
Kulturelle Teilhabe im Strafvollzug: Fokus Musik

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „AUFTAKT – Musik als Entwicklungsressource für die Resozialisierung“ statt. Ziel ist es, gemeinsam mit AkteurInnen aus Theorie und Praxis über das Potenzial von Musik im Strafvollzug zu diskutieren sowie Perspektiven zu entwickeln und Synergien zu schaffen.
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Programmpunkte
Keynotes von Prof. Dr. Annette Ziegenmeyer, Mashood Khan & Prof. Dr. Gaja v. Sychowski
Einblicke in die Möglichkeiten der Ausgestaltung Kultureller Teilhabe im Strafvollzug Schleswig-Holsteins (z. B. JVA Lübeck, JAA Moltsfelde)
Ausstellung von Musikbeiträgen von Inhaftierten & Workshops zur musikalischen Arbeit im Vollzug im Rahmen des Wettbewerbs „Die kleine große Knastmusik“
Workshops, Vorträge und Austauschformate (Ideenlabore, Foren)
Abschluss mit der Gründung des Netzwerks AUFTAKT
Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist ab dem 15. Juli 2025 online möglich…
Kleien große Knastmusik
Wer sind wir? Als Organisationsteam der Netzwerktagung „Kulturelle Teilhabe im Strafvollzug: Fokus Musik“ laden wir Sie herzlich dazu ein, kreative und Menschen in Ihrer Einrichtung eine Stimme zu geben und Sie zur Teilnahme beim Contest „Die kleine große Knastmusik“ zu motivieren. Hintergrund und weitere Informationen Musik und Kreativität – das klingt positiv und scheint auf den ersten Blick nicht mit der Sanktionierung delinquenten Verhaltens hinter Gittern zusammenzupassen. Dabei ermöglichen viele Einrichtungen künstlerische Aktivitäten und Projekte. Aber gerade Kunst hinter Gittern verdient Gehör. Deshalb bitten wir Sie, inhaftierte Menschen zur Teilnahme an unserem Contest zu ermutigen. Unterstützen Sie alle, die Musik schreiben, performen, gestalten, anstatt sich aufzugeben. Allein oder als Gruppe: Jede Einsendung zählt, und es werden Awards in verschiedenen Kategorien vergeben. Es geht nicht um Perfektion und bühnenreife Performance, sondern um Partizipation.
Wer kann mitmachen?
Alle Menschen, die derzeit inhaftiert, arrestiert oder im Maßregelvollzug untergebracht sind. Entweder als Solo-KünstlerIn oder als Gruppe.
Was kann eingereicht werden? Vom eigenen Song bis zur Komposition, Klangcollagen, Klanginstallationen, Klanggeschichten, partizipative Musikangebote/-projekte in Einrichtungen als Ganzes. Die Anzahl an Beiträgen pro Einrichtung ist zwar nicht begrenzt, aber Einsender*innen sollten uns maximal drei ihrer Beiträge schicken. Einreichungsformular…
Beiträge einreichen
- Digital als Audio- oder Videodatei an die E-Mail-Adresse musikimstrafvollzug@gmx.de oder via Transferservice (z.B. TransferWise, WeTransfer). Bis spätestens zum 15. Oktober 2025.
- Alternativ geht die postalische Einsendung, z.B. von einem USB-Stick, an: „Netzwerktagung Auftakt“, Große Petersgrube 21, 23552 Lübeck.
- Wenn man die KünstlerInnen auf dem Video sieht? Es gibt Software, um Gesichter zu verblenden (verpixeln), z.B. Flixier, Wondershare, Canva. Alternativ werden die Hände beim Spielen gefilmt oder ein Foto in entsprechender Position gemacht oder ein Kunstwerk genutzt, unter dem dann eine Tonspur läuft
- Die Werke sollen bitte nicht unter dem Klarnamen (amtlichen, bürgerlichen Namen) eingereicht werden, wir laden die Künstler*innen ein, ihr Pseudonym zu benutzen oder sich einen Künstlernamen auszudenken (siehe Anmeldebogen).
Was passiert mit den eingereichten Werken? Die Beiträge werden in einer Ausstellung im Rahmen der Netzwerktagung „Kulturelle Teilhabe im Strafvollzug: Fokus Musik“ präsentiert. Daneben werden wir eine virtuelle Hall of Fame einrichten, damit nichts und niemand unerhört bleibt.
Prof. Dr. Annette Ziegenmeyer | Musikhochschule Lübeck