Neuere Haftanstalten wie z.B. die JVA Heidering bei Berlin stehen für einen Wandel in der Architektur des Strafvollzugs. Ziel ist nicht mehr die Züchtigung und Vereinsamung, sondern die Resozialisierung. Straftäter sollten ihre Missetaten durch alle erdenklichen Strafen büßen, durch Entzug der Bewegungsfreiheit und der Würde, Verweigerung sozialer Kontakte und Psychoterror. Vor der Justizstrafreform im 19. Jahrhundert gar mit der körperlichen Züchtigung.

 

Die Haftbedingungen waren einzig allein der sicheren Verwahrung der Gefangenen dienlich. Nicht selten endete der dem Racheprinzip folgende Strafvollzug in früheren Zeiten mit dem Tod der Häftlinge durch lebensfeindliche Haftbedingungen. Und wer frei kam, sollte als gebrochene, durch den Schrecken des Erlebten  ein fügsames Leben führen. Erst mit den Reformbewegungen im 19. Jahrhundert wurde der Strafvollzug nach rechtlichen Normen geregelt und systematisiert, mit Abstrichen auch humanisiert. In dieser Zeit entstanden neue Typen des Gefängnisbaus. In den USA benötigte man für das solitary system der strengen Isolation und das silent system mit absolutem Kommunikationsverbot eigens entwickelte Architekturen. Das Panoptikum etwa, ein mehrgeschossiger Rundbau mit nach innen nur vergitterten Zellen ringsum. Entworfen hat es der englische Philosoph Jeremy Bentham – wie Michel Foucault in „Überwachen und Strafen“ beschrieben hat.

 

Ähnlich effektiv: der strahlenförmig angeordnete Bau, bei dem man vom Mittelpunkt aus alle Flure der radialen Zellentrakte kontrolliert. In Berlin-Moabit zum Beispiel ist dieses Organisationsprinzip 1848 realisiert worden, nachdem Friedrich Wilhelm IV. es in London Pentonville gesehen hatte. Die Gefängnisarchitektur des 20. Jahrhunderts ist geprägt durch pragmatische, Personal sparende Bauweisen und das Streben nach maximaler Ausbruchsicherheit. Gitterfenster mit Feinvergitterung, 5 ½  m hohe Mauern mit Stacheldrahtkrone, Flutlicht- und Kameramasten bestimmen das Bild. In „Hochsicherheitsgefängnissen“ wie dem RAF-Gefängnis in Stuttgart-Stammheim kulminierte eine Entwicklung, die Sicherheit auch nach außen gewährleisten musste – und in aller Hässlichkeit demonstrierte. Gefängnisse wurden zu architektonischen Unorten. Dabei wird repressive Architektur immer als Teil der Strafe verstanden.

Neue Bauten wollen das Gefängnisgefühl möglichst vermeiden, aber dies gelingt nur bedingt. In einem Neubau hat man beispielsweise die Gitter innen eingebaut. Von außen sind sie nicht zu sehen.  Dafür mehr Fensterflächen, die die angebliche Transparenz zeigen sollen. Gefängnisse sind oft an den Gerichten im Stadtinnern angesiedelt. Gefängnis-Neubauten dagegen weit außerhalb im Gewerbegebiet oder auf freier Fläche. Beispielsweise sind hier neben der genannten JVA Heidering, die JVA Augsburg-Gablingen, die Jugendanstalt Raßnitz oder die JVA Oldenburg genannt. Im baden-württembergischen Rottweil wird in den nächsten Jahren ein Gefängnis mitten im Naturschutzgebiet am Stadtrand entstehen.

Der Maßregelvollzug ist ebenso ein Gefängnis. Allerdings gibt es andere Voraussetzungen. In Herne ist im Jahr 2011 die moderne Fachklinik mit 90 gesicherten Behandlungsplätzen für psychisch kranke Rechtsbrecher auf einem ehemaligen Zechengelände gebaut worden. Die Gebäude sind ummauert. Nur durch eine Schleuse kommt man ins Innere. Sie ist speziell ausgerichtet auf Therapie und Sicherung von männlichen Patienten mit Psychosen und Persönlichkeitsstörungen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Straftat begangen haben.