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Gesucht: SeelsorgerIn im Justizvollzug m/w/d

6. November 2019

„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“ (Matthäus 25,36) und „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ (Hebräer 13,3) – die Kirchen sehen sich auch im Bereich des Strafvollzuges in der Verantwortung und engagieren sich in der seelsorglichen Betreuung der Gefangenen. Diese haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine religiöse bzw. seelsorgliche Begleitung während des Freiheitsentzugs. Eine Berufsvorstellung des Gefängnisseelsorgers von der Justiz in Nordrhein-Westfalen.

SeelsorgerInnen im Justizvollzug vermitteln den Gefangenen religiöse Erfahrungen und leiten sie in der Praxis des christlichen Glaubens an. Sie sind aber auch in ganz normalen Fragen des alltäglichen Lebens und Zusammenlebens wichtige Bezugspersonen für alle Gefangenen und auch Bediensteten. Als neutrale Vertrauenspersonen tragen sie dazu bei, Probleme einzelner Gefangener, aber auch Konflikte innerhalb der Einrichtung zu lösen.

Was sind die besonderen Herausforderungen?

SeelsorgerInnen, die in Justizvollzugsanstalten tätig sind, werden in besonderem Maße gefordert, da Gefangene während ihrer Inhaftierung oftmals das eigene Leben in Frage stellen, existentielle Krisen durchleben und möglicherweise großen Gesprächsbedarf haben. Situationen und Konflikte, die in Freiheit schon schwierig zu meistern sind, können sich unter den Umständen des Freiheitsentzuges massiv verschärfen und das Wohlergehen der/des einzelnen Gefangenen, aber auch das geordnete Zusammenleben in der Gemeinschaft gefährden. Seelsorgerinnen und Seelsorger sind dann wichtige Vertrauenspersonen.

Da sie der Schweigepflicht unterliegen, müssen SeelsorgerInnen Justizvollzugsanstalten damit umgehen können, dass sie oftmals sehr persönliche Dinge erfahren und mit existenziellen Konflikten konfrontiert werden – diese aber für sich behalten müssen. Sie sollten daher über eine sehr stabile Persönlichkeit verfügen und ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Einfühlungsvermögen ist bei ihrer Tätigkeit ebenso wichtig wie die Fähigkeit, jederzeit die nötige Distanz zu den Gefangenen zu wahren.

SeelsorgerInnen finden in der Justizvollzugsanstalt ein interessantes Arbeitsfeld, das sie mit nahezu allen menschlichen Fragestellungen und Konflikten konfrontiert, ihnen angesichts existenzieller Fragestellungen aber auch die Möglichkeit eröffnet, besonders intensive spirituelle Erfahrungen zu vermitteln und mitzuerleben.

Quelle: Justiz.nrw

 

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