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Externe Suchtberatung macht Grenzen durchlässiger

13. Dezember 2019

Das Drogenhilfezentrum (DHZ) in Bielefeld ist eine Anlaufstelle für Menschen, die der lokalen Drogenszene angehören. Dort werden gesundheitsfördernde, alltagspraktische und psychosoziale Hilfen angeboten. Angegliedert befindet sich eine suchtmedizinische Arztpraxis mit dem Schwerpunkt Substitutionstherapie. Aber wie können Inhaftierte an solch ein Angebot hinter Mauern kommen? Im Interview mit Hajo Göpel, externer Suchtberater im Jugendvollzug und der Sozialarbeiterin, Karin Schweers, von der Drogenberatung e.V. Bielefeld, zeigen Möglichkeiten und Problematiken des externen Hilfsangebotes im Justizvollzug auf.

Der alltägliche Beschaffungsdruck führt bei Menschen mit illegalisiertem Substanzgebrauch vor dem Hintergrund des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Strafverfolgung und oftmals zu einer Inhaftierung. Während der Haft besteht bei drogenabhängigen Menschen ein hoher Bedarf an psychosozialer, somatischer oder psychiatrischer Versorgung. Weiterhin sind infektionsprophylaktische Maßnahmen sowie substitutionsgestützte Behandlungen von Nöten. Zum Zeitpunkt der Haftentlassung ist die Minimierung suchtbezogener Risiken ein zentrales Thema.

Karin Schweers, Sie arbeiten als Sozialarbeiterin im Drogenhilfezentrum Bielefeld. Wie geht es Ihnen in Ihrer Arbeit mit suchtkranken Menschen?

In einem niedrigschwelligen Bereich der Suchthilfe arbeiten zu können, empfinde ich als angenehm. In diesem Arbeitsfeld bin ich bspw. nicht an Zielvorgaben seitens der Justiz oder einzelner Leistungsträger gebunden, die häufig handlungsleitend sein können. Hier arbeiten wir nach dem akzeptierenden Ansatz der Drogenhilfe. Ich kann den Menschen so begegnen, wie es sich jetzt ergibt und muss keine generelle Behandlungsbedürftigkeit unterstellen und ein Behandlungsziel im Blick haben.

Ja, es ist schon ein anderes Konzept… Zum Beispiel die Substitutions-Praxis und ein Konsumraum.

Hajo Göpel

Es ist auch ein AndersOrt, eine ganz eigene Welt hier, wie im Gefängnis und doch ein Spiegelbild.

Karin Schweers

Genau, es ist ein anderer Ort. Im Vergleich mit der Haftanstalt sind unsere Hilfen nicht an Abstinenz und Behandlungsbereitschaft gebunden. Ich kann gelassen bleiben, auch im Umgang mit zwanghaften und exzessiven Usern, ich muss nicht zu einer Verhaltensveränderung drängen.  Daraus ergibt sich ein anderer, entspannter Kontakt. Das Drogenhilfezentrum in Bielefeld besteht aus mehreren Teilen. Es gibt den Drogenkonsumraum, gem. § 10a, Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes. Man darf hier illegalisierte Substanzen unter hygienisch einwandfreien Gesichtspunkten und unter medizinischer Beobachtung zu sich nehmen. Das reduziert die Risiken und wahrt die Würde eines Menschen.

Es geht darum, dass sich Menschen draußen, nicht in irgendwelchen dunklen Ecken und unter unhygienischen Umständen Drogen verabreichen müssen. Dies ist ein umstrittenes Thema. In Bielefeld genauso kontrovers diskutiert, wie in anderen Städten. Das Betreiben einer solchen Einrichtung erfordert aus meiner Sicht rechtspolitische Weitsicht, den Willen zur Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene und ist ordnungspolitisch zu lösen. Seit Jahren hat sich in Bielefeld eine sehr getragene Zusammenarbeit mit den verschiedenen Trägern dieser Ordnungspartnerschaft entwickelt. Neben dem Drogenkonsumraum gibt es die drogentherapeutische Ambulanz und auf dem Gelände ist die Substitutionspraxis untergebracht.

Eingang des DrogenHilfeZentrum in Bielefeld. Hier ist ebenso eine Substitutionspraxis mit drei Ärzten untergebracht.

Hier kann man sich medizinisch versorgen zu lassen, im Notfall, ausnahmsweise auch wenn man nicht krankenversichert ist, was ja auch auf Menschen zutreffen kann, die zum Beispiel gerade aus der Haft entlassen sind. Diese medizinischen Hilfen bieten wir in einem kleinen Zeitfenster an drei Tagen an. Das macht einer der Ärzte, der in der Substitutionspraxis tätig ist. Dann gibt es angrenzend ein Sozialdienst-Büro, wo man behördliche Dinge klären kann: „Ich komme aus der Haft und weiß eigentlich gar nicht, wie es jetzt weitergeht“. Würde jemand, der direkt aus der Haft kommt und hier steht, sagen: „Ich kenne Herrn Göpel“, dann dürfte der hier rein und könnte unsere Angebote für sich in Anspruch nehmen. Das ist nicht immer leicht und auch nicht immer von Erfolg gekrönt, aber es ist eine Anlaufstelle. Wir können dann zu den Stellen weiter vermitteln, die zuständig sind.

Darüber hinaus kann man hier frühstücken und Mittagessen. Man kann sich einfach über den Tag hier aufhalten, man kann duschen, telefonieren oder sich ein wenig zurückziehen. Der kurze Weg in die substituierende Praxis ist hilfreich. Die Substitutionsbehandlung ist seit 1992 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Praxis sind drei Ärzte beschäftigt. Das Praxisteam arbeitet mit dem PSB Team (psychosozialen Begleitung) der Drogenberatung e.V. Bielefeld zusammen.

Sie arbeiten mit der Polizei zusammen. Ist der Ort geschützt für betroffene Menschen?

Karin Schweers

Es ist hier kein rechtsfreier Raum, absolut nicht. Dennoch ist der Zugang der Polizei im Rahmen der ordnungspolitischen Absprachen geregelt. In dem Sinne sind unsere Besucher geschützt. Unser Verein beschäftigt einen Sicherheitsdienst und es gibt eine Hausordnung. Das Dealen mit Drogen ist hier nicht gestattet ist, ebenso wie das Ausüben von Gewalt. In so einem Fall greifen zunächst die Sicherheitsfachkräfte ein und wir erteilen ein Hausverbot.

Haben Sie ein paar Zahlen wie viele Menschen „das Angebot“ des Drogenhilfezentrums nutzen?

Karin Schweers

Wir haben ungefähr täglich um die 200 Besucher hier. Im Drogenkonsumraum wurden im letzten Jahr ca. 30.000 Konsumvorgänge gezählt.  In der Praxis werden 400 Personen substituiert. Es gibt zwei Praxis-Standorte. Hier ist der niedrigschwellige Bereich mit der Schwerpunktpraxis.  Dann gibt es einen weiteren Standort in der Beratungsstelle unseres Vereins. Dort werden Menschen substituiert, die nicht mehr täglich kommen müssen, um ihr Substitut abzuholen, weil sich ihre Lebensumstände stabilisiert haben und sie keinen direkten Kontakt zur Drogenszene wünschen.

Hajo Göpel

Es ist manchmal so, dass Jugendliche oder junge Erwachsene zwei- oder dreimal wieder inhaftiert werden. Und gerade bei Menschen, die von Substanzen abhängig sind, muss man sagen, dass sie ganz oft aufgrund ihrer Abhängigkeit(en) inhaftiert werden. Es ist häufig eine Abhängigkeitserkrankung, der Konsum ist ein Symptom dieser Krankheit. Die Symptome sind weiter auch der Besitz und der Handel. Darüber kommen die Leute mit dem Gesetz in Konflikt. Und sitzen deswegen immer wieder im Jugendvollzug oder später in den Erwachsenenvollzügen.

Das Engagement im Gefängnis seitens der Drogenberatungsstelle tätig zu sein, ist von der JVA angefragt worden? Wie ist dies grundsätzlich geregelt?

Türen öffnen für externe Suchtberater.

Karin Schweers

Grundlegend war das Landesprogramm gegen Sucht in NRW zur Betreuung drogenabhängiger Gefangener in der JVA in einem gemeinsamen Runderlass der Ministerien für Inneres und Justiz sowie des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 3. November 1998.  Das „Kerngeschäft“ der externen Drogenberater* ist nach wie vor die Vermittlung aus dem geschlossenen Vollzug in die externe Therapie gemäß § 35 BtMG.

Das Gesetz sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gefängnisstrafe gem. § 35 BTMG zurückgestellt wird und man stattdessen eine Therapie macht. Dazu benötigt man eine Kostenzusage und einen Aufnahmetermin von einer anerkannten Therapieeinrichtung. Im Erwachsenenvollzug entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Strafrückstellung, im Jugendrecht die zuständigen Jugendrichter*. Und man muss im Vollzug bereit sein, an der Behandlung mitzuwirken. Daher kann es von Vorteil sein, durch regelmäßige Abgabe von Urinkontrollen oder den Aufenthalt in der abstinenzorientierten Abteilung einer JVA, seine Behandlungsbereitschaft zu zeigen.

Von 1998 bis ca. 2007 gingen Kollegen* in die jeweilige JVA und betreuten dort Klient*innen, die bereits im Suchthilfesystem bekannt waren und in eine Therapie vermittelt werden wollten. Damals erhielten wir Briefe von unseren Klient*innen, mussten vorab eine Besuchserlaubnis bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht beantragen und konnten dann in die JVA gehen. Ab 2007 wurden diese Fachleistungen aus Finanzmitteln des Justizministeriums NRW finanziert. Darüber klärte sich die bis dahin häufig strittige Frage, ob und wann jemand externen Drogenberater*innen zur Therapievermittlung zugewiesen wird. Die Zuweisung erfolgte ab dem Zeitpunkt über die interne Suchtberatung nach Beschluss der Vollzugskonferenz. Darüber hinaus sollte die anstaltsinterne Suchtberatung entlastet werden, zugewiesen wurden also nicht nur mehr Bielefelder Bürger*innen, sondern alle Gefangene, die in Therapie vermittelt werden wollten.

Wie ist dies im Jugendvollzug der JVA Herford?

Hajo Göpel

Da ist es genauso, es ist auch so entstanden. Ich glaube, dass bei uns die Leute, die bei der Drogenberatung Bielefeld angedockt sind, meist automatisch Klienten von uns werden. Und sonst werden sie in der Suchtfachkonferenz zugewiesen. Dort wird entschieden, wann geht wer, zu welchem Gefangenen, oder wer hat welchen Bedarf. Dies wird mit den internen Suchberater*innen besprochen, die als Sozialarbeiter*innen oder im AVD arbeiten.

Die Gefangenen können in Haft einen Antrag stellen. Wenn der Antrag auf die externe Suchtberatung gestellt wird, geht der automatisch bei uns erst einmal auf die Warteliste der internen Suchtberatung. Wir schauen dann auf den Entlassungstermin und die Dringlichkeit. Dann wird er mir zugewiesen. In manchen Fällen, wenn mich Inhaftierte persönlich im Hafthaus ansprechen und sagen: „Ich muss ganz dringend mit Ihnen sprechen“, mache ich das auch mal zwischen Tür und Angel. Ich kann fragen: „Was ist Ihr Problem oder was beschäftigt Sie gerade?“, das kann man auch ohne Antrag machen. Aber grundsätzlich geht der Weg über die interne Suchtberatung und deren Zuweisung, oder wenn mich, eine Sozialarbeiter*in oder Betreuer*in der JVA direkt auf die Suchtproblematik eines Gefangenen anspricht.

Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene betreust Du als externer Suchtberater?

Kontakt kann nach Entlassung kaum gehalten werden. Meistens ist man nach Haft „aus den Augen, aus dem Sinn.“

Hajo Göpel

Derzeit sind es etwa 10 Gefangene. Grundsätzlich führe ich immer drei Gespräche, um den Menschen kennenzulernen und erst mal ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Ich eruiere welches Problem im Raum steht, d.h. um welche Substanzen es geht, oder um welchen Bedarf handelt es sich außerdem. Manchmal sind es auch Gespräche, in denen nur abgeklärt werden muss, ob wirklich eine Suchtproblematik besteht, so wie er es am Anfang selbst beschrieben hat. Oder ist es gar nicht so dramatisch? In manchen Fällen ziehen sich solche Beratungen, wie jetzt bei einem Klienten, über mehrere Monate. Wobei ich mich da sehr intensiv mit dem Klienten und seinen Problemen befasse. Manchmal sind es aber auch wirklich nur zwei bis drei Gespräche innerhalb von einem oder zwei Monaten, die dann abgeschlossen werden. Rückfallprophylaxe oder Safer Use Beratungen finden statt, um klare Wissens-Informationen weiterzugebe, da die meisten kaum Kenntnisse über die Folgen ihres Konsums haben.

Nach Haft können ehemalige Inhaftierte in das Drogenhilfezentrum nach Bielefeld kommen?

Karin Schweers

Wenn sie aus Bielefeld kommen, ist das unproblematisch. War jemand vor der Haft nicht in Bielefeld ansässig, ist das schwierig. Die Stadt Bielefeld hat ein Interesse daran, ihre Bürger*innen gut versorgt zu wissen, für Menschen aus anderen Städten ist der Zugang zum Drogenhilfezentrum nicht offen. Wenn man uns nicht bekannt ist, wird man am Eingang kontrolliert. Sollte jemand aber Hajo kennen und von ihm in der JVA betreut worden sein, würden wir den Besucher nicht abweisen. Wir wissen ja, dass sein Drogenberater in der Haft, manchmal zur Vertrauensperson geworden ist, natürlich respektieren wir den Wunsch, den Kontakt weiter aufrecht zu erhalten. Will man allerdings weitere verbindliche Kontakte absprechen, muss man sich an die Institution Drogenberatung wenden, dass kann Hajo alleine zeitlich nicht schaffen.

Hast Du zurzeit jemand in Betreuung, der als ehemaliger Gefangener in das Drogenhilfezentrum kommt?

Hajo Göpel

Derzeit habe ich keinen Klienten, der dieses Angebot in Anspruch nimmt. Mit dem Klienten, den ich jetzt vor einigen Wochen entlassen habe, habe ich abgesprochen, dass er sich gerne melden kann. Und wenn er Kontakt haben möchte, machen wir einen Termin, und treffen uns im DHZ. Aber grundsätzlich ist das Angebot für ihn hier nicht offen, weil er im benachbarten Niedersachsen wohnt. Natürlich könnten wir uns zu einem Gespräch bei einem Kaffee treffen, auch nach der Entlassung. Ich würde mich darüber freuen. Meistens sind die Leute nach der Entlassung „aus den Augen, aus dem Sinn.“ Dies ist im Drogenhilfezentrum etwas anders, weil das Drogenhilfezentrum mit der JVA einige Schnittstellen hat.

Karin Schweers

Vor einiger Zeit haben wir dazu Daten gesammelt. Etwa 1/3 unserer Besucher*innen haben Hafterfahrung. Einige meiden zunächst das Drogenhilfezentrum, wenn sie aus der Haft entlassen sind, andere suchen uns gezielt auf. Das wird manchmal, von Seiten der Bewährungshilfe usw. kritisch bewertet, weil wir unsere Hilfen nicht an Abstinenz und Behandlungsbereitschaft binden. Uns ist wichtig, dass jeder das Recht hat, selbst bestimmen zu können, in welche Richtung sein Leben weiter verläuft, auch nach der Haft. Sollte jemand den Wunsch haben, sich nach der Haft in Bielefeld anzusiedeln, sollte man dies bereits in der Haft vorbereiten. Ohne eine gute Vorbereitung und z.B. einem guten Übergangsmanagement kann so ein Vorhaben leider auch zu Enttäuschungen führen, der Wohnungsmarkt ist nicht üppig und es gibt häufig ein Gerangel um Zuständigkeiten bei den Ämtern. Hat man wenig Geld, wird es schwierig.

Noch einmal zu den Gesprächen mit den Gefangenen. Sie erzählen Dir als externen Suchtberater viel. Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus?

„Therapie hinter Mauern, ohne die schrittweise Vorbereitung auf das Leben in Freiheit und ohne konkrete Hilfestellungen bei der sozialen Integration, ist nicht zweckmäßig.“ Ergebnis der Essener Evaluationsstudie.

Hajo Göpel

Die Schweigepflicht ist für uns ein hohes Gut. Insbesondere in der Arbeit mit den Gefangenen, da es natürlich auch die Vertrauensbasis ist. Wenn die Gefangenen das Gefühl haben, ich erzähle all ihre Geschichten oder das, was sie in Haft treiben, ist das nicht förderlich. Die einzigen Ausnahmen sind Äußerungen im Zusammenhang mit Eigen- und Fremdgefährdung. Aber grundsätzlich sagen wir nichts und das schätzen meine Klienten.

Es gibt Ausnahmesituationen, wenn man mit einer Betreuer*in über bestimmte Dinge sprechen muss. Aber dafür gibt es eine Schweigepflichtsentbindungs-Erklärung und es wird nur über im Vollzug-relevante Themen gesprochen. Über pikante Details ihres Lebens, oder warum sie in die Abhängigkeit gekommen sind, oder wie ihr Leben verlaufen ist, diese Themen bleiben unter vier Augen.

Der Vollzug muss auch lernen auszuhalten. Ohne Schweigepflichtsentbindungs-Erklärung ist da nichts zu machen. Es sind Vertrauensgespräche, die manchmal sehr intensiv und sehr fordernd sind – gerade bei Jugendlichen. Solche persönlichen Gespräche sind für einige Jugendliche eine neue Erfahrung und sie sagen “Mensch, da habe ich noch nie darüber nachgedacht.“ Und solche Gespräche bleiben vertraulich.

Als Seelsorger sind wir der Schweigepflicht ebenso verpflichtet und die geht noch weiter. Wir können uns als „Geistliche“ nicht vom so genannten Beichtgeheimnis entbinden lassen.

Hajo Göpel

Und das schätzen die Inhaftierten sehr, so wie ich höre, dass man bei Dir als Seelsorger auch mal einfach einen Kaffee trinken und plaudern kann, ohne Angst zu haben, dass man sofort eine Strafe oder eine Konsequenz daraus erfährt.

Und wie siehst Du als externer Suchtberater das Verhältnis zu Kollegen des Allgemeinen Vollzugsdienstes? Gibt es da auch mal Konflikte oder Auseinandersetzungen?

Hajo Göpel

Konflikte gibt es manchmal. Zum Beispiel, wenn verschiedene fachliche Ansichten aufeinandertreffen. Wie Karin Schweers schon sagte, arbeiten wir nach einem akzeptierenden Konzept. Die Substanzgebrauchsstörung gilt als Erkrankung und damit ein Teil des Lebens unserer Klientel, egal wie alt sie sind. Und gerade im Jugendstrafvollzug, haben wir Leute, die Substanzen ausprobieren. Ich habe nicht den Blick auf Bestrafung, oder wie es im Jugendstrafvollzug eigentlich heißt, auf die Erziehung. Für mich ist klar: „Das Kind ist eh in den Brunnen gefallen, jetzt gucken wir, was wir damit machen und wie ich helfen kann“. Es wird dann schwierig, wenn ich, als externer Drogenberater etwas für meinen Klienten durchzusetzen will und manchmal damit nicht weiterkomme. Man arbeitet eben in einem ganz anderen Setting, im Vergleich zum Drogenhilfezentrum.

Aber grundsätzlich ist das Verhältnis zu den AVD-Kolleg*innen gut, bisher habe ich noch nichts Schlechtes gehört. Ich glaube die Drogenberatung wird manchmal etwas belächelt. „Wir sprechen ja nur mit den Drogensüchtigen. Was machen wir denn großartig?“ Aber dass diese Gespräche vielen Leuten helfen, zeigen mir die Rückmeldungen: „Es hat mir jetzt gut getan.“ oder: „Das habe ich noch nie so gesehen. Da habe ich heute das erste Mal drüber nachgedacht.“ Für mich ist dies die Bestätigung, dass ich einen guten Draht zu den Gefangenen und deren Problemen habe. Von vielen AVD´lern bekomme ich tatsächlich mittlerweile die Rückmeldung, dass auffällige Klienten nach Gesprächen mit mir ruhiger sind. Sie beschäftigen sich mehr und versuchen zu reflektieren. Mancher Bedienstete sagt: „Mensch, hätten wir das mal früher gemacht.“ Aber dies ist eben das Problem mit der Warteliste.

Als „Externer“ hast Du einen Haftraum- und Durchgangsschlüssel?

Hajo Göpel

Ich habe alle Schlüssel und das Personenschutzgerät. Das heißt, ich kann mich frei in der Anstalt bewegen und eigenständig die Gefangenen aufsuchen.

Wir haben vorhin gesprochen, dass es im Jugendvollzug oft sehr schwierig ist, dass jemand Methadon erhält. Inwieweit hast Du als externer Drogenberater in dieser Frage Einfluss? Hast Du ein Mitspracherecht?

Übergroße Zeichnung eines Inhaftierten in seinem Haftraum. Dafür bekam dieser eine Schadensmeldung.

Hajo Göpel

Leider nicht. Der Anstaltsarzt hat das letzte Wort über die medizinischen Behandlungen. Das kann man kritisieren, aber so ist es nun mal. Meiner Meinung nach werden Leute, die bereits im Jugendgefängnis so schwer Opiatabhängig sind, nicht straffreier, weil sie in Haft nicht mehr substituiert werden oder keine Drogen mehr nehmen. Da ist es eher hinderlich, da die Gefahr besteht, dass der Substanzkonsum nach der Haftentlassung sofort weitergeht. Dies ist aus meiner Sicht tatsächlich lebensbedrohlich. Leute, die in Haft stabil substituiert werden, erhalten eine medizinische Behandlung und werden nicht „für ihre Erkrankung zusätzlich belohnt“, wenn sie substituiert werden.

In vielen Bereichen wird es so gesehen. „Die müssen ja nur aufhören Drogen zu nehmen, dann geht es denen schon gut!“ Substitution ist eine Behandlung, wie die mit Insulin oder Betablockern.  Diese verwehrt man einem ja auch nicht einfach. Das ist die Standardmethode und Behandlung für Menschen, die von Opioiden abhängig sind. Und da finde ich es tatsächlich schade, dass oft gesagt wird „Jugendliche brauchen das nicht.“ Wenn jemand in so jungen Jahren schon opiatabhängig ist und draußen vielleicht sogar eine Substitution bekommen hat, warum dann nicht in Haft behandeln. Wer nicht behandelt oder zu schnell ab dosiert wird, fällt in der Regel in Haft schnell unangenehm auf. Ein Entzug ist ohnehin eine körperliche und psychische Belastung, in Haft ist dieser dann meist noch schlimmer. Wenn so etwas in einer geschlossenen Zelle passiert, ist das aber was anderes als ein medizinischer Entzug in einer Klinik, wo man ganz anders damit umgehen kann.

Es gibt in der JVA Herford eine Therapievorbereitungsabteilung. Dort wird darauf hingearbeitet, dass jemand vorzeitig entlassen werden kann, wenn er die Drogenscreenings negativ durchläuft und in den Gruppengesprächen motiviert mitarbeitet. Als richterliche Auflage wird eine stationäre Therapie in einer Suchtklinik ausgesprochen. Der Blick ist alleine darauf gerichtet, drogenfrei zu leben. Etwas anderes ist nicht denkbar?

Karin Schweers

Die Abstinenzorientierung des Justizvollzugs ist aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß und geht auch an der Alltagsrealität in der JVA vorbei. Draußen gilt eine Substitutionsbehandlung seit langen Jahren als geeignete Behandlungsmethode bei Opioid Abhängigkeit. Über den Bedarf im Strafvollzug kann man nach wie vor nur spekulieren, wir kennen in der Regel nur die von uns betreuten Einzelfälle. Ich vermute mal, der Anteil der opiatabhängigen Menschen im Jugendstrafvollzug ist überschaubar. Leider ist eine Substitutionsbehandlung in der JVA vom Belieben des Anstaltsarztes abhängig. Aus meiner Sicht genügt man hier seiner Fürsorgepflicht nicht, man verweigert jungen Menschen eine adäquate Behandlung ihrer Erkrankung. So wird auch das Ziel der Resozialisierung unmöglich gemacht.

Hajo Göpel

Manchmal versuche ich zu vermitteln, aber das ist wirklich sehr schwer. Deswegen nochmal zurück. Die Gespräche sind für viele Jugendliche sehr wichtig, denn, wenn jemand mit 15 Jahren angefangen hat Heroin zu rauchen oder intravenös zu konsumieren, dann ist im Vorfeld schon sehr viel passiert, sonst würde keiner in diesem Alter zu so einer Droge greifen. Wir sind hier im Drogenhilfezentrum tatsächlich „froh“ (in Anführungsstrichen), dass es kaum Heroinnachwuchs gibt, den wir hier vom Alter her messen können. Jugendliche treffen sich meistens in anderen Bereichen, sind heutzutage eher mit Partydrogen oder Cannabis auffällig. Von solchen Jugendlichen haben wir in der JVA auch sehr viele. Diese Handvoll Opioid- und Kokainabhängigen sowie Menschen, die von mehreren Substanzen abhängig sind, sind meiner Meinung nach die Leidtragenden einer Nichtbehandlung. Das Argument „solche Leute brauchen kein Substitut“ greift nicht, nur weil man sie auf jeden Fall „clean“ bekommen möchte, da gehen die fachlichen Meinungen auseinander.

Mit sehr stark abhängigen Menschen kann man aber gar nicht arbeiten, weil sie noch gar nicht an dem Punkt sind. Sie sind noch nicht am Nullpunkt, wie ich das manchmal so sage. Ab diesem Punkt können wir aber erst arbeiten. Ähnlich wie bei einer Depression. Jemand, der ohne Medikamente in eine Therapie geht, muss vielleicht erst mal Medikamente erhalten, um wirklich arbeitsfähig zu werden. Vorher kann man mit denen kaum arbeiten, weil Sie gedanklich ganz woanders sind. Und sie kreisen immer wieder um die Substanzen. Und bei vielen ist es so, wie ich jetzt hier auch in Gesprächen gelernt habe, wenn die Substitution gut eingestellt ist, dass es das erste Mal ist, das man frei(er) denken kann. Oder frei atmen kann, ohne Suchtdruck zu haben. Wobei ich glaube, das sind wirklich die allergrößten Ausnahmefälle.

Mit jugendlichen Inhaftierten trotz so manchen Widersprüchen im Gespräch zu bleiben, wird von Gefangenen positiv bewertet.

Ich habe immer wieder das Argument gehört, eine Behandlung wäre viel zu teuer, auf Grund der wenigen Fälle. Aber ich glaube dieses Jahr habe ich schon alleine Gespräche mit mindestens zehn bis zwölf Leuten gehabt, die draußen substituiert wurden und eine Opiatabhängigkeit haben, die in Haft nicht behandelt werden. Es sind wirklich wenige, aber meine Meinung nach genug, um mit den Leuten trotzdem vernünftig zu arbeiten. Die Kostenfrage: Betroffene werden versichert über die Freie Heilfürsorge des Landes. Ich glaube, die können wir alle tragen. Wenn jemand in Haft stabil substituiert wird und dadurch straffreier leben kann, ist mehr gewonnen, als das die Leute draußen wieder sofort anfangen wie vorher.

Wie sieht es im Erwachsenenvollzug mit Suchtberatung bzw. mit der Behandlung aus?

Karin Schweers

Aus dem Erwachsenenvollzug kenne ich diese Scheinargumente ebenso. Es ist nicht unbedingt die Kostenfrage. Es ist häufig eine Frage der personellen Organisation. Man muss bei einer Substitution einmal täglich das Substitut vergeben. Im Erwachsenenvollzug ist das Gott sei Dank mittlerweile so geregelt, dass es die Vergabestation gibt. Es bündelt nicht mehr so viel Personaleinsatz auf der Krankenpflegeabteilung. Und vor allem auch im allgemeinen Vollzugsdienst. Die Leute müssen nur zur Substitution zugeführt werden. Das heißt also, es gibt quasi einen Aufschluss und eine Begleitung, dann wieder einen Einschluss und so weiter, und das führt häufig dazu, dass rumgemurrt wird, das kenne ich. Aber das sind Dinge, die entwickeln sich und werden irgendwann ritualisiert. Und bei den wenigen Fällen, finde ich, sind das einfach nur Totschlagargumente, sonst nichts. Das ist eine Haltungsfrage, nach wie vor. Und das ist hoch bedauerlich, dass gerade so junge Menschen, die noch eine ganze Menge verändern könnten in ihrem Leben, und die eine ganze Menge an Fürsorge vielleicht einfach auch noch erfahren könnten, in ihrem Leben, genau da quasi doppelt bestraft werden. Das finde ich schlimm.

Im Erwachsenenvollzug hat sich einiges positiv verändert. Mittlerweile wird zunehmend substituiert. Im Vergleich zum Jugendvollzug gibt es keine Einwände mehr, wenn jemand bei der Aufnahmeuntersuchung als Opioid abhängig bekannt wird oder vor der Haft substituiert wurde. Dann wird durchsubstituiert. Allerdings nach wie vor fast ausschließlich mit Methadon. Hier wird in der Regel noch argumentiert, man könne mit anderen Substitutionsmitteln betrügen, besser dealen, etc. Diese Haltung macht immer wieder deutlich, dass Drogenabhängigkeit im Vollzug nicht als Krankheit, sondern als etwas Kriminelles bewertet wird. Oder man argumentiert mit den Kosten. Oder mit einem hohen Personaleinsatz, weil das Substitut täglich verabreicht wird. Das ist eine Haltungsfrage, nach wie vor.

Ein Krankenpfleger bei der Vergabe von Medikamenten.

Hajo Göpel

Ich habe ebenso Fälle, die in dem jungen Alter keine Disziplin haben. Wenn sie in der Zeit in Haft, die sie nun mal absitzen müssen, wenigstens dann so diszipliniert sind, dass sie ihre Medikamente jeden Tag bekommen – sie müssten dann jeden Tag zum Arzt – das kann vielen helfen. Auch bei einer Hepatitis-Behandlung, die in Haft meiner Meinung nach Sinn macht, weil die Leute da sind. Ich habe die Information, dass sich durch neue Medikamente im letzten Jahr preislich sehr viel getan hat. Doch in Haft möchte man erst behandeln, wenn eine Gefahr für den Klienten besteht. Draußen ist die Krankenkasse dafür zuständig. Es ist wieder so ein Argument der Kostenübernahme. Warum sollte man jetzt in Haft eine Behandlung eingehen, wenn der Betroffene dies draußen machen kann? Wenn jemand in Haft ist, hat er keine Chance wegzulaufen. Draußen ist es schwer jeden Tag diszipliniert zum Arzt zu gehen und sein Medikament zu holen.

Geht man davon aus, dass der Vollzug neben dem Strafaspekt auch den Aspekt der Resozialisierung verfolgt, bieten sich Chancen?

Karin Schweers

Es wäre eine Chance. Dies war das Thema eines Fachtages im geschlossenen Vollzug in Bielefeld mit dem Titel „Suchthilfe und Strafvollzug.“ Es ging in erster Linie um die Frage, welche Chancen bietet eine stabile Haftphase? Und ich denke, dies berührt auch die Frage, wie sinnvoll ist eine externe Drogenberatung im geschlossenen Vollzug? Und ich finde gerade bei Jugendlichen gibt es da ganz viele Möglichkeiten, einfach einen Menschen, der sich – egal aus welchen Gründen auch immer – in diese Situation gebracht hat, in den Kontakt zu bringen. Beziehungsweise einen Kontakt anzubieten, mit ihm gemeinsam diesen Kontakt zu gestalten und außerhalb eines Systems mit einem etwas weiteren Blick auf das zu schauen, was möglich ist. „Wo ist so etwas wie eine gesellschaftliche Fürsorge möglich? Wo bist du nicht alleine mit Deiner Situation?“

Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass diese pädagogischen oder therapeutischen Maßnahmen in einem Setting stattfinden, für das sich die niemand dort freiwillig entschieden hat. Es erfordert viel Wertschätzung und Respekt für diejenigen, die trotzdem versuchen, ihre Zwangssituation mit Sinn zu füllen und die motiviert sind, das für sich Beste aus der Situation zu machen. Dann kann eine Haftphase auch auf „das Leben danach“ vorbereiten. Gerade bei jungen Menschen wäre wichtig, dass sie positive Erfahrungen machen zu können, nicht nur über ein Gespräch, sondern über klare Hilfsangebote. Die Frage der Gesundheit, scheint mir dabei grundlegend zu sein. Wenn jemand  als junger Mensch eine Opioid Abhängigkeit  entwickelt hat, dazu noch an Hepatitis erkrankt ist, braucht er medizinische Hilfe, auch während der Haft, nicht erst danach. Dafür zu werben gehört sicherlich auch zu den Aufgaben einer externen Drogenberatung.

Hajo Göpel

Von außen bringen wir immer etwas Neues mit rein. Und so erlebe ich ganz oft auch, dass viele AVD´ler über viele Sachen gar nicht Bescheid wissen. Gerade was Abhängigkeitserkrankungen, neue Behandlungsmethoden oder Hilfeangebote für jugendliche Abhängige angeht. Es dauert, bis die Leute dass alles verinnerlicht haben, oder begreifen, was es eigentlich für Möglichkeiten gibt.

Karin Schweers

Ich habe zehn Jahre im geschlossenen Vollzug gearbeitet und irgendwann begriffen, dass man auch als Beamter Teil dieses geschlossenen Systems ist. Vieles wiederholt sich, Gefangene kommen, gehen und kommen wieder. Das macht nicht immer froh und stellt manchmal auch das Bemühen der Beamten im Strafvollzug in Frage. Ich habe ihnen von meinen Erfahrungen erzählen können, von Menschen, die nach einiger Zeit ihr Leben wieder im Griff hatten, nicht mehr straffällig geworden sind. Die sich nach einer erfolgreichen Hepatitis Behandlung weiterhin um ihre Gesundheit gekümmert haben. Von Menschen, die nach einer langen Zeit, trotz Substitutionsbehandlung ihren Führerschein zurück erhalten haben. Manchmal verändert das den Blick auf die Betroffenen, was mir auch zurückgemeldet wurde. Das „Draußen“ ist eben anders, da ist man lieber als „drinnen“.

Als externer Suchtberater arbeitest Du jeden Tag in der Justizvollzugsanstalt?

Hajo Göpel

Ja. Deswegen ist der Kontakt zu den Kolleg*Innen des AVD, zum Sozialdienst und zur internen Suchtberatung eng. Es sind quasi meine „Arbeitskollegen“. Ich glaube, das ist ähnlich wie bei der Seelsorge, auch wenn man sein eigenes Büro hat, ist man immer ein Externer. Aber man mag sich. Man akzeptiert mich als den „externen Drogenberater“. Manchmal werde ich immer noch nach über einem Jahr gefragt: „Wer sind Sie denn? – Ah ja, die Drogenberatung.“ – Das liegt aber einfach daran, dass es einfach sehr viele Mitarbeiter in der JVA gibt, mit denen man selten Kontakt hat. In erster Linie bin ich aber ja auch als Ansprechpartner für die Gefangenen da.

Genau, das ist wichtig, auf jeden Fall. Ganz herzlichen Dank für das Gespräch. Es hat mir ebenso den Blick geweitet und mich sensibilisiert für die Problematik. Alles Gute für Deine und Ihre weitere Arbeit.

Das Interview führte Michael King

 


Karin Schweers

Ich bin seit 1989 als Sozialarbeiterin im Verein Drogenberatung e.V. in Bielefeld tätig. Fast 20 Jahre war ich als Einzel- und Gruppentherapeutin in einer Fachklinik für Drogentherapie beschäftigt. Die Einrichtung war gem. § 35 BtMG anerkannt, dementsprechend häufig haben wir Therapie statt Strafe durchgeführt.

Aus persönlichen und familiären Gründen bin ich 2007 in den ambulanten Bereich der Drogenberatung gewechselt, auf die so genannte „Knaststelle“ in der JVA Bielefeld-Brackwede. Seit 2018 bin ich als im Drogenhilfezentrum des Vereins in Bielefeld tätig.

Hajo Göpel

Ich bin in Gelsenkirchen geboren und habe dort bis Anfang 2018 gelebt. Eine eher „schiefe“ Schullaufbahn begleitet mich, von daher kann ich auch viele Inhaftierte verstehen. Bereits in der 8. Klasse habe ich ein Praktikum bei der Obdach- und Wohnungslosenhilfe gemacht. Damals schon merkte ich, dass ich „Spaß“ daran habe mit Leuten zu arbeiten, mit denen sonst keiner arbeiten möchte. Mit Mitte 20 habe ich mein Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachgeholt. Vorher habe ich eine Ausbildung und meinen Zivildienst gemacht.

Von 2008 bis 2018 bin ich bei einem Träger der Suchtkrankenhilfe im Ruhrgebiet, erst als Bereitschaftskraft und nach dem Studium als Pädagoge, beschäftigt gewesen. Hauptsächlich für Alkoholkranke Menschen in Oberhausen und Umgebung. In dieser Zeit habe ich viele verschiedene Einrichtungen der Suchthilfe mit diversen Krankheitsbildern kennengelernt. An der Universität Duisburg-Essen studierte ich Erziehungswissenschaft und zog aus privaten Gründen 2018 nach Bielefeld und hatte das Glück, bei der Drogenberatung e.V. Bielefeld eine Stelle zu bekommen. Erst in der niedrigschwelligen Einrichtung des Drogenhilfezentrum, dann ausschließlich in der JVA Herford.

 

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