Gefängnis im Wandel: 50 Jahre Strafvollzugsgesetz

Vor 50 Jahren wurde das erste bundesdeutsche Strafvollzugsgesetz verabschiedet. Zwar veränderten sich die Funktion der Gefängnisse und die Zustände in ihnen nicht grundsätzlich, denn es blieben die gleichen Gebäude und das gleiche Perso-nal. Aber das Strafvollzugsgesetz definierte als Ziel des Vollzugs der Freiheitsstrafe, dass der Gefangene fähig werde, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
In 50 Jahren hat sich einiges verändert – durch Neubauten, den Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer und die Veränderungen der Gefangenen und ihrer Bedarfe, insbesondere im Jugendstrafvollzug. Die Zukunft wird zeigen, ob es gelingen kann, durch eine veränderte Kriminalpolitik immer weniger Menschen einzusperren und gleichzeitig Sicherheit und Rechtsgüterschutz durch Maßnahmen der Resozialisierung zu erhöhen. Zu Vortrag und Diskussion im Rahmen der Aktionstage Gefängnis 2026 laden wir herzlich ein. In Zusammenarbeit mit der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS), dem Deutschen Caritasverband (DCV) und dem SKM – Diözesanverein Freiburg e. V.
Referent: Prof. Dr. Heinz Cornel (Jugendrecht, Strafrecht und Kriminologie, Berlin)
Leitung: Norbert Schwab (Katholische Akademie)
Die Teilnahme ist in Präsenz und Online möglich. Und sie ist kostenfrei. Für die, die vor Ort mit dabei sind, wird danach noch ein Come Together angeboten. Die Anmeldung findet man in der Ausschreibung…
Stefan Kunz
Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe
Karlstraße 40, D 79104 Freiburg, +49 (761) 200 378, info@kags.de

