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Ersatzfreiheitsstrafe: Brief an die JustizministerInnen

16. November 2021

Wer auch diese ignoriert, muss ersatzweise ins Gefängnis – auch wenn das Gericht diese Form der Strafe gar nicht vorgesehen hatte. Doch die negativen Folgen des Freiheitsentzugs für die Familie, das soziale Umfeld und den Beruf müssen nicht sein. Neben der Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit, kann die Strafe auch auf Raten bezahlt werden. Im April 2021 haben die Evangelische und Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAGS) einen konstruktiv kritischen Brief an die JustizministerInnen der Länder zum Thema der Ersatzfreiheitsstrafe geschrieben.

Sehr geehrte Justizministerinnen und Justizminister,

am 16. und 17. Juni kamen Sie zur 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zusammentreffen. Aus diesem Anlass möchten wir Ihnen unsere Einschätzung zur Wirksamkeit der Ersatzfreiheitsstrafe zukommen lassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in ihrer jetzigen Ausgestaltung gehört unserer Überzeugung nach auf den Prüfstand. Wir bitten Sie daher nachdrücklich, das Thema erneut auf die Tagesordnung der Justizministerinnen und -ministerkonferenz zu nehmen und Alternativen zur aktuellen Umsetzung zu beraten. In der Frühjahrskonferenz 2019 hatten Sie festgestellt, dass der Abschlussbericht der Bund-Länder- Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses „Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten – Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB“ eine geeignete Grundlage darstellt, um weitere Möglichkeiten der Vermeidung bzw. Verkürzung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in den Ländern näher auszuloten. Die Konferenz bat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucher- schutz, einen bundesgesetzlichen Änderungsbedarf unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu prüfen.

Da dieser Abschlussbericht hilfreich für den fachpolitischen Diskurs sein dürfte, ist eine Veröffentlichung des Berichts wünschenswert. Denn in unserer Praxis erleben wir täglich, welchen Personenkreis die Vollstreckung der Ersatzfreiheitstrafe in erster Linie trifft und welche negativen Folgen dar- aus für die Betroffenen, aber letztlich für die gesamte Gesellschaft erwachsen: Die Ersatzfreiheitsstrafe verursacht hohe Kosten und führt darüber hinaus zu hoher psychischer Belastung, ggfls. zur Inobhutnahme von Kindern von Alleinerziehenden, Verschärfung der schwierigen finanziellen Situation etc. (siehe Stellungnahme der BAG-S vom 04.06.2019). Sie beschleunigt in vielen Fällen die soziale und ökonomische Abwärtsspirale der durch sie Betroffenen wie auch die ihrer Familien. Letztlich ist die übereinstimmende Meinung der Fachleute, dass die Ersatzfreiheitsstrafe Menschen in ohne- hin schon prekären Lebenslagen trifft und in den Justizvollzugsanstalten den Betriebsablauf erschwert.

Die große Einigkeit, die in dieser Frage zwischen Freier Wohlfahrtspflege, Bewährungshilfe, den Kirchen und ihrer Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger besteht, zeigt die breite gesellschaftliche Unterstützung unseres Anliegens, die negativen Auswirkungen der Ersatzfreiheitstrafe zu beseitigen, den Betroffenen auf andere Weise zu helfen und Gerechtigkeit auf anderem Wege herzustellen. Dies ist gerade jetzt dringlicher denn je, da Menschen in prekären Lebenslagen besonders schwer von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Auch konnten wir in der Pandemie sehen, dass die Aussetzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe keine auffälligen Konsequenzen für die Gesellschaft nach sich zog. Es wäre nun an der Zeit, aus den gewonnenen Erfahrungen die entsprechenden Schlüsse zu ziehen und in die Tat umzusetzen.


Da die Länder die negativen Auswirkungen der Ersatzfreiheitsstrafe unmittelbar erfahren und nicht zuletzt die finanziellen Folgen tragen, wäre es unserer Einschätzung nach konsequent, wenn die bevorstehende Justizministerinnen und -ministerkonferenz konkrete Handlungsoptionen an das Bundesjustizministerium formuliert. Ein erster Schritt könnte sein – schon allein zur Entlastung des Justizvollzugs – auf die nachträgliche Vollstreckung der im ersten und zweiten Lockdown ausgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen zu verzichten. Im Interesse der Betroffenen ersuchen wir Sie um Ihre Unterstützung für dieses Anliegen. Brief drucken…

 

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