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Schuldig geworden! Ansichten eines Entlassenen

15. Januar 2020

Im Alter von 44 Jahren habe ich einem Menschen das Leben genommen und wurde dafür zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Mit großer Wucht habe ich körperliche Gewalt ausgeübt, das erst Mal in meinem Leben. All das, was sich über viele Jahre einer zerrütteten Ehe aufgestaut hatte, Trennungen, Enttäuschungen, Fragen nach der Sorge um das gemeinsame Kind und anderes mehr, hatte sich in einem einzigen Moment entladen. Zurück blieb ein irreparabler Scherbenhaufen für viele Menschen und auch für mich selbst.

Dass ich die Verantwortung und Konsequenzen meines Handelns tragen muss, war mir sofort nach der Tat klar. Dass es in Gewalt eskalierte, war meine Schuld gewesen – auch das konnte ich schnell akzeptieren. Es hat allerdings sehr viele Jahre gedauert, um die Tatsache, dass ich einem Menschen das Leben genommen habe, in mein alltägliches Denken, Fühlen und Handeln, also in meine Identität integrieren zu können. Wie es zu dieser Tat kommen konnte, wie es hätte anders kommen können, was es für die Opfer bedeutet, wie ich zu deren Heilung beitragen und was ich daraus für mich lernen kann – all das sind Fragen, für deren Beantwortung ich endlose Jahre brauchte und mit denen ich bis heute noch nicht fertig bin. Ob das alles jemals völlig aufgearbeitet sein wird, weiß ich nicht. Freunde und Seelsorger halfen und helfen mir weiterhin bei der Reflektion. Meine Tat ist wie ein Rucksack, den ich mein Leben lang nicht mehr absetzen kann. Und ich musste lernen, und bin auch bereit dazu, diesen Rucksack zu tragen und jeden Tag neu zu meiner Verantwortung für sehr viel angerichtetes Unheil zu stehen.

Wollen der Staat und die Gesellschaft Menschen nach der Haft wirklich integrieren?

15 Jahre Haft sind eine lange Zeit, in der ich aus der Gesellschaft ausgeschlossen war, in der „draußen“ Entwicklungen stattgefunden haben, die ich nur bruchstückhaft und nur medial mitverfolgen konnte. Deshalb und wegen der Last der Schuld und der Verantwortung für die Folgen ist es sehr schwer, nach einer längeren Haftzeit im Leben draußen wieder Fuß zu fassen; und es gibt eine Menge von Problemen, die auf Menschen nach der Entlassung einströmen, die für sehr viele nicht zu bewältigen sind. Das habe ich am eigenen Leib erlebt und erlebe es jetzt auch in meiner Funktion als Helfer für Betroffene und Vorsitzender eines Vereins der freien Straffälligenhilfe, der Inhaftierte und Haftentlassene beim Übergangsmanagement und in der Nachsorge unterstützt. Ich möchte einige Beispiele aus meiner eigenen Erfahrung aufzählen, um dies zu verdeutlichen:

Führerschein

Im fünften Haftjahr wurde ich 50 Jahre alt und wollte meinen Lkw-Führerschein verlängern lassen – ich hielt dies für eine hilfreiche Option für die Resozialisierung, ggf. später als Lkw-Fahrer arbeiten zu können. Dieser Antrag erwies sich als großer Fehler, weil sich das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nun meine Akte vornahm und mir nicht nur die Verlängerung des Lkw-Führerscheins verweigerte, sondern mich zudem aufforderte, auch den Pkw-Führerschein abzugeben. Obwohl mein Delikt mit dem Autofahren nicht das Geringste zu tun gehabt hatte, wurde ich aufgrund meiner Straftat für „charakterlich ungeeignet“ erklärt, ein Fahrzeug zu führen. Der Rechtsstreit und zudem drei Medizinisch-Psychologische-Untersuchungen (MPU) und zwei Gutachten auf eigene Kosten zogen sich volle 11 (!) Jahre hin, bis das KVR erst Monate nach meiner Entlassung widerwillig darauf verzichtete, mir auch noch den Pkw Führerschein abzunehmen. Den Lkw-Schein konnte ich allerdings bis heute aus Kostengründen nicht mehr reaktivieren und werde dies aufgrund der gemachten Erfahrungen auch besser nicht erneut beantragen.

Minimalrente

In ein paar Jahren, am Ende meines Erwerbslebens, werde ich mit einer Minimalrente zurechtkommen müssen, obwohl ich alle 15 Jahre in Haft durchgängig in verantwortungsvollen Positionen (Bücherei, CAD-Konstrukteur, Vorarbeiter und Mesner in der Gefängniskirche) gearbeitet habe, weil die Bundesländer keine Rentenbeiträge für Inhaftierte bezahlen (wollen). Der entsprechende Artikel im Strafvollzugsgesetz des Bundes ist deshalb seit Jahrzehnten nicht in Kraft getreten und so fehlen allen Haftentlassenen entscheidende Rentenpunkte, die sie z.T. sogar in die Grundsicherung zwingen. Aus dem rudimentären sozialen Netz während der Haftzeit fallen viele Haftentlassene somit zwangsläufig ein weiteres Mal in das soziale Netz der Gesellschaft. Der Steuerzahler muss deshalb nicht nur die immensen Haftkosten (mehrere Milliarden Euro pro Jahr) tragen, sondern nach der Entlassung für viele Ehemalige hohe Sozialkosten aufbringen, oft sogar lebenslang. Zudem sei hier bemerkt, dass die „Kosten“, welche die Gesellschaft für nicht oder schlecht resozialisierte Entlassene tragen muss, auch neue Straftaten, neue Opfer umfasst – neue Katastrophen, ein neuer Kreislauf aus Straffälligkeit – Inhaftierung – und fehlender Ertüchtigung für einen Neustart.

Blitzentlassung

Trotz eines jahrelangen juristischen Ringens waren mir lediglich die letzten vier Wochen meiner Haftzeit im so genannten offenen Vollzug genehmigt worden („Resozialisierung vom ersten Hafttag an“?). Ich nahm in dieser Zeit in München an einer Maßnahme der Arbeitsagentur teil. Das Gericht hatte die Haftaussetzung Gott sei Dank auf den frühestmöglichen Zeitpunkt exakt nach 15 Jahren festgesetzt – und diesen Tag hatten meine Bezugspersonen und ich gut vorbereitet; alles hätte klappen können. Dann erhielt ich neun Tage vorher einen Anruf aus der JVA, dass ich mich dort unverzüglich zu melden hätte, den Grund dafür dürfe man mir nicht mitteilen. Ich fuhr hin und man eröffnete mir, dass ich sofort entlassen würde! Grund dafür seien Kostengründe, weil man mir sonst hätte noch neun Tage Freistellung vergüten müssen. Ironischerweise bot man mir an, dass ich auf eigene Kosten eine Nacht länger im Gefängnis bleiben könnte, wenn ich nicht wisse, wohin…

Eine Stunde später war alles vorbei: Ich hatte mir vom eröffnenden Beamten noch anhören müssen, dass ich, wenn es nach ihm gegangen wäre, nicht so früh entlassen worden wäre – und dann fiel das JVA-Tor hinter mir ins Schloss. Wie in einem schlechten Krimi stand ich dann da, unvorbereitet, nur eine Aktentasche in der Hand. Ich wollte dann zurück in den offenen Vollzug und meine ganzen Habseligkeiten, Ausweis und Geld holen – aber dort durfte ich nicht mehr hinein, weil ich ja nun kein Gefangener mehr war. Zur Abholung meiner Habe könne ich ja in den nächsten Tagen einen Termin vereinbaren. Dann nahm mich schließlich ein guter Freund (bezeichnenderweise ein Haftentlassener) für die erste Nacht bei sich auf, gab mir behelfsmäßig Unterkunft, Waschzeug etc. und nahm sich dann tags darauf auch noch Urlaub, um mir mit seinem Auto beim Abholen der Habe zu helfen. Alles, was für den Tag der Entlassung geplant war, war also ins Leere gelaufen – ich hatte eine der vielen so genannte Blitzentlassungen kennengelernt.

Krankenversicherung

Unmittelbar nach der Haft wollte mich keine gesetzliche Krankenversicherung akzeptieren, weil ich das 55. Lebensjahr überschritten hatte und vor der Haft als Beamter privat versichert gewesen war. Alle Anlaufstellen, die ich kontaktierte, wie die Bewährungshilfe, die Agentur für Arbeit und freie Träger der Straffälligenhilfe etc. machten deutlich, dass sie mir auch nicht weiterhelfen könnten und so musste ich sechs Monate lang ohne Krankenversicherung und ohne Arzt leben, immer in der Hoffnung, dass nichts passieren möge. Keine Ansprechstelle erklärte sich für zuständig und ich wurde immer weitergereicht. Dass ich es irgendwann schaffte, in der Gesetzlichen aufgenommen zu werden, verdanke ich einer rührigen Versicherungsangestellten, die tagelang alte Unterlagen durchforstete und herausfand, dass ich vor vielen Jahren einmal kurz bei dieser Versicherung Mitglied gewesen war. Erst dann, nach einem halben Jahr, bekam ich eine Versichertenkarte – und war inzwischen Gott sei Dank nicht ernsthaft erkrankt.

Stigmatisierung

Als ich dann endlich krankenversichert war, musste ich beim ersten Zahnarztbesuch gleich erleben, dass es unmöglich war, selbstbestimmt mit der Information umzugehen, dass ich ein Haftentlassener war. In dem Bonusheft für die Krankenversicherung fand die Sprechstundenhilfe 30 Arztstempel aus 15 Jahren JVA vor… Und ähnlich gestalteten sich Besuche bei der Gemeinde, bei Agenturen, bei Bewerbungen etc. Auch ohne Internetrecherche landete und lande ich immer wieder rasch in der Schublade „Ex-Knacki“ – und werde entsprechend behandelt. Zuletzt standen dann vor einem Jahr drei Polizisten in Uniform vor meiner Tür, die mich auffordern wollten, eine DNA-Probe abzugeben, weil es eine neue Untersuchungsmethode dafür gäbe. Weil sie sich nicht angemeldet hatten und ich deshalb nicht zuhause war, klingelten die Beamten dann noch alle Nachbarn durch. Man mag sich vorstellen, was das in einem Mietshaus bedeutet – Skandal, Tagesgespräch! Die DNA-Probe gab ich dann einige Zeit später wegen der Androhung unmittelbaren Zwangs ab. Seither beschreite ich dagegen auf eigene Kosten den Rechtsweg, um weitere willkürliche Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung zu verhindern – hoffentlich als Präzedenzfall für viele Haftentlassene. Das Gefühl, den Stempel „Haftentlassener“ auf der Stirn zu tragen, ist jedoch geblieben.

Was macht das Gefängnis mit Menschen?

Das Gefängnis hat viele Wesenszüge von mir verändert, in positiver und negativer Weise. Negativ ist sicher, dass mein Grundvertrauen in Demokratie, Politik und Justiz dramatisch erschüttert wurde – irreversibel sogar. Mit dem Kopf weiß ich noch, dass öffentliche Amtspersonen eigentlich unser aller „Freund und Helfer“ sein sollten, aber im Umgang mit allem, was den Staat repräsentiert, bin ich zutiefst misstrauisch geworden und habe extreme Antennen für Ungerechtigkeit, Machtmissbrauch und Willkür entwickelt. Der Idealismus, mit dem ich früher als Offizier und Beamter diesem Staat gedient und ihn verteidigt habe, ist tief enttäuscht worden. Was hinter den Mauern der Justiz vor sich geht, hätte ich in meinem früheren Leben nie geglaubt und hätte jeden einen Lügner genannt, der anderes behauptet hätte.

Für die Betroffenen und ihre Bezugspersonen führt Haft in der Regel zu erniedrigenden Gefühlen, Entselbstständigung und Desozialisierung. Nur diejenigen, die vorher schon besonders lebenstüchtig, stark und planvoll ihr Leben gelebt hatten, können vielleicht hoffen, die Haft halbwegs ohne Langzeitschäden zu überstehen und danach vielleicht wieder in eine Art geregeltes Leben zurückzufinden. Für die meisten Inhaftierten aber führt die Zeit und die Art und Weise von Haft zu bleibenden Schäden und zu einem Leben, das problematischer geworden ist als vor der Haft.

Ich habe das Gefängnissystem als ein für mich erschreckendes Beispiel für den schlechten Umgang des Staates mit seinen Bürgern erlebt, einschließlich der Missachtung von gesellschaftlichen, rechtlichen und menschlichen Regeln – genau der Art von Fehlverhalten also, die den meistens Straffälligen angelastet wird… Durch diese Erfahrungen hat sich allerdings meine Empathie für Randgruppen der Gesellschaft deutlich verbessert, meine Bereitschaft, Menschen in Not ohne Ansehen der Person oder Tat zu helfen, soziales bürgerschaftliches Engagement zu leben und jedem Menschen in seiner von Gott gegebenen Würde zu begegnen. Dadurch, dass es daran im Strafvollzug gefehlt hat, sind Nächstenliebe und Barmherzigkeit bei mir zu bestimmenden Wesenszügen geworden.

Nach nunmehr fast 20 Jahren der persönlichen Erfahrung und theoretischen Beschäftigung mit dem Thema Resozialisierung kann ich heute sagen, dass ich in Deutschland kein System und keinen Haftort kenne, an dem die Resozialisierung hinter Gittern Priorität hätte oder wirklich gelingen würde. Das Hauptproblem ist der mangelnde politische Wille. Im Zweifel fließen alle – ohnehin viel zu knappen – Ressourcen in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit – Mauern, die ohnehin keiner mehr überwindet, werden kostspielig erhöht etc. Ob und wie die Haftentlassenen draußen zurechtkommen, dafür empfindet sich der Strafvollzug als nicht (mehr) zuständig. Der Strafgefangene, der während seiner gesamten Haftzeit zu gefährlich für die Freiheit gewesen sein soll, muss sich zumeist von einem Tag auf den anderen alleine in der Gesellschaft zurechtfinden; ohne Erprobung und Überprüfung, ob und wie draußen klarkommt und an welchen Stellen man noch unterstützen müsste. Therapeutische Maßnahmen werden zwar in vielen Gefängnissen angeboten, jedoch gibt es nur für etwa 4% der Gefangenen Therapieplätze; letztlich also nur ein Feigenblatt, das eher der Legitimation dient und einem Bild nach außen, dass sich die Justiz doch irgendwie kümmere.

Was hätte ich stattdessen gebraucht und was hätte mir gutgetan, was hätte mir mehr geholfen?

Meine Tat ist ein Teil meiner Lebensgeschichte, aber sie beschreibt nicht meine ganze Identität. Ein Mensch ist immer mehr als die Summe seiner Fehler. Deswegen darf all das, was er vor und nach seiner Tat getan hat und was ihn sonst ausmacht, niemals zur Seite geschoben werden. Straftäter, die man nicht bei der Reintegration unterstützt, werden sich sonst weiter der Gemeinschaft entfremden; und damit ist niemandem geholfen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es einen humaneren und auch Nächsten-liebenderen Ansatz bräuchte – ganz bewusst als positiven Gegenentwurf zum Wesens der Kriminalität, der aber auch Mitarbeit und Disziplin der Betroffenen einfordert. Es sollte immer großer Wert darauf gelegt werden, alle Seiten zu berücksichtigen und in eine Behandlung oder Lösung mit einzubeziehen – die Opfer und die Täter sowie die jeweiligen Bezugspersonen, die Gemeinschaft und die Verantwortlichen des Staates.

Hätte es ein anderes Strafjustizsystem gegeben, in dem Menschen nicht nur jahrelang weggesperrt werden, hätte auch ich mich frühzeitig mit Tat, Opfern und der Reaktion der Menschen auf meine Tat auseinandersetzen müssen – und können! Aufarbeitung und Veränderung wären Hauptthemen meine Haftzeit gewesen, statt staatlicher Verwahrung, Abschottung, Beziehungsabbrüchen und vorsätzlicher Desozialisierung. Auch mein Wunsch, wenigstens in irgendeiner Form „stellvertretende Wiedergutmachung“ zu leisten, hätte dann vielleicht früher einen Platz gefunden und dazu beigetragen können, dass von mir in die Gesellschaft etwas Positives und Konstruktives zurückgeflossen wäre. Und letztlich hätte eine frühzeitige Reintegration dem Steuerzahler Hunderttausende Euro gespart, die meine Haftzeit gekostet hat – täglich mindestens 100 Euro, 15 Jahre lang. (Metapher: Für diese ca. 3.000 EUR/Monat hätte man statt Haft für mich einen eigenen Sozialarbeiter bezahlen können!)

Bilanz: Dem gesetzlichen Auftrag zur Resozialisierung kommt der heutige Strafvollzug nicht nach

Es ist meine tiefe Überzeugung, dass der Strafvollzug seinem gesetzlichen Auftrag zur Resozialisierung nicht nachkommt, denn die Masse der Haftentlassenen wird wieder straffällig oder sogar neu inhaftiert! Diese „Fehlerquote“ des staatlichen Umgangs mit der Pflicht zur Resozialisierung lässt keinen anderen Schluss zu. Obwohl es eine Reihe sehr motivierter Bediensteter im Strafvollzug gibt, ist das Gesamtsystem Strafvollzug so schwerfällig und menschlich destruktiv (für Gefangene und Bedienstete gleichermaßen), dass ich denke, dass es unbedingt Alternativen braucht, mithilfe derer Resozialisierung besser gelingen kann. Neben den zahllosen menschlichen Katastrophen, die ich in Haft unter Gefangenen erlebt habe, erschreckt auch die hohe Zahl von Bediensteten, die zutiefst frustriert ihre Arbeit verrichten und nicht selten im Burnout oder in der inneren Emigration landen oder letztlich kündigen. Ein hoffnungslos unterfinanziertes und mit viel zu wenig Personal unterfüttertes Vollzugssystem offenbart damit den fehlenden Willen der Politik, diese Zustände zumindest verbessern zu wollen. Immer hört man nur von den Forderungen nach „law and order“, härteren und längeren Strafen – und man weiß doch längst aus der kriminologischen Forschung und aus anderen Ländern, dass sich beides geradezu kontraproduktiv auf Straffälligkeit und Resozialisierung auswirkt, dass diese Forderung die Gesellschaft immer mehr kostet und ihr immer mehr Probleme bereitet.

Zur Wiederherstellung eines sozialen Friedens muss die Gesellschaft das aktuelle Gefängnissystem überwinden helfen

Im Gegensatz zu den meisten Gefangenen konnte ich all diese Hindernisse letztlich bewältigen, aber nur deshalb, weil ich im Leben vor der Haft bestens sozial eingebettet gewesen war und weil mich meine Bezugspersonen intensiv dabei unterstützt haben, über die Haftzeit die wichtigsten sozialen Kontakte pflegen, erhalten und zum Teil sogar ausbauen zu können. Und mithilfe von Ehrenamtlichen konnte ich in der sozialen Gefängnisarbeit (Selbsthilfe zur Reintegration von Straffälligen) eine neue, sinnvolle Lebensaufgabe für mich finden.

Aber die meisten Inhaftierte haben all diese Voraussetzungen und Möglichkeiten nicht oder nur unzureichend. Sie bleiben auf der Strecke und werden überwiegend wieder straffällig werden, weil sie den Berg an Problemen nicht (allein) bewältigen können. Aus diesem Grund ist es mir wichtig geworden, dafür einzutreten, dass in der Bevölkerung ein Bewusstsein für die umfassende Problemlage gefangener und haftentlassener Menschen entsteht. Und hierbei geht es mir nicht in erster Linie um das Wohlergehen ehemaliger Straftäter, sondern vor allem darum, dass sie nicht wieder straffällig werden und dass dadurch nicht wieder neue Opfer entstehen. Es geht mir um die Wiederherstellung und Erhaltung eines sozialen Friedens in der Gesellschaft. Immer dann, wenn Gesellschaft und Justiz mit Vergeltung, Aggression und letztlich auch mit Machtmissbrauch auf Fehlverhalten reagieren, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Betroffenen auch hierauf wieder mit Aggression reagieren werden und sich die Spirale der Gewalt immer weiterdreht.

Eine mögliche Alternative

Was eine gute Alternative sein kann, habe ich im vergangenen Jahr persönlich erlebt, und zwar in Brasilien. Dort betreibt APAC (eine Straffälligenhilfe-Vereinigung namens Associação de Proteção e Assistência aos Condenados) ca. fünfzig Reintegrationszentren, die auf „Liebe und Disziplin“, so ihr Motto, setzen. Ich wollte mir diese Zentren, von denen ich in Haft schon sehr viel gehört hatte, nach meiner Entlassung persönlich ansehen und habe dort dann einige Monate intensiv mitgearbeitet. Zum Programm von APAC gehört neben der Ausbildung von Ehrenamtlichen und Vermittlung grundlegender Werte, wie Solidarität, auch die Beteiligung der Familien der Betroffenen. Soziale Reintegration findet durch ein abgestuftes Vollzugssystem (geschlossen, halboffen, offen) statt, welches alle Inhaftierten durchlaufen, und Bestandteil der Aufarbeitung für alle ist ein Ansatz wiederherstellender Gerechtigkeit („restorative justice“).

Ein neues APAC-Reintegrationszentrum wird nur dann gebaut, wenn die Gemeinschaft (Gemeinde/Kommune) einverstanden ist und es mitträgt. Die Gesellschaft kann sich also entscheiden, ob sie in ihrer Kommune einen humanen Strafvollzug will, an dem sie sich dann aktiv beteiligt, oder ob sie Vergeltung leben will. Der Unterschied zeigt sich in der Rückfallrate: Während im staatlichen Strafvollzug in Brasilien über 70 Prozent rückfällig werden, sind es bei APAC nur um die 20 Prozent! Von solch einer Resozialisierungsquote ist Deutschland und der aktuelle Strafvollzug meilenweit entfernt und es ist Zeit, nicht mehr zu behaupten, es gäbe keine Alternativen, ohne diese untersucht und erprobt zu haben!

Der Autor möchte anonym bleiben

Der Beitrag wurde erstveröffentlicht in der Zeitschrift „Informationsdienst Straffälligenhilfe“, BAG-S 27. Jahrgang, Heft 3/2019

 

1 Rückmeldung

  1. Reinhard Hahn sagt:

    Danke für diesen guten Artikel über unmenschliche Verhältnisse. Hoffnungsvolle Beipiele wie die APAC-Zentren oder auch die auf der Seite https://gefaengnisseelsorge.net/alternative-strafe erwähnten Seehaus und Prävent-Sozial sollte es viel mehr geben. Letztlich sind dies Beispiele dafür, dass gute Sozialarbeit (in der Resozialisation oder auch präventiv) allen hilft und der Gesellschaft Kosten spart. Schade, dass bei uns beim Bekanntwerden von Delikten oft nach härteren Strafen gerufen wird und die Sozialarbeit unterfinanziert bleibt. Eine Strafandrohung und -durchführung auch harter Strafen muss wohl Bestandteil unserer Gesellschaft bleiben. Aber die Strafen müssen menschlich erträglich sein und sie müssen zur Besserung beitragen. Das reine Wegsperren – wie es leider meist geschieht – führt nicht zur Besserung, sondern zu neuen Straftaten während und nach der Haftstrafe.

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