parallax background

JVA Kleve: Aufarbeitung des Todes von Amad A.

2. Dezember 2019

Die Staatsanwaltschaft Kleve hat das Ermittlungsverfahren gegen sieben Polizisten und den Klever Anstaltsarzt eingestellt. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten war keinem der Beschuldigten nachzuweisen. Die Ermittlungen fanden in einem hitzigen politischen Klima statt und sind deshalb offenbar mit größter Akribie geführt worden. Amad A. war aufgrund einer Identitätsverwechslung festgenommen und der JVA Kleve zugeführt worden.

Nach einem Brand in dem von ihm bewohnten Haftraum, den er nach Einschätzung der Ermittler vermutlich selbst gelegt hatte, zog er sich jene Verletzungen und Rauchvergiftungen zu, an deren Folgen er wenige Tage später in einer Bochumer Klinik verstarb. Amad A. befand sich fälschlicherweise in Haft, weil sich die Polizei über die Identität des Syrers irrte. Da der Gefangene bereits zuvor in der JVA Kleve inhaftiert war und die Polizei eine positive Identitätsüberprüfung vorgenommen hatte, bestand für den Vollzug keinerlei Veranlassung, an der Richtigkeit des Prüfergebnisses zu zweifeln.

Vollzugsbedienstete entlastet

Die Strafverfolgungsbehörde geht davon aus, dass der Brand in dem von ihm bewohnten Haftraum durch Amad A. selbst gelegt wurde. Offenbar zündete er Kleidung an und der Brand griff sehr schnell auf die Einrichtung über. Im Zuge der Verwaltungsermittlungen war drüber spekuliert worden, ob der Gefangene durch Betätigung der Rufanlage auf seine prekäre Lage aufmerksam machen wollte. Insofern haben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben, dass ein vermeintlicher Hilferuf über die Rufanlage nicht habe nachgewiesen werden können.

Zur psychischen Verfassung des Verstorbenen hat die Staatsanwaltschaft Kleve ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Sachverständige kommt darin zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Amad A. zum Zeitpunkt der Brandlegung keine psychische Erkrankung aufwies. Für die Bediensteten des Vollzuges sei daher nicht erkennbar gewesen, dass Amad A. suizidgefährdet gewesen sei.

Amad A. mit Mann aus Mali verwechselt

Im Zuge der Ermittlungen konnte die Staatsanwaltschaft Kleve klären, wie es zur Identitätsverwechslung kommen konnte. Bei der Überprüfung der Personalien des Amad A. im Zuge eines Polizeieinsatzes ist es zu der Identitätsverwechslung gekommen. Den Polizisten, die Amad A. kontrollierten, standen nach den Feststellungen der Ermittler Auskunftssysteme von Bund und Ländern zur Verfügung. Im Landesdatensatz fanden sich jene falschen Angaben, die letztlich die Identitätsverwechslung verursachten.

Dass falsche Daten in dem Landesauskunftssystem eingetragen waren, lag, dies haben die Recherchen ergeben, an einer Mitarbeiterin der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein. Im Juli 2018 hatte sie die Datensätze des Maliers Amedy G. und des Syrers Amad A. zusammengeführt. Der Fehler ist laut Ermittlern deshalb entstanden, weil der Mann aus Mali Alias-Personalien verwendete, die mit denen Amad A.‘s weitgehend deckungsgleich waren.

Verfahren gegen Polizeikräfte eingestellt

Dass es sich bei Amedy G. um einen dunkel- und bei Amad A. um einen hellhäutigen Mann handelte, ist bei der Zusammenführung der Datensätze nicht aufgefallen. Die Ermittlungsbehörde stellte insoweit fest, dass nicht nachzuweisen sei, dass die Bedienstete der Polizeibehörde Siegen-Wittgenstein die Personenverwechslung billigend in Kauf genommen habe. Folglich sei kein strafbares Handeln feststellbar gewesen.

Die mit der Identitätsfeststellung befassten Polizeibeamten, die sich auf die Richtigkeit des Landesdatensatzes verließen, haben sich nach Einschätzung der Ermittler nicht wegen Freiheitsberaubung strafbar gemacht, weil es dafür eines vorsätzlichen Tatentschlusses bedurft hätte. Ein solcher sei aber nicht feststellbar gewesen

Friedhelm Sanker | BSBD nrw

 

Feedback 💬

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert