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Trauerfeier – Mit oder ohne „Geistlichen“?

3. April 2019

Mein Freund Jupp wollte, dass ich seine Trauerfeier halte. Das war auch der große Wunsch seiner Familie. Aber dies wurde mir verwehrt, weil ich kein „Geistlicher“, sondern ein „Laientheologe“ bin. Laut Bischofskonferenz kann bei pastoraler Notwendigkeit auch ein Laie zur Leitung von Begräbnisfeiern beauftragt werden. Soweit, so gut.

Der zuständige Pfarrer und der Düsseldorfer Dekan bezogen sich auf die Maßgabe des kanonischen Rechts, dass die Begräbnisfeiern von einem Kleriker durchzuführen sind (can. 1168 CIC – kirchliches Gesetzbuch). Ferner wurde darauf hingewiesen, dass laut Bischofskonferenz bei pastoraler Notwendigkeit auch ein Laie zur Leitung von Begräbnisfeiern beauftragt werden kann. (Die kirchliche Begräbnisfeier Nr. 19). Dies sei auch im Erzbistum Köln möglich.

Da aber „im vorliegendem Fall beim besten Willen“ keine pastorale Notlage vorlag, durfte ich Jupps Trauerfeier nicht in eigener Regie halten. „Es liegt also ganz allein bei Ihnen, ob Sie bei der durch einen Geistlichen geleiteten Feier für Ihren verstorbenen Freund mitwirken möchten oder nicht!“ Auch die schriftliche Bescheinigung meiner Diözese Rottenburg-Stuttgart, dass ich die Beauftragung zum katholischen Begräbnisdienst habe, konnte nichts ausrichten.

Jupp und seiner Familie zuliebe habe ich mich gebeugt. Auch wenn ich die Ansprache halten durfte und die Trauerfeier weitgehend selbst gestalten konnte, trotzdem hat es mich geärgert, dass ein Geistlicher dabei sein musste. Ja, ich bin nur ein Laie, aber dass mir quasi die Kompetenz abgesprochen wird, die Trauerfeier zu halten, kränkt mich. Ich habe in den letzten 45 Jahren Gefangene, Mör-der, Sexualstraftäter, Drogentote, an Aids Verstorbene, Obdachlose, Selbstmörder, Agnostiker, Atheisten, Konfessionslose, Kirchgänger, Ausgetretene, namhafte Persönlichkeiten, Namenlose, Hinz und Kunz beerdigt. Nur bei meinem Freund Jupp brauchte ich geistlichen Beistand.

Warum stellt die Kirche die Canones des Kirchenrechts über den letzten Willen eines Menschen?

Das ist doch unter aller Kanone! Das Gesetz ist für die Menschen da, sagt Jesus. Lieblos finde ich auch, dass das katholische Begräbnisritual mit seinen Gebeten so unpersönlich ist. Der Name des Verstorbenen wird einfach ausgetauscht. Frau Maier war aber nicht Herr Müller. Jeder, der von uns gegangen ist, war ein einmaliger, einzigartiger Mensch, unverwechselbar. Als solcher soll er auch gewürdigt werden. Wer könnte das besser als ein guter Freund? Von Jupp weiß ich, dass Rheinländer gerne übertreiben. Wer aber mit Kanonen auf Spatzen schießt und es mit dem „Katholisch“ übertreibt, treibt die Menschen aus der Kirche.

Petrus Ceelen

 

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