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Anbringen eines Kreuzes im Gerichtssaal

14. Mai 2019

Der Fall eines Miesbacher Jugendrichters, der ein Kreuz während einer Verhandlung abhängte und vor hatte, dieses dauerhaft im Flur aufzuhängen, beschäftigte den Diözesanrat Augsburg. Ein 21-jähriger Geflüchteter aus Afghanistan bedroht einen anderen wegen dessen Konversion zum Christentum. Er gilt als Anhänger der Taliban. Der Fall landet vor dem Amtsgericht Miesbach. Der Richter möchte dem Angeklagten demonstrieren, dass das Gericht religiös neutral ist und entfernt das Kreuz aus dem Gerichtssaal.

Er sagt dies am Anfang des Prozesses. Weil er öfter Verfahren mit Asylbewerbern hat, will er das Kreuz künftig im Flur aufhängen statt im Saal. In dem Prozess wird der Geflüchtete im Januar zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung, drei Wochen Arrest und fünf Beratungsterminen verurteilt. Der Richter sagt, dass er das Strafmaß voll ausgeschöpft habe. Nicht das Urteil, sondern das Abhängen des Kreuzes macht Schlagzeilen. Viele beschweren sich, auch aus Reihen der CSU-Spitzen kommt Kritik. Auch im Vorstand des Diözesanrates Augsburg wird das Abhängen des Kreuzes kritisch gesehen und eine Stellungnahme beschlossen. Noch bevor der Diözesanrat Stellung nehmen kann, hängt der Richter das Kreuz wieder auf. Auch das Bayrische Justizministerium macht „im Rahmen der Dienstaufsicht“ deutlich, dass der bayernweite Standard für Sitzungssäle wieder hergestellt werden soll, indem das Kreuz im Sitzungssaal des Amtsgerichts Miesbach wieder angebracht wird.

Anregungen zur Diskussion

Offenbar bleibt im Einzelfall einer Beschwerde eines Angeklagten über ein Kreuz im Gerichtssaal nur die Möglichkeit, dieses für die Dauer des Prozesses abzuhängen oder den Prozess in einem anderen Raum stattfinden zu lassen (BVerfGE des Ersten Senats vom 17. Juli 1973 / 35, 366 – Kreuz im Gerichtssaal). Dies scheint dem Angeklagten vor dem Jugendgericht in Miesbach aber gar kein Anliegen gewesen zu sein. Fraglich erscheint aber sowohl die Begründung des Richters, er wolle verdeutlichen, dass in Deutschland die Religion nicht über dem weltlichen Gesetz und auch nicht über der Justiz steht, als auch die Absicht der dauerhaften Entfernung aus dem Saal wegen vieler Fälle mit Asylbewerbern.

Gerade ein Fall, in dem ein 21-jähriger Asylbewerber angeklagt ist, einem anderen mit dessen Ermordung gedroht zu haben, weil dieser zum Christentum konvertiert ist, hätte ein anderes Signal verdient. Angesichts einer Vielzahl vergleichbarer Vorfälle wäre dem Angeklagten und der Öffentlichkeit primär zu signalisieren, dass in Deutschland die Religionsfreiheit zu den Grundrechten gehört.

Es gibt ein Recht darauf, religiös nicht unter Druck gesetzt zu werden (negative Religionsfreiheit) und ein Recht darauf, die Religion frei zu wählen und zu praktizieren (positive Religionsfreiheit). Diese Rechte zu achten ist auch und gerade angesichts der weltweiten Verfolgung von Christen ein wichtiger Aspekt der Integration von Menschen, die nach Deutschland kommen, um hier zeitweise oder dauerhaft zu leben.

Die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen die ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass unser Gemeinwesen auf christlichen Fundamenten ruht. Das Grundgesetz beginnt mit den Worten „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ (Präambel). Selbstverständlich ist damit nicht ein beliebiges Gottesbild gemeint, sondern der christliche Hintergrund unserer Verfassung. Nach der Erfahrung des Nationalsozialismus, in dem sich der Staat über alles Recht stellte, sollte dieser sich nun selbst unter ein Gesetz stellen, weil nicht dem Staat, sondern einzig Gott eine Position über den Menschen zukommt.

Das Kreuz ist das Zeichen der Gnade Gottes, das Symbol dafür, dass Gott Mensch geworden ist und wir gerade im leidenden Menschen Ihn, Jesus Christus erkennen. Aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen und aus der Menschwerdung Gottes resultiert die unantastbare Würde des Menschen (Art. 1 GG). Deshalb hat der Mensch Rechte, auch gegenüber dem Staat, deshalb ist der Rechtsstaat der Rahmen für die Rechtsprechung, deshalb urteilt der Staat nicht über Leben und Tod usw. Diese Ordnung gilt es auch nichtchristlichen Angeklagten zu vermitteln, weil auch sie davon profitieren, statt Kreuze aus den Gerichtssälen zu entfernen, wie es im Nationalsozialismus geschah.

Diözese Augsburg

 

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