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Pastoraler Mitarbeiter verzweifelt an der Kirche

13. August 2019

Daniel Wirsching | Augsburger Allgemeine.

Dies ist die Geschichte eines Mannes, der trotz allem noch an Gott glaubt. Gelegentlich geht er sogar in die Kirche, um zu beten. Mit der Institution Kirche hat er dagegen abgeschlossen. Er lernte sie von ihrer unbarmherzigen Seite kennen. Er sagt: „Die Kirche hat mich seelisch vergewaltigt.“ Dennoch arbeitet er nach wie vor in einer Einrichtung der katholischen Kirche. Und nach wie vor hat er Angst, seinen Job zu verlieren. Die Angst begleitet ihn seit Jahren. Deshalb will er auch nicht seinen Namen lesen; nicht, wo er wohnt; nicht, wo er arbeitet.

Der Mann ist Vater, muss Kredite zurückzahlen. Er wurde zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Mann will Menschen darauf aufmerksam machen, worauf sie sich bei einem kirchlichen Gerichtsverfahren einlassen. Er ist einer der wenigen, die über ihre Erlebnisse mit den Richtern Gottes sprechen. Richter Gottes. So hieß vor zwei Jahren eine TV-Doku der Journalistin Eva Müller über die „geheimen Prozesse der Kirche“. Anfang 2016 erschien ihr gleichnamiges Buch. Ihr gelang erstmals ein tieferer Einblick in die verschlossene Welt deutscher Kirchengerichte.

Eine Parallelwelt, sagt der Mann und erzählt stundenlang von seinem sogenannten Ehenichtigkeitsverfahren. Angestellte der katholischen Kirche sehen darin oft die einzige Chance, ihren Job behalten zu können – wenn sie sich scheiden lassen und eine neue Partnerin heiraten wollen. Auch der Mann entschließt sich damals zu diesem Weg. Er denkt, sein Ehenichtigkeitsverfahren sei eine Formalität. Er ahnt nicht, dass er es wie eine „Inquisition“ empfinden würde. Dass es ihn nachts nicht schlafen lässt.

Wiederverheiratete Geschiedene leben nach Auffassung der Kirche im Zustand schwerer Sünde. Denn was Gott verbunden habe, dürfe der Mensch nicht trennen. Bis zum Sommer 2015 sah die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ für Mitarbeiter der katholischen Kirche in einer „nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe“ einen generellen Kündigungsgrund. Schon eine neue sexuelle Beziehung nach einer Scheidung konnte eine Entlassung zur Folge haben. Mit der Neufassung wurde dies etwas gelockert. Mehr lesen…

 

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