sind geregelt und die persönliche Entscheidungsfreiheit ist in vielerlei Hinsicht beschränkt. Die Gefangenen fragen sich und andere immer wieder: Warum darf ich das nicht? Warum muss ich das so machen? Warum entscheidet jemand anderes über mich? Und so manche Gefangene können sich hiermit gar nicht arrangieren, das erleben wir immer wieder.
Gefangene können entscheiden
In gewisser Weise gilt dies aber auch für die Mitarbeitenden im Vollzug. Freiräume, die es bei entsprechenden Tätigkeiten außerhalb der Anstalt gibt, so zum Beispiel in therapeutischen Settings der Psychologen oder im Rahmen der seelsorgerischen Tätigkeit, sind hinter der Anstaltsmauer begrenzt. Viele Abläufe sind mit enormen Hürden verbunden oder auch gar nicht umsetzbar. Es gibt also immer wieder Grenzen auch in unserem Handeln als Mitarbeitende des Vollzuges. Doch Grenzen und Möglichkeiten gleichzeitig benannt widersprechen sich nicht nur, sie ergänzen sich auch, denn innerhalb dieser Grenzen gibt es Möglichkeiten. Ein Gefangener kann innerhalb eines engen Rahmens durchaus Entscheidungen treffen: Er kann entscheiden, ob er zur Arbeit oder zur Therapie geht, er kann entscheiden, ob er Termine einhält oder wie er mit einem Konflikt umgeht. Eine Entscheidung ist aber auch möglich, indem er die Verantwortung für das eigene Leben übernimmt, sich seiner eigenen Geschichte stellt oder auch eine Schuld anerkennt. Auch die Möglichkeit, einen neuen Anfang zu wagen, ist jederzeit vorhanden. Letztlich sind die Gedanken frei. Und so kann man sich trotz der Begrenztheit Freiheit verschaffen und damit die Grundlage für eine Veränderung bilden.
Seelsorge ist autonomes Gegengewicht
Freiheit kann aber auch dort entstehen, wo ein Mensch wieder Vertrauen fasst, in sich selbst, in andere Menschen oder vielleicht auch in Gott. Genau an dieser Stelle kommt der Gefängnisseelsorge eine besondere Bedeutung zu. Sie ist ein Teil des Vollzuges, aber gleichzeitig nicht vollständig in die vollzugliche Logik eingebunden. Die Seelsorge hat innerhalb des Vollzuges eine Sonderstellung, die verfassungsrechtlich und auch funktional gewollt ist. Der Vollzug basiert auf Sicherheit, Ordnung, Kontrolle, bürokratischen Abläufen und Prognosen, die wir für die Gefangenen erstellen. Die Seelsorge bildet dazu bewusst ein autonomes Gegengewicht. Während die meisten im Vollzug Tätigen zunächst danach fragen, was jemand getan hat, was dieser Gefangene tun muss, um seine Defizite aufzuarbeiten oder was im Umgang mit dem Gefangenen zu beachten ist, stehen bei der Seelsorge ganz andere Fragen im Mittelpunkt: Wer bist Du? Was bewegt Dich? Was trägt Dich? Was erhoffst Du Dir? Seelsorge kann Menschen erreichen, die sich anderen Gesprächsangeboten in Therapie und Behandlung zum Beispiel verschließen.
Sie kann zuhören, ohne zu bewerten. Sie kann Hoffnung ermöglichen. Dieser Raum ist für die Gefangenen und gleichzeitig auch für die Arbeit im Vollzug äußerst wertvoll. Häufig finden aber auch die Bediensteten im Rahmen von seelsorgerischen Gesprächen Antworten auf ihre Fragen oder Probleme. Die Seelsorge leistet daher einen unschätzbaren Wert für die Beziehungen und das Klima in einer Anstalt. Sie sind es, die die Gefangenen auf ihren Hafträumen aufsuchen oder dort abholen. Sie führen Gespräche mit Ihnen und geben Ihnen einen Raum. Sie sitzen Menschen gegenüber, die wütend sind, die verzweifelt sind, die sich schämen, die ihre Schuld verdrängen oder die an ihrer eigenen Geschichte zerbrechen. Und manchmal geht es in einem Gespräch gar nicht um große theologische Fragen. Manchmal geht es einfach nur darum, dass jemand zuhört und Denkanstöße gibt. Die Anstaltsleitungen tun daher gut daran, die Gefängnisseelsorge als eigenständigen, unverzichtbaren und wertvollen Teil des Vollzuges anzuerkennen, der diesen mit zu dem macht, was er sein soll. Er soll den Gefangenen Orientierung und Hilfestellung geben und Sie auf ein hoffentlich straffreies Leben nach der Entlassung vorbereiten.
Spannungsfeld und Möglichkeiten
Gleichzeitig befindet der Vollzug und insbesondere die Anstaltsleitung sich damit aber immer auch in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite muss die Anstaltsleitung Grenzen setzen, wo diese notwendig sind. Auf der anderen Seite muss sie aber gerade auch Möglichkeiten eröffnen, wo Veränderungen möglich sind. Beides gehört zusammen und genau deshalb ist es so wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben: über die Grenzen des Vollzuges, aber gleichsam auch über seine Möglichkeiten. Dies gilt für alle Berufsgruppen des Vollzuges. Derzeit steigende Belegungszahlen und damit einhergehende verringerte Haftplatzkapazitäten können einen personellen Druck erzeugen. Zusätzliche Einsparmaßnahmen, die aus den Ministerien vorgegeben werden, können die Möglichkeit verringern, auch weiterhin Freizeit- und Behandlungsangebote für jeden Gefangenen zu generieren. Zwar ist es wichtig dass der Betrieb Justizvollzugsanstalt auch unter diesen nicht optimalen Bedingungen weiter funktioniert, verlängerte Einschlusszeiten für die Inhaftierten können perspektivisch aber nicht das Allheilmittel sein, um scheinbar mehr Sicherheit zu erzeugen.
Daher ist es auch an dieser Stelle wichtig die Möglichkeiten immer Blick zu behalten. Unterschiedliche Sichtweisen aus unterschiedlichen beruflichen Professionen heraus, können entscheidend dazu beitragen, auch in dieser Situation einen Weg zu finden. Nur wenn alle im Vollzug tätigen gemeinsam Lösungen finden und diese auch gemeinsam umsetzen, können alle auch weiterhin dazu beitragen, den Gefangenen einen Weg aufzuzeigen. Nur durch das gemeinsame Gespräch und Beachtung der Möglichkeiten, können wir in einem System, das Freiheit begrenzt, die Gefangenen auf ihren Weg zur Entlassung vorbereiten und dafür Sorge tragen, dass sie nicht zu uns zurückkehren. Die Gefängnisseelsorge leistet dazu einen ganz wichtigen Beitrag.
Dafür möchte ich Ihnen im Namen der Anstaltsleitungen ausdrücklich danken, für Ihre Zeit, Ihre Geduld – auch im Umgang mit den vollzuglichen Mitarbeitern-, für Ihre Gesprächsbereitschaft und nicht zuletzt für Ihre Arbeit mit Menschen, deren Lebenswege häufig von Brüchen, Schuld und schwierigen Erfahrungen geprägt sind.
Yvonne Radetzki | Vorsitzende bvaj, JVA Neumünster






