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Recherche zur Vollzugsrealität in den Jahren 1933 – 1945

3. Oktober 2021

Zwischen Zuchthäusern und Gefängnissen bestand ein Unterschied. Herrschten in Zuchthäusern harte Arbeit, strenge Isolierung und militärische Disziplin vor, so waren die Bedingungen der Gefängnisse an der Besserung des Straftäters ausgerichtet und damit für die Inhaftierten günstiger. Zur Geschichte des Zuchthauses im nordrhein-westfälischen Münster wird deutlich, dass sich in der Zeit zwischen 1933 und 1945 das gewohnte Bild und die „normalen Zustände“ des Strafvollzuges veränderten. Nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt. Es begann die systematische Verfolgung von Angehörigen der Arbeiterbewegung.

Das Oberlandesgericht Hamm wandte das verschärfte politische Strafrecht rigoros an. Bald konnte jede politische Betätigung, die nicht den Zielen der NSDAP diente, als „Vorbereitung zum Hochverrat“ eingeordnet und verurteilt werden. In der Anstalt an der Gartenstraße waren nun sehr viele Menschen inhaftiert, deren Überzeugungen und „Taten“ vorher legal und politisch anerkannt waren. Die Funktion des Zuchthauses in Münster hatte sich verändert. Die Anstalt bekam innerhalb einer politisierten Strafjustiz die Funktion, alle Formen von Widerstand und Opposition zu bekämpfen. Das wird die Bediensteten des Zuchthauses in Münster nicht unberührt gelassen haben. Sie werden wie viele in der Justiz national und konservativ gesinnt gewesen sein. Aus ihrer Sicht war die Weimarer Republik eine nationale Katastrophe. So wie Dr. Ernst Hermsen als Senatspräsident am OLG Hamm einerseits als gläubiger Katholik der Zentrumspartei bis 1933 angehörte, andererseits als fanatischer Gegner der Arbeiterbewegung drakonische Strafen verhängte, werden die konservativen Beamten des Zuchthauses die Bekämpfung der „politischen Kriminalität“ begrüßt haben. Die Linken hätten sich ja nur ruhig zu verhalten brauchen, dann wäre ihnen auch nichts passiert. „Der Kluge schweigt, denn es ist böse Zeit.“ Auch dieser Rat wurde von Bediensteten weitergegeben und in Berichten von Gefangenen wird davon erzählt, wie ihnen gegenüber auch Hilfsbereitschaft gezeigt wurde.

Verlegung nach Mauthausen

Hitler hatte in „Mein Kampf“ geschrieben, dass „einst ein deutscher Nationalgerichtshof etliche Zehntausend der organisierenden und damit verantwortlichen Verbrecher des Novemberverrats und alles dessen, was dazu gehört, abzuurteilen und hinzurichten hat.“ Diese erschreckende Voraussage holte die Anstalt in gewisser Weise nach 1942 ein. „Mauthausen ging wie ein Gespenst um“. Etliche in Münster einsitzende sogenannte „Novemberverbrecher“ oder „Asoziale“ wurden ab Dezember 1942 in das auch „Mordhausen“ genannte Konzentrationslager bei Linz an der Donau verlegt. Dem damaligen Anstaltsleiter konnte nach dem Krieg vor Gericht nicht nachgewiesen werden, gewusst zu haben, was sich hinter der Verlegung nach Mauthausen verbarg. Er gab zu Protokoll, er könne sich altersbedingt nicht mehr erinnern. Als Zeuge wollte er 1952 „allen Ernstes das Gericht glauben machen, dass er als Leiter eines Zuchthauses noch im Jahre 1943 keine Ahnung gehabt habe, dass es überhaupt eine Einrichtung wie ein Konzentrationslager gebe, dass er damals nicht einmal den Namen gekannt habe.“

Das Zuchthaus Münster im Nationalsozialismus.

Es wäre gut gewesen, wenn die Verantwortlichen jener Zeit wenigstens die Geschehnisse als Realität anerkannt hätten. Dann hätte man auch über die moralische Qualität des damaligen Strafvollzuges reden können, aus den „Volksschädlingen“ wären wieder Mitmenschen geworden. Um dieser Mitmenschlichkeit willen darf das Geschehene nicht vergessen werden.

Das Zuchthaus der Hochverräter

Hermann Stickelmann, Marineflieger im Ersten Weltkrieg, der sich auch als Radrennfahrer und Akrobat einen Namen gemacht hatte, spielte in der Novemberrevolution 1918 in Frankfurt eine dominierende Rolle. 1927 musste er eine 15 jährige Zuchthausstrafe in Münster antreten, fünf Jahre zuvor war der sächsische Arbeiterführer und Räte-Kommunist Max Hoelz in Münster inhaftiert. Man war also in der Anstalt an der Gartenstraße auf politische Gefangene eingestellt. Was aber nach 1933 an Haft vollzogen wurde, hatte eine andere Dimension. Der wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ verurteilte und in Münster zeitweise als Zentralkalfaktor eingesetzte Willi Meyer-Buer vermerkte nach Kriegsende: „Im Zuchthaus Münster, aus dem ich komme, waren mehr politische als kriminelle Häftlinge inhaftiert, politische Gefangene, die zu zehn, fünfzehn Jahren und zu lebenslänglicher Haft verurteilt waren.“3. Die „Trockenlegung des kommunistischen Sumpfes“ war gleich zu Beginn der NS-Zeit das Anliegen von Staatspolizei und Justiz. Bis 1945 wurden vom OLG Hamm „politische“ Urteile über ca. 15.000 Personen ausgesprochen. Die meisten Verurteilten kamen aus dem Rhein-Ruhrgebiet.

„Vorbereitung zum Hochverrat“ lautete durchweg die Anklage, und eine solche Anklage konnte jeden treffen, der sich gegen den Nationalsozialismus betätigte, „öffentlich“ zu Widerstand „anreizte“ oder solche „Unternehmen“ unterstützte. Schon das Spenden von wenigen Pfennigen in eine Sammelbüchse der Roten Hilfe konnte Haft bedeuten. Während der Prozesstage war das kleine Hammer Gerichtsgefängnis mit seinen 84 Plätzen zeitweise mit 300 Gefangenen überbelegt. Das Zuchthaus Münster hatte für 605 Gefangene Platz, war aber mit 872 Mann ebenfalls überbelegt. Der Sozialdemokrat Willi Birkelbach stellte fest: „Die Richter und Rechtsanwälte fanden sich in einer seltsamen Stimmung. Für sie hatte alles, was gegen den Nazismus gerichtet war und von der Arbeiterschaft ausging, die gleiche Bedeutung: Kommunisten.“

Politische Urteile

Auch im beschaulichen Münster waren „unbelehrbare Staatsfeinde“ und „kommunistische Hetzer“ ausfindig gemacht worden. Der erst 23 Jahre alte Arnold Münster, Sohn des Landgerichtspräsidenten Dr. Rudolf Münster, wurde im Januar 1935 zusammen mit 14 anderen jungen Münsteranern von der Gestapo verhaftet und ein halbes Jahr später „wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Historikerin Christiane Hottes stellt in ihrem Forschungsbericht „Grauen und Normalität. Zum Strafvollzug im Dritten Reich“ fest: „Die Insassen [des Zuchthauses in Münster] rekrutierten sich aus Abgeurteilten der Hochverratsprozesse und aus Insassen der aufgelösten Zuchthausabteilung der Strafanstalt Werl.“ Somit könnte man die Anstalt in Münster zu dieser Zeit als das „Zuchthaus der Hochverräter“ bezeichnen. Der Versuch, von Kommunisten, Anarchisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter einen massenhaften Widerstand in den Anfangsjahren des Dritten Reiches zu organisieren, endete für Tausende in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern. Nach Münster kamen insbesondere die Aktivisten der illegalen Organisationen. Viele von ihnen waren bereits 1933 das erste Mal in Schutzhaft genommen oder rechtskräftig verurteilt worden. Als „Wiederholungstäter“ wurden sie zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. 1934 verhängte das OLG Hamm „politische“ Urteile über mehr als 4000 Personen. Mehr lesen…

Dieter Wever

 

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