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Wahlrechtsausschlüsse sind aufgehoben

9. April 2019

Der Bundestag hat am 15. März 2019 einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, eine Reform des Bundes- und des Europawahlrechts zu erarbeiten, damit Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung und Menschen im Maßregelvollzug im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Dieser Schritt war überfällig.

In Deutschland sind alle diejenigen Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, die in allen Angelegenheiten unter rechtlicher Betreuung stehen oder schuldunfähig eine Straftat begangen haben. Betroffen sind davon insgesamt knapp 85.000 Personen. Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse bei Bundestagswahlen mit Beschluss vom 29.1.2019 für verfassungswidrig erklärt. Das selbe Gericht folgte nach organisatorischen Einsprüchen dem Eilantrag der Parteien Linke, Grüne und FDP. Nun wird das Gesetz schon für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl gelten.

Es wird seit langer Zeit gefordert, Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug aufzuheben. Der Deutsche Caritasverband (DCV) und sein Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) begrüßen nachdrücklich, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen endlich aufgehoben werden. Endlich werden die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen. Dieser Schritt war überfällig. Für die betroffenen Menschen ist dies eine gute und wichtige Entscheidung“, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher.

DCV und CBP fordern seit langer Zeit, Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug aufzuheben. „Schon viel zu lang können Menschen mit Behinderung und Menschen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben und deswegen in der Psychiatrie untergebracht sind, ihr Menschenrecht auf Teilhabe an der Wahl nicht wahrnehmen“, unterstreicht Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Daher sei es neben dem freien Weg für ein inklusives Wahlrecht zudem zu begrüßen, dass die Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung mit dem Gesetzentwurf ebenfalls geregelt werden soll.

Deutscher Caritasverband (DCV) und Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)

 

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