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Malawi: Nach 13 Jahren Haft Unschuld erwiesen

29. Oktober 2019

Der Rechtsanwalt (mitte) mit den beiden Befreiten vor dem Blantyre Gefängnis.

Mit der Kampagne „Gefangene befreien in Afrika“ sammelt die Gemeinschaft Sant’Egidio kleine Spendenbeträge bei Gefangenen europäischer Gefängnisse. Viele kleine Spenden ergeben eine größere Summe, mit der in afrikanischen Gefängnissen Gutes bewirkt werden kann. Ende September kam eine ermutigende Nachricht aus dem Gefängnis von Chichiri (Blantyre) in Malawi: Zwei junge Männer, Steven Edward (30 Jahre) und Davide Alufisha (26 Jahre), konnten nach fast 13 Jahren Haft das Gefängnis endlich als freie Männer verlassen. Sie waren Anfang 2007 inhaftiert worden, weil sie des Mordes verdächtigt wurden.

Ihr „Vergehen“ bestand darin, dass der eine auf einem Markt Kleidung gekauft, der andere ein T-Shirt und eine Hose als Geschenk angenommen hatte als Gegenleistung für eine Hilfe. Was beide nicht wussten: Die Kleidung war Teil der Beute eines Raubes, bei dem jeweils ein Mensch getötet worden war. Die „Besitzer“ der Kleidung konnten zwar gefunden werden, aber da sich diese einen Anwalt leisten konnten, wurden sie ziemlich bald vor Gericht freigesprochen. Steven und Davide dagegen konnten keinen Anwalt bezahlen, sodass ihr Prozess nicht eröffnet wurde und sie jahrelang im Gefängnis bleiben mussten.

Am 30. September 2019 kam es beim Prozess zu einem Freispruch. Die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und sie konnten das Gefängnis verlassen.

Mit Spende von italienischen Gefangenen Anwalt bezahlt

Im vergangenen Jahr lernten Steve und Davide Mitglieder der Gemeinschaft Sant’Egidio aus Blantyre kennen, die jeden Samstag das Gefängnis besuchen, um mit den Gefangenen zu beten, zu sprechen und ihnen manchmal Kleinigkeiten wie Seife, Brot, Hygieneartikel oder Kleidung mitzubringen. Im Lauf der Zeit fassten die beiden Gefangenen Vertrauen zu Violet Gondwe, der Verantwortlichen dieses ehrenamtlichen Besuchsdienstes, und erzählten ihr ihre Geschichte. Mit Hilfe einer Spende von italienischen Gefangenen konnte ein Anwalt bezahlt und ihr Verfahren endlich aufgenommen werden.

Beim Prozess kam es endlich zu einem Freispruch. Die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und sie konnten das Gefängnis verlassen. Die beiden brauchten eine Weile, um verstehen zu können, dass die Freiheit für sie nicht länger ein unerreichbarer Traum blieb, sondern Wirklichkeit geworden war. Steven sagte unter Tränen: „Das kann nur Gott bewirkt haben. Ich hätte nie gedacht, dass es einen Tag wie den heutigen geben würde. Ich habe nichts falschgemacht, aber ich war all diese Jahre im Gefängnis. Irgendwie hatte ich akzeptiert, dass ich hierhin gehöre und dass ich vom Pech verfolgt werde. Jetzt will ich Gott dienen und mich in Blantyre denen anschließen, die mir zur Freiheit verholfen haben. Ich will neu zu leben beginnen. Ich danke auch den Gefangenen in Italien für ihre für mich so wertvolle Gabe!“


Besuch eines Gefängnisses in Blantyre (Malawi)

Im August 2019 besuchte ich als Leiterin der Arbeitsgemeinschaft International einige Projekte der Gemeinschaft Sant’Egidio in Malawi. Malawi ist ein Binnenstaat in Südostafrika mit einer Hochgebirgslandschaft, die vom Großen Afrikanischen Grabenbruch und dem Malawisee durchbrochen wird. Ich hatte die Möglichkeit am Rande von Blantyre ein Gefängnis zu besuchen. Die Gefängnisse in Malawi sind massiv überbelegt.

Den 5680 vorhandenen Haftplätzen entsprechen 14.778 Gefangene. Das bedeutet, dass einige Zellen dermaßen überbelegt sind, dass für die Gefangenen nicht genügend Platz ist, sich nachts zum Schlafen hinzulegen. Stattdessen müssen sie in Kauerstellung die Nacht verbringen. Wo etwas mehr Luft in einer Zelle ist, kann man sich nebeneinander auf den Boden legen – dicht an dicht – und sich ab und zu auf Kommando gemeinsam umdrehen.

Das malawische Rechtssystem sieht vor, dass bei einer Anklage der Rechtsanwalt des Angeklagten sich darum kümmert, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird. Pflichtverteidiger sind nicht vorgesehen. Oft scheitert der Beginn für eine Verhandlung auch daran, dass es niemanden gibt, der die Akten zum Gericht trägt. Wer sich also keinen Anwalt leisten kann, bleibt deswegen oft viele Jahre in Untersuchungshaft. Entschädigungszahlungen für jemand, der jahrelang unschuldig in Untersuchungshaft gesessen ist, gibt es – natürlich – nicht.

Doris Schäfer | JVA Würzburg

 

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