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Vollzugsklima verbessern, so dass ältere Gefangene profitieren

4. Dezember 2021

Der demografische Wandel wirkt sich in Straffälligenhilfe und im Justizvollzug aus. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Resozialisierung?

Der demografische Wandel in Deutschland ist durch eine im historischen Vergleich geringe Geburtenziffer von etwa 1,5 Geburten pro Frau und eine steigende Lebenserwartung gekennzeichnet. Der Anteil der Personen, die älter als 60 Jahre sind, betrug 1950 14 Prozent, beträgt zurzeit 30 Prozent und soll nach einer Schätzung der Vereinten Nationen im Jahr 2050 auf 38 Prozent steigen. Die verschobenen Anteile einzelner Altersgruppen sagen aber nichts über deren Gesundheitszustand und Lebensweise aus.

Bisherige Erfahrungen sprechen eher dafür, dass die SeniorInnen lange gesund bleiben. Der Gesundheitszustand der 50-, 60- und 70-Jährigen hat sich deutlich gegenüber dem der gleichaltrigen Vorfahren verbessert und so nehmen sie länger am gesellschaftlieben Leben teil, bleiben länger erwerbstätig, treiben Sport, unternehmen Reisen und verletzen gelegentlich auch Gesetze. Das zeigt sich unter anderem in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Zwischen 1974 und 2020 hat sich der Anteil der Personen an allen Tatverdächtigen, die 60 Jahre oder älter waren, beinahe verdoppelt – von 4,2 Prozent auf 8,3 Prozent. 2019 waren 6,2 Prozent der Verurteilten 60 Jahre oder älter (insgesamt 45.309 Personen).

Lebensälteren Abteilung der JVA Bielefeld-Senne im Offenen Vollzug. Foto: Friso Gentsch

Auch wenn sich die durchschnittliche Lebenserwartung deutlich erhöht, so muss das für die Gefangenen und Straffälligen nicht unbedingt etwas heißen. Zwar ist die Delinquenzbelastung der SeniorInnen von besonderer Bedeutung, aber man kann davon ausgehen, dass angesichts des oft schlechten Gesundheitszustands Straffälliger, ihrer Armut und teils auch ihres risikonahen Lebensstils ihre Lebenserwartung sich nicht vergleichbar erhöht. Der Anteil alter Strafgefangener und Haftentlassener kann durch vermehrte späte Delinquenz und entsprechende Verurteilungen steigen oder durch längere Inhaftierungen von im jungen oder mittleren Alter verurteilten Personen. Die Daten der PKS und der Verurteiltenstatistik mit den dort wahrgenommenen Steigerungen wurden bereits referiert. Es lohnt sich deshalb auch, auf die lebenslangen Freiheitsstrafen und die Sicherungsverwahrungen zu schauen als Inhaftierungsformen mit den an wenigsten bestimmten und längsten Vollzugsdauern.

Justiz reagiert auf Morde strenger

Während die Anzahl der polizeilich registrierten Morde und der Verurteilungen wegen Mordes in der Tendenz seit langem sinkt, wird von der Strafjustiz darauf immer strenger reagiert. Wurden 1975 noch 31,5 Prozent der StraftäterInnen) wegen vollendeten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, so waren das Mitte der 80er-Jahre schon 40 Prozent, im Jahr 2000 über 60 Prozent und im Jahr 2019 ist die Quote auf 70,7 Prozent angewachsen. Entsprechend steigt der Anteil der Gefangenen mit einer voraussichtlich lebenslangen Vollzugsdauer. Zwischen 1995 und 2020 erhöhte sich die Anzahl der Gefangenen, die zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren, um 37 Prozent und die der Sicherungsverwahrten um 222 Prozent.

Am 31. März 2020 waren 24 Prozent der Sicherungsverwahrten und 21,5 Prozent der Gefangenen, die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden waren, 60 Jahre und älter (5,4 Prozent sogar 70 Jahre und älter). Im Vergleich dazu waren von allen Strafgefangenen insgesamt 5,0 Prozent 60 Jahre und älter (2075 Personen), 0,93 Prozent 70 Jahre und älter. Insgesamt befanden sich am 31. Dezember 2020 2689 Personen im Strafvollzug und in Sicherungsverwahrung, die 60 Jahre oder älter waren – mehr als fünfmal so viele wie Jugendliche (366). 1995 waren noch doppelt so viele Jugendliche in einer Jugendstrafanstalt als SeniorInnen in Strafvollzug und Sicherungsverwahrung.

Insgesamt ist wenig Verlässliches über den Gesundheitszustand älterer Gefangener in Haft bekannt. Die meisten Annahmen und Beobachtungen gehen dahin, dass viele Krankheiten zusammenkommen, insbesondere auch psychische Erkrankungen, und dass die Jahre in Haft zum schnelleren Altern beitragen. Im Durchschnitt der letzten 20 Jahre sterben etwa 150 Personen pro Jahr im deutschen Strafvollzug – eine knappe Hälfte davon durch Suizid. Das waren seit 1998 etwa 1500 Menschen.

Ältere Gefangene wirken sozial ausgleichend

Im Strafvollzug selbst gelten ältere Gefangene (sicherlich ab 50 Jahren) sowohl vonseiten des Vollzugspersonals als auch vonseiten der Mitgefangenen als sozial ausgleichend, deeskalierend und weniger in delinquenten Subkulturen verstrickt. Soweit die Arbeitspflicht aus Altersgründen wegfällt, besteht die Gefahr, dass sich soziale Kontakte reduzieren und die Einsamkeit zunimmt. Einige Bundesländer haben in den vergangenen Jahrzehnten spezielle Seniorenabteilungen oder Außenstellen für ältere Gefangene eingerichtet (Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen). In Berlin kümmerte sich unter dem Motto: ,,Besonderer Bedarf – besondere Angebote“, das Projekt Aiba der Berliner Stadtmission um ältere Inhaftierte. Dabei ging es unter anderem um spezielle Sprechstunden, Theaterangebote, Computerkurse oder Ergotherapie.

Die Gründe für eine besondere Unterbringung älterer Gefangener sind einerseits gut nachvollziehbar – meist werden eine geringere Aggressivität, ein größeres Bedürfnis nach Ruhe und der andere Tagesablaufdurch den Wegfall der Arbeit genannt. Viele ältere Inhaftierte werden das positiv erleben und insofern sind Schutzmaßnahmen zu begrüßen. Gleichzeitig zeigt der Bedarf aber auch, dass insbesondere die Großanstalten mit der Dominanz junger Machos oder Süchtiger und Dealen- der in der Subkultur nicht fertig werden, was durchaus auch junge Gefangene beeinträchtigt. Die Einrichtung von Schutzräumen für Ältere weist auf ein grundsätzliches Problem des Strafvollzugs hin.

Deshalb hatte der Alternativentwurf zum Strafvollzugsgesetz von 1973 in § 8 eine Höchstgrenze von 200 Gefangenen pro Haftanstalt vorgesehen. In vielen skandinavischen Ländern liegt die Anstaltsgröße eher bei 80 bis 120. Einschluss ist immer mit Deprivationen verbunden – aber in kleineren Einheiten lässt sich dies vermindern – für jüngere als auch ältere Gefangene. Etwa ein bis zwei Prozent der ProbandInnen der Bewährungshilfe sind zum Zeitpunkt des Endes der Unterstellungszeit 60 Jahre und älter. Im Durchschnitt werden BewährungshelferInnen also etwas mehr als eine Person im Alter von 60 oder älter betreuen.

Seltener Ersatzfreiheitsstrafen verhängen

Fasst man diese Daten zur demografischen Entwicklung im Kontext der Delinquenz und Kriminalpolitik zusammen, so zeigen sich einerseits Effekte der höheren Lebenserwartung, andererseits aber auch von Strategien, die auf längeren sichernden Einschluss setzen. Während die erhöhte Lebenserwartung erwünscht ist, auch um den Preis, dass sich heute SeniorInnen so verhalten wie früher 50-Jährige, also vielseitig aktiv sind und zuweilen auch straffällig werden, kann dem erhöhten Einschluss alter Menschen in Strafvollzug und Sicherungsverwahrung kriminalpolitisch entgegengewirkt werden. Bei sinkenden Mordzahlen müssen nicht mehr immer lebenslange Freiheitsstrafen verhängt und ohne Aussetzung zur Bewährung vollstreckt werden.

Die Sicherungsverwahrung wurde in den vergangenen Jahrzehnten beispiellos ausgeweitet, was weder alternativlos war und ist, noch muss bei älteren Menschen die Vollstreckung Jahr um Jahr verlängert werden. Die Ersatzfreiheitsstrafen bei Menschen, die vom erkennenden Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, was einen Rückschluss auf den geringen Unrechtsgehalt der Delikte und die Gefährlichkeit der TäterInnen zulässt, müssen nicht so häufig vollstreckt werden. Sie beziehen sich bei SeniorInnen häufig auf Bagatellkriminalität, wie beispielsweise Ladendiebstahl und Beförderungserschleichung. Wenn noch die Möglichkeiten der Aussetzung zur Bewährung von Strafen oder Strafresten gesteigert würden, wären deutlich weniger SeniorInnen im Strafvollzug, ohne dass der Rechtsfrieden und der Schutz wichtiger Rechtsgüter geschwächt wären.

Auch wenn man durch die genannten Maßnahmen die Anzahl alter Menschen im Strafvollzug und in der Sicherungsverwahrung deutlich vermindern könnte, werden Hunderte inhaftierte SeniorInnen übrig bleiben, um deren Lebenswelt, Bedarfe und Interessen es im Folgenden gehen soll. Allerdings wird man diesen Aspekten weniger dadurch gerecht, dass man an Rollstühle und Schutzräume im Strafvollzug im Sinne von Insellösungen oder Spezialanstalten denkt. Zielführend wäre, wenn sich der auf Resozialisierung ausgerichtete Justizvollzug insgesamt vom Anstaltsdenken des 19. Jahrhunderts verabschieden und den individuellen Bedürfnissen von jungen und alten Gefangenen mit ihren kulturellen Unterschieden und Interessen Rechnung tragen würde. Nicht nur Siebzigjährige im Strafvollzug wollen vor subkultureller Gewalt geschützt werden, sondern auch jüngere Menschen.

Individuelle Resozialisierung für alle

Ein an den Menschenrechten und an der Resozialisierung orientierter Strafvollzug in kleinen, in aller Regel offenen Einheiten könnte das Vollzugsklima so verbessern, dass unter anderem ältere Gefangene davon profitieren. Aufgaben und Methoden der Resozialisierung sind immer individuell zu planen und mit den Gefangenen zu besprechen – das gilt für 22-Jährige genauso wie für 72-Jährige. Ein 60-Jähriger ist kaum in das Arbeitsleben zu integrieren, obwohl er vielleicht wegen geringer Rentenansprüche ganz besonders bedürftig ist. Deshalb braucht es bedarfsgerechte Beschäftigungs- und Freizeitangebote, aber auch eine Entlassungsvorbereitung, die den Gesundheitszustand, die Erwerbslosigkeit, Rentenprobleme usw. zum Thema macht. Hier kommt neben der sozialen Arbeit im Strafvollzug auch die Freie Straffälligenhilfe ins Spiel, die die Übergänge mitgestalten und nach der Entlassung Hilfe anbieten kann.

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Kontext die in den meisten Landesstrafvollzugsgesetzen vorgesehenen Übergangseinrichtungen außerhalb des Vollzugs. Dort können Gefangenen Aufenthalte im Zuge eines zusammenhängenden Langzeitausgangs bis zu sechs Monaten gewährt werden, um sie auf die Eingliederung vorzubereiten. Sie können dort auch als Haftentlassene verbleiben. Leider wird diese strafvollzugsrechtliche Möglichkeit nur selten genutzt und nur selten finanziert und angeboten. Für solche Einrichtungen gibt es nicht nur aufgrund des schwierigen Wohnungsmarktes für Haftentlassene einen großen Bedarf. Ein weiterer Grund ist, dass ältere Haftentlassene zum Beispiel mit Suchtproblemen weder in Suchthilfeeinrichtungen noch in Seniorenheimen leicht zu integrieren sind und akzeptiert werden.

In solchen kleinen Einrichtungen für acht bis zwölf Personen könnten alte haftentlassene Menschen leben, die sich aufgrund von Gebrechlichkeit, Sucht und anderen Krankheiten oder einer Kombination von all dem und geringen sozialen Kompetenzen nicht selbstständig versorgen können. Sie können zumindest stundenweise lernen zu arbeiten, sich zu unterstützen und einen menschenwürdigen Lebensabend zu gestalten, der dann vielleicht doch etwas länger dauert und nicht nur ein Warten auf den Tod ist. Wäre das nicht eine Perspektive für die Freie Straffalligenhilfe, die sich für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit einsetzt? Hier sind ein großer Entwicklungsbedarf und fachliche Fantasie nötig. Als Integrationsaufgabe steht für einen Teil der Haftentlassenen nicht mehr die Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund, sondern zumindest für die über 55-Jähringen die Gestaltung des letzten Lebensabschnitts meist ohne Vollzeiter- werbstätigkeit. Gleichzeitig erhöht sich gesamtgesellschaftlich der Anteil derer, die im Alter von 65plus zusätzlich zur Rente beziehungsweise der Grundsicherung arbeiten – soll man auf diese Zukunft vorbereiten? Warum nicht? Es ist natürlich schwierig, zu geringfügigen Beschäftigungen zu motivieren. Aber jenseits von Einkommen und Lebensstandard geht es auch um die Gestaltung einer Lebensphase, die durchaus noch 20 oder mehr als 30 Jahre währen kann. Es ist eine Frage der Ethik, Hilfe zu leisten, die sich nicht allein auf die Rückfallprävention bezieht.

Prof. Heinz Cornel
Bis 2019 Professor für Jugend- und Strafrecht + Kriminologie an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin
In: neue Caritas 20/2021

 

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