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Knastfahrer – Ansage für Gefängnisstrafe

8. März 2019

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) startete vor fast einem Jahr mit einer Bannerenthüllung die Öffentlichkeitskampagne gegen illegale Autorennen an der A 81 Stuttgart – Singen. Die Kampagne des Ministeriums für Verkehr gegen illegale Rennen klärt VerkehrsteilnehmerInnen über die strafrechtlichen Folgen der Rennen auf. Ob dies ankommt?

„Wir akzeptieren keine rücksichtslosen RaserInnen auf unseren Autobahnen. Wer sich und andere durch illegale Autorennen gefährdet, begeht eine Straftat. Das hat entsprechende strafrechtliche Konsequenzen“, so Hermann. Seit im Herbst 2017 der § 315d des Strafgesetzbuchs geändert wurde, sind Teilnahme, Organisation und Durchführung illegaler Kraftfahrzeugrennen keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Es drohen bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe. „Wer aufgrund eines illegalen Autorennens verurteilt wird, dem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem können Fahrzeuge eingezogen werden,“ so Hermann. „Unsere Kampagne informiert über diese strafrechtlichen Folgen in klarer Sprache. Damit klären wir potentielle RaserInnen über die Konsequenzen auf. Gleichzeitig sensibilisieren wir alle VerkehrsteilnehmerInnen und wir appellieren an Unbeteiligte: Sollten Sie ein Rennen sehen, melden Sie dieses der Polizei!“

Die Kampagne wirbt über Banner an Autobahnbrücken sowie an Zapfpistolen von Tankstellen entlang der A81 und der näheren Umgebung. Zusätzlich werden Anzeigen in Tuning-Magazinen geschaltet und Online-Banner in Social-Media-Kanälen platziert. Das Blut-Motiv der Kampagne unterstreicht die brutalen Folgen von Raserei, gleichzeitig entspricht es einem beliebten graphischen Motiv in der Tuning-Szene. Auch die als Hashtags der Kampagne eingesetzten Kreuze erinnern dabei an die tödlichen Konsequenzen illegaler Rennen. Die Kampagne ist eine Maßnahme der Landesregierung zur Prävention illegaler Autorennen auf Teilen der A 81. Das Gesamtbudget der Kampagne beträgt rund 150.000 Euro. Die Regierungsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU haben die im Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan 2018/2019 vorgesehenen Mittel von 50.000 Euro im parlamentarischen Verfahren um jeweils 50.000 Euro aufgestockt.

Das Polizeipräsidium Konstanz erfasst die illegalen Autorennen im Zuständigkeitsbereich des Verkehrskommissariats Mühlhausen-Ehingen seit dem 1. August 2014. In dem Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Hegau und der Anschlussstelle Geisingen wurden 2016 zwölf Rennen gemeldet, sechs davon bestätigt. Im Jahr 2017 wurden sechs illegale Autorennen gemeldet, zwei Rennen bestätigt werden konnten. 2018 wurden bis zum 14. Mai drei Rennen gemeldet, keines davon bestätigt. Solche Häufungen sind bundesweit auf Autobahnen nirgendwo sonst festgestellt worden.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat daher als zuständige Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung für ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern auf der A 81 zwischen Engen bis nördlich der Anschlussstelle Geisingen für beide Fahrtrichtungen erlassen und Anfang März 2018 umgesetzt. Damit sollen illegale Autorennen unterbunden werden und die Ahndung der damit verbundenen Verkehrsgefährdungen durch die Polizei unterstützt und erleichtert werden. Die Polizei kontrolliert den Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Hegau und dem Autobahndreieck Bad Dürrheim zudem mit verschiedensten Verkehrsüberwachungstechniken.

§ 315d des Strafgesetzbuchs

 

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