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Eine christengeschichtlich fundierte Provokation

13. Juni 2021

Immer wieder werden Stimmen laut, die einen Resozialisierungserfolg durch den Aufenthalt im Gefängnis kritisch in Frage stellen. Der Autor und frühere Leiter der sächsischen Justizvollzugsanstalt Zeithain, Thomas Galli, fordert gar die Gefängnisse ganz abzuschaffen. Im Essay der Herder Korrespondenz sagt der Kirchenhistoriker, Hubertus Lutterbach, von der Universität Duisburg-Essen, dass solche Forderungen von Galli bereits in der Historie gestellt wurden. Besonders aus dem ältesten pastoralen Feld der Gefängnisseelsorge.

 

Herder Korrespondenz, Juni 2021, S. 15-17, Essay von Hubertus Lutterbach

Gefangenenseelsorgerliche Impulse für „eindeutig kriminelle Strafgefangene“, die die aktuelle Forderung nach Abschaffung beziehungsweise Öffnung der Gefängnisse bereits implizieren, äußerte erstmals Bischof Ambrosius von Mailand (geboren 397). Der nordafrikanische Bischof Augustinus von Hippo (geboren 430) vertiefte diese Linie, indem er erstmalig in der Kirchengeschichte den Begriff des Verbrechens in Analogie zum Begriff der Krankheit setzte: „Man muss“, so Augustinus (ep. 153,14), „die Bösen in der Absicht lieben, damit sie nicht mehr böse seien, wie man auch die Kranken liebt, nicht damit sie krank bleiben, sondern damit sie gesund werden.“ Ziel der (priesterlichen) Unterstützung von kriminellen Strafgefangenen ist deren „Besserung“: ein Ausdruck, der wiederum im Blick auf Rechtsbrecher bei Augustinus zum ersten Mal in der Geschichte der Kirche vorkommt.

Christliche Motivation

Die Christen verstanden die medizinale Buße als wichtigen Teil der von ihnen eingeführten neutestamentlichen Barmherzigkeitsethik in das Recht. Dieser Schritt darf religionsgeschichtlich sogar als wegweisend gelten: „‚Barmherzigkeit‘ war dem vorchristlichen Recht unbekannt gewesen. (…) Die Ethik der Bibel wurde zum Maßstab des Rechts“, wie der Rechtshistoriker Hans Hattenhauer die weit über das Mittelalter hinausweisende Entwicklung bilanziert. Die Gefängnisseelsorge ist einer der ältesten pastoralen Felder der Kirche. Gefängnisseelsorger setzten sich von Anbeginn für die Fürsorge der Gefangenen ein und entwickelten den Resozialisierungsgedanken aus christlicher Motivation heraus.

Inklusion von Straftätern

Im Sinne einer christlich unterstützten und von Mt 25,34–46 geprägten Gefangenenseelsorge entstanden nicht nur innerhalb eines Gefängnisses Unterstützung und Bewusstseinsarbeit für die Lebenslage von Straftätern. Beispielsweise die sozialarbeiterischen Erfolge der Schwesternkommunität aus Würzburg-Oberzell zugunsten der aus Ebrach kommenden Frauen konnten sich sehen lassen: Hier schafften von den 67 vorzeitig aus der Haft entlassenen Frauen, die zwischen 1856 und 1868 als Erste in die Obhut der Ordensgemeinschaft gelangten, die allermeisten den Sprung in ein geordnetes Leben. Der Kirchenhistoriker endet in seinem Artikel mit dem Wunsch, dass sich für alternative Formen des Umgangs mit Schuld und Abgründen sich christlicherseits nicht allein die GefängnisseelsorgerInnen weiter aktiv einsetzen, sondern dass sich viele Jesus-Anhänger gemeinsam mit anderen Menschen guten Willens für die gesellschaftliche Integration und die Inklusion von StraftäterInnen stark-machen. Gesamten Artikel lesen…

 

 

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